Ich habe gerade einen bericht auf Teletarif.de gelesen mit der Überschrift:
"o2 Mobile Unlimited: Neue Grenzen für echte Flatrates"
Unter der Überschrift ist volgender Text zu lesen:
"o2 behält sich auch bei echten Flatrate-Tarifen unter bestimmten Umständen vor, die Priorität des Anschlusses im Netz zu reduzieren."
Danach ist eine Erläuterung dieses Berichtes zu lesen welcher m.E zu lang ist um ihn hier rein zu kopieren.
Nun würde ich gerne wissen ob diese neue Regelung auch für bestandskunden gilt? Sollte dies der Fall sein würde ein Sonderkündigungsrecht bestehen und anwendbar sein.
Edit by o2_Steffen: Beitrag verschoben von o2 Home: Vertrag & Tarife zu o2 Mobilfunk: Vertrag und Tarife 06.06.2024/13:12
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Guten Morgen
Ich habe gerade einen bericht auf Teletarif.de gelesen mit der Überschrift:
"o2 Mobile Unlimited: Neue Grenzen für echte Flatrates"
Unter der Überschrift ist volgender Text zu lesen:
"o2 behält sich auch bei echten Flatrate-Tarifen unter bestimmten Umständen vor, die Priorität des Anschlusses im Netz zu reduzieren."
Danach ist eine Erläuterung dieses Berichtes zu lesen welcher m.E zu lang ist um ihn hier rein zu kopieren.
Nun würde ich gerne wissen ob diese Regelung auch für bestandskunden gilt? Sollte dies der Fall sein würde ein Sonderkündigungsrecht bestehen und anwendbar sein.
Ich bitte nur um Antworten die zu diesem Bericht passen! Und nicht von ollen Kamellen, ich rate euch einfach mal den Bericht zu lesen! Und nur zur Info in meinem Vertrag steht nichts von solch einer Regelung!
@Pet86
Ich finde schon, dass es was mit dem Bericht zu tun hat. Du hast ja gefragt, was bzgl Bestandskunden gilt und ich habe geschrieben, was Bestandskunden in den Unlimited"s mit übermäßiger Nutzung passieren könnte.
Eine ordentliche Kündigung ist für beide Parteien nach der Vertragslaufzeit sowieso möglich, da aber bei einer neuen Regelung wie in dem Bericht beschrieben eine Vetragliche Änderung zum Nachteil des Kunden erfolgt, und diese neue Regelung auch für bestandskunden gelten soll so hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht. Dies hat mit einer ordentlichen Kündigung nichts zu tun!
Wenn du schon weißt, dass solche Änderungen bei Bestandskunden nicht einseitig erfolgen dürfen, was möchtest du genau für Antworten?
Ganz einfach! Was ist an dem Bericht dran und wie ich schon am anfang wissen wollte; sind bestandskunden von dieser Regelung auch betroffen?
Beim Smart kann das ab 750 GB passieren, beim Basic ab 500 GB.
Für die vertraglich vereinbarten Hauptleistungen gelten die Bestimmungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Wenn o2 bei Bestandskunden eine solche Änderung vornehmen möchte, müssen Kunden genauso wie z.B. bei einer Preiserhöhung informiert werden, damit sie ggf. widersprechen können. Einfach anwenden dürfte o2 diese Regelung bei Bestandskunden nicht.
@Pet86
Nur im Falle einer aktiven Vertragsverlängerung gilt das dann auch für Bestandskunden.
Das war jetzt doch einmal eine gute und sachliche Antwort dafür bedanke ich mich von ganzem Herzen.
Jedoch bezweifle ich stark das O2 Technisch in der lage ist Neukunde und Bestandskunde in einer Funkzelle zu unterscheiden. Aber so wie die fussnote es hergibt (alt/neu) müsste es auch so sein.
Sorry, aber diese "Lösung" ist keine...
Hallo zusammen, hallo liebes o2-Team!
In den Medien wird berichtet, dass es nun eine neue Beschränkung für Nutzer des Unlimited-Smart (und Basic) Tarifs gibt: Konkret geht es darum, dass Nutzerdaten jetzt nachrangig behandelt werden, wenn ein bestimmter Datenverbrauch erreicht ist.
Als Leser des “Kleingedruckten” bei allen Verträgen habe ich natürlich damals, als ich im Mai diesen Jahres den Vertrag “Unlimited Smart” abgeschlossen habe, penibel darauf geachtet, dass solche “Drosselgeschichten” nirgendwo enthalten sind. Unabhängig davon, dass ich diese Menge an Daten nicht erreichen dürfte geht es hier für mich um’s Prinzip: Ich kann ja auch nicht selbständig bestimmen, dass z.B. meine Übertragungsgeschwindigkeit ab sofort auf 50 MBit/s im Up- und Downstream erhöht wird oder ich nur noch 5 Euro im Monat für die Leistung bezahle.
Daher stellt sich die Frage: Wie ist hier der Stand der Dinge bei Altverträgen - vor Juli 2024 abgeschlossen, welche diese Priorisierungs-Klausel beim Abschluss noch nicht beinhaltet haben?
Gelten für diese Kunden die beim Abschluss vereinbarten Bedingungen weiterhin - oder werden diese auch von der Priorisierungs-Geschichte betroffen sein? Falls ja - mit welchem Recht?
Nebenbei eine klitzekleine Anmerkung am Rande: In sämtlichen o2-Preislisten - in den alten Versionen und auch der neuen Fassung - ist ein Rechtschreibfehler in den Fußnoten zum “Unlimited Max”-Tarif: Maßeinheit für eine Datenmenge wäre Terabyte, jedoch nicht Terrabyte… vielleicht könnte man das mal korrigieren...
Besten Dank im Voraus für eine fundierte Antwort des Teams und viele Grüße Achim
Es wäre sehr hilfreich, wenn das o2-Team hier eine klare, eindeutige und nachvollziehbare Stellungnahme zur nachfolgenden Frage abgeben könnte:
Wie ist die Regelung in Bezug auf die Priorisierung bei Bestandskunden, die den Tarif o2-Smart bzw. o2-Basic gebucht haben, bevor diese Priorisierungs-Klausel in die Preisliste aufgenommen wurde? Gelten hier die beim Vertragsabschluss gültigen Konditionen weiter (wenn ja, wie lange?) - oder müssen auch diese mit einer nachrangigen Priorisierung ihrer Daten rechnen?
Eine deutliche und verständliche Antwort von offizieller Seite ist das Einzige, was hier die Lösung sein kann. Alles andere ist nichts anderes als “Kaffeesatz-Lesen”…
Viele Grüße Achim
Wie ist die Regelung in Bezug auf die Priorisierung bei Bestandskunden, die den Tarif o2-Smart bzw. o2-Basic gebucht haben, bevor diese Priorisierungs-Klausel in die Preisliste aufgenommen wurde?
Gelten hier die beim Vertragsabschluss gültigen Konditionen weiter (wenn ja, wie lange?) - oder müssen auch diese mit einer nachrangigen Priorisierung ihrer Daten rechnen?
Bin voll und ganz bei dir! Jetzt sind es schon zwei die das wissen wollen
Edit o2_Matze 16:23 06.06.24 Vollzitat gekürzt
Warum eine Stellungnahme für einen aus dem Netz gezogenen Artikel? Was ist jetzt noch genau unklar? Ich kann das nicht so ganz nachvollziehen.
Und warum zu einem Thema noch einmal ein Extratopic eröffnen?
Warum verteilst du ein Anliegen über mehrere Topics? Mods zur Info das Thema gibt es bereits und wurde auch bereits beantwortet
Hi zusammen.
Nur zur Info: Wir haben hier die zwei identischen Beiträge zusammengeführt
Danke @Sandroschubert für den Hinweis
Matze
Warum eine Stellungnahme für einen aus dem Netz gezogenen Artikel? Was ist jetzt noch genau unklar? Ich kann das nicht so ganz nachvollziehen.
Und warum zu einem Thema noch einmal ein Extratopic eröffnen?
Und was unklar ist? Das hier: Wie ist die Regelung in Bezug auf die Priorisierung bei Bestandskunden, die den Tarif o2-Smart bzw. o2-Basic gebucht haben, bevor diese Priorisierungs-Klausel in die Preisliste aufgenommen wurde? Gelten hier die beim Vertragsabschluss gültigen Konditionen weiter (wenn ja, wie lange?) - oder müssen auch diese mit einer nachrangigen Priorisierung ihrer Daten rechnen?
Ich finde, das sind definitiv berechtigte Fragen…!
Deine letzte Frage beantwortet übrigens das vorangegangene Posting von o2_Matze.
Warum verteilst du ein Anliegen über mehrere Topics? Mods zur Info das Thema gibt es bereits und wurde auch bereits beantwortet
@Sandroschubert : Wo genau steht denn jetzt die verbindliche, klare und deutliche Antwort auf die Frage, ob Bestandstarife davon betroffen sind oder nicht?
@Sandroschubert : Wo genau steht denn jetzt die verbindliche, klare und deutliche Antwort auf die Frage, ob Bestandstarife davon betroffen sind oder nicht?
Warum fragst du nicht dort nach wo der Artikel erstellt wurde?
Ein offizielles und klares
"Nein, gilt nicht für bestehende Unlimited Tarife" oder
"Ja, das gilt für bestehende und neu abgeschlossene Unlimited Tarife"
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