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Warum O2 Service
Gelöst

bericht bei Teletarif.de


Guten Morgen

Ich habe gerade einen bericht auf Teletarif.de gelesen mit der Überschrift:

"o2 Mobile Unlimited: Neue Grenzen für echte Flatrates"

Unter der Überschrift ist volgender Text zu lesen:

"o2 behält sich auch bei echten Flat­rate-Tarifen unter bestimmten Umständen vor, die Prio­rität des Anschlusses im Netz zu redu­zieren." 

Danach ist eine Erläuterung dieses Berichtes zu lesen welcher m.E zu lang ist um ihn hier rein zu kopieren. 

Nun würde ich gerne wissen ob diese neue Regelung auch für bestandskunden gilt? Sollte dies der Fall sein würde ein Sonderkündigungsrecht bestehen und anwendbar sein.

Ich bitte O2 um schnelle Aufklärung

Hier der link zu dem Bericht: https://www.google.de/amp/s/www.teltarif.de/amp/o2-flatrate-prioritaet-daten-drossel/news/95670.html?espv=1

Beste Grüße 

M.P

Edit by o2_Steffen: Beitrag verschoben von o2 Home: Vertrag & Tarife zu o2 Mobilfunk: Vertrag und Tarife 06.06.2024/13:12

Lösung von Sächsin

Was am Bericht dran ist?

Ein Blick in die offizielle Preisliste 

https://www.o2online.de/assets/blobs/tarife/preisliste-mobilfunk-postpaid/ verrät es dir.

 

Unlimited Max

 

Beim Smart kann das ab 750 GB passieren, beim Basic ab 500 GB.

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43 Antworten

  • Autor
  • Neuling
  • 12 Antworten
  • 6. Juni 2024

Guten Morgen

Ich habe gerade einen bericht auf Teletarif.de gelesen mit der Überschrift:

"o2 Mobile Unlimited: Neue Grenzen für echte Flatrates"

Unter der Überschrift ist volgender Text zu lesen:

"o2 behält sich auch bei echten Flat­rate-Tarifen unter bestimmten Umständen vor, die Prio­rität des Anschlusses im Netz zu redu­zieren." 

Danach ist eine Erläuterung dieses Berichtes zu lesen welcher m.E zu lang ist um ihn hier rein zu kopieren. 

Nun würde ich gerne wissen ob diese Regelung auch für bestandskunden gilt? Sollte dies der Fall sein würde ein Sonderkündigungsrecht bestehen und anwendbar sein.

Ich bitte O2 um schnelle Aufklärung

Hier der link zu dem Bericht: https://www.google.de/amp/s/www.teltarif.de/amp/o2-flatrate-prioritaet-daten-drossel/news/95670.html?espv=1

Beste Grüße 

M.P

Edit o2_Lars: 06.06.2024 - 09:46: Zu bestehenden Beitrag verschoben


Denner
Legende
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  • Legende
  • 22398 Antworten
  • 6. Juni 2024

Du hast kein Kündigungsrecht für etwas, das du per Unterschrift akzeptiert hast. 
 

da du davon aber scheinbar nichts merkst, wird es dich nicht betreffen. 


  • Autor
  • Neuling
  • 12 Antworten
  • 6. Juni 2024

Du hast wohl übersehen das diese Regelung neu ist, und ich wohl damals eben nicht dafür unterschrieben habe 


Bollermann
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  • 27087 Antworten
  • 6. Juni 2024

Unlimited (Mobil und Homespot) Bestandskunden mit übermäßiger Nutzung, werden seit rund 1 Jahr seitens o2 fristgerecht gekündigt. 

 

https://www.teltarif.de/o2-kuendigung-homespot-unlimited-mobile/news/91913.html 


  • Autor
  • Neuling
  • 12 Antworten
  • 6. Juni 2024

Was hat das mit der neuen Regelung zu tun?

Ich bitte nur um Antworten die zu diesem Bericht passen! Und nicht von ollen Kamellen, ich rate euch einfach mal den Bericht zu lesen! Und nur zur Info in meinem Vertrag steht nichts von solch einer Regelung! 


Bollermann
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  • 27087 Antworten
  • 6. Juni 2024

@Pet86 

Ich finde schon, dass es was mit dem Bericht zu tun hat. Du hast ja gefragt, was bzgl Bestandskunden gilt und ich habe geschrieben, was Bestandskunden in den Unlimited"s mit übermäßiger Nutzung passieren könnte. 


  • Autor
  • Neuling
  • 12 Antworten
  • 6. Juni 2024

Eine ordentliche Kündigung ist für beide Parteien nach der Vertragslaufzeit sowieso möglich, da aber bei einer neuen Regelung wie in dem Bericht beschrieben eine Vetragliche Änderung zum Nachteil des Kunden erfolgt, und diese neue Regelung auch für bestandskunden gelten soll so hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht. Dies hat mit einer ordentlichen Kündigung nichts zu tun!


bs0
Profi
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  • 41601 Antworten
  • 6. Juni 2024

Wenn du schon weißt, dass solche Änderungen bei Bestandskunden nicht einseitig erfolgen dürfen, was möchtest du genau für Antworten?


  • Autor
  • Neuling
  • 12 Antworten
  • 6. Juni 2024

Ganz einfach! Was ist an dem Bericht dran und wie ich schon am anfang wissen wollte; sind bestandskunden von dieser Regelung auch betroffen?


Sächsin
Superstar
  • 25505 Antworten
  • Lösung
  • 6. Juni 2024

Was am Bericht dran ist?

Ein Blick in die offizielle Preisliste 

https://www.o2online.de/assets/blobs/tarife/preisliste-mobilfunk-postpaid/ verrät es dir.

 

Unlimited Max

 

Beim Smart kann das ab 750 GB passieren, beim Basic ab 500 GB.


bs0
Profi
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  • Profi
  • 41601 Antworten
  • 6. Juni 2024

Für die vertraglich vereinbarten Hauptleistungen gelten die Bestimmungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Wenn o2 bei Bestandskunden eine solche Änderung vornehmen möchte, müssen Kunden genauso wie z.B. bei einer Preiserhöhung informiert werden, damit sie ggf. widersprechen können. Einfach anwenden dürfte o2 diese Regelung bei Bestandskunden nicht.


Bollermann
Star
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  • 27087 Antworten
  • 6. Juni 2024

@Pet86 

Nur im Falle einer aktiven Vertragsverlängerung gilt das dann auch für Bestandskunden. 


  • Autor
  • Neuling
  • 12 Antworten
  • 6. Juni 2024

Das war jetzt doch einmal eine gute und sachliche Antwort dafür bedanke ich mich von ganzem Herzen.

 

Jedoch bezweifle ich stark das O2 Technisch in der lage ist Neukunde und Bestandskunde in einer Funkzelle zu unterscheiden. Aber so wie die fussnote es hergibt (alt/neu) müsste es auch so sein.


Sächsin
Superstar
  • 25505 Antworten
  • 6. Juni 2024

Sorry, aber diese "Lösung" ist keine...


  • Lehrling
  • 54 Antworten
  • 6. Juni 2024

Hallo zusammen, hallo liebes o2-Team!

In den Medien wird berichtet, dass es nun eine neue Beschränkung für Nutzer des Unlimited-Smart (und Basic) Tarifs gibt: Konkret geht es darum, dass Nutzerdaten jetzt nachrangig behandelt werden, wenn ein bestimmter Datenverbrauch erreicht ist.

https://www.teltarif.de/o2-flatrate-prioritaet-daten-drossel/news/95670.html

Als Leser des “Kleingedruckten” bei allen Verträgen habe ich natürlich damals, als ich im Mai diesen Jahres den Vertrag “Unlimited Smart” abgeschlossen habe, penibel darauf geachtet, dass solche “Drosselgeschichten” nirgendwo enthalten sind. Unabhängig davon, dass ich diese Menge an Daten nicht erreichen dürfte geht es hier für mich um’s Prinzip: Ich kann ja auch nicht selbständig bestimmen, dass z.B. meine Übertragungsgeschwindigkeit ab sofort auf 50 MBit/s im Up- und Downstream erhöht wird oder ich nur noch 5 Euro im Monat für die Leistung bezahle.

Daher stellt sich die Frage: Wie ist hier der Stand der Dinge bei Altverträgen - vor Juli 2024 abgeschlossen, welche diese Priorisierungs-Klausel beim Abschluss noch nicht beinhaltet haben?

Gelten für diese Kunden die beim Abschluss vereinbarten Bedingungen weiterhin - oder werden diese auch von der Priorisierungs-Geschichte betroffen sein? Falls ja - mit welchem Recht?

 

Nebenbei eine klitzekleine Anmerkung am Rande: In sämtlichen o2-Preislisten - in den alten Versionen und auch der neuen Fassung - ist ein Rechtschreibfehler in den Fußnoten zum “Unlimited Max”-Tarif: Maßeinheit für eine Datenmenge wäre Terabyte, jedoch nicht Terrabyte… vielleicht könnte man das mal korrigieren... 😉

 

Besten Dank im Voraus für eine fundierte Antwort des Teams und viele Grüße
Achim


  • Lehrling
  • 54 Antworten
  • 6. Juni 2024

Es wäre sehr hilfreich, wenn das o2-Team hier eine klare, eindeutige und nachvollziehbare Stellungnahme zur nachfolgenden Frage abgeben könnte:

Wie ist die Regelung in Bezug auf die Priorisierung bei Bestandskunden, die den Tarif o2-Smart bzw. o2-Basic gebucht haben, bevor diese Priorisierungs-Klausel in die Preisliste aufgenommen wurde?
Gelten hier die beim Vertragsabschluss gültigen Konditionen weiter (wenn ja, wie lange?) - oder müssen auch diese mit einer nachrangigen Priorisierung ihrer Daten rechnen?

Eine deutliche und verständliche Antwort von offizieller Seite ist das Einzige, was hier die Lösung sein kann. Alles andere ist nichts anderes als “Kaffeesatz-Lesen”…

Viele Grüße
Achim


  • Autor
  • Neuling
  • 12 Antworten
  • 6. Juni 2024
Achim87 schrieb:

Wie ist die Regelung in Bezug auf die Priorisierung bei Bestandskunden, die den Tarif o2-Smart bzw. o2-Basic gebucht haben, bevor diese Priorisierungs-Klausel in die Preisliste aufgenommen wurde? 

Gelten hier die beim Vertragsabschluss gültigen Konditionen weiter (wenn ja, wie lange?) - oder müssen auch diese mit einer nachrangigen Priorisierung ihrer Daten rechnen?

Bin voll und ganz bei dir! Jetzt sind es schon zwei die das wissen wollen👍🏻

Edit o2_Matze 16:23 06.06.24 Vollzitat gekürzt


Warum eine Stellungnahme für einen aus dem Netz gezogenen Artikel? Was ist jetzt noch genau unklar? Ich kann das nicht so ganz nachvollziehen.

Und warum zu einem Thema noch einmal ein Extratopic eröffnen?


Warum verteilst du ein Anliegen über mehrere Topics? Mods zur Info das Thema gibt es bereits und wurde auch bereits beantwortet


o2_Matze
  • Moderator
  • 22056 Antworten
  • 6. Juni 2024

Hi zusammen.

Nur zur Info: Wir haben hier die zwei identischen Beiträge zusammengeführt

Danke @Sandroschubert für den Hinweis  

Matze 


  • Lehrling
  • 54 Antworten
  • 6. Juni 2024
Sandroschubert schrieb:

Warum eine Stellungnahme für einen aus dem Netz gezogenen Artikel? Was ist jetzt noch genau unklar? Ich kann das nicht so ganz nachvollziehen.

Und warum zu einem Thema noch einmal ein Extratopic eröffnen?

@Sandroschubert :

Nun, die Info ist schließlich direkt von o2, nicht von einem “aus dem Netz gezogenen Artikel”:
https://www.o2online.de/assets/blobs/tarife/preisliste-mobilfunk-postpaid/

Und was unklar ist? Das hier:
Wie ist die Regelung in Bezug auf die Priorisierung bei Bestandskunden, die den Tarif o2-Smart bzw. o2-Basic gebucht haben, bevor diese Priorisierungs-Klausel in die Preisliste aufgenommen wurde?
Gelten hier die beim Vertragsabschluss gültigen Konditionen weiter (wenn ja, wie lange?) - oder müssen auch diese mit einer nachrangigen Priorisierung ihrer Daten rechnen?
 

Ich finde, das sind definitiv berechtigte Fragen…!

Deine letzte Frage beantwortet übrigens das vorangegangene Posting von o2_Matze.


  • Lehrling
  • 54 Antworten
  • 6. Juni 2024
Sandroschubert schrieb:

Warum verteilst du ein Anliegen über mehrere Topics? Mods zur Info das Thema gibt es bereits und wurde auch bereits beantwortet

@Sandroschubert : Wo genau steht denn jetzt die verbindliche, klare und deutliche Antwort auf die Frage, ob Bestandstarife davon betroffen sind oder nicht?


Achim87 schrieb:

@Sandroschubert : Wo genau steht denn jetzt die verbindliche, klare und deutliche Antwort auf die Frage, ob Bestandstarife davon betroffen sind oder nicht?

Warum fragst du nicht dort nach wo der Artikel erstellt wurde?


Bollermann
Star
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  • 27087 Antworten
  • 6. Juni 2024

Ein offizielles und klares 

"Nein, gilt nicht für bestehende Unlimited Tarife" oder 

"Ja, das gilt für bestehende und neu abgeschlossene Unlimited Tarife" 

lese ich hier auch nicht. 

 

​​​​​


Alles klar


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