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Warum O2 Service
Gelöst

Boost-Online-Angebot unterscheidet sich von eMail-Bestätigung


Murral
Lehrling

Guten Tag… im Online-Portal “Mein o2” wurde mir angezeigt:  

“monatlich kündbar”…
in der darauffolgenden eMail-Bestätigung jedoch heisst es:  
“Mindestlaufzeit ...24 Monate”

da stimmt doch etwas nicht - oder ??

 

Lösung von Sächsin

Ja, und zwar die Online-Angeige.

Das Boost-Pack läuft regulär 24 Monate, jedoch mindestens solange wie der Tarif.

Bei einem Tarifwechsel (mit und ohne VVL) entfällt es.

 

Wenn das nicht deinen Wünschen entspricht, solltest du (sofern noch in der 14tägigen Widerrufsfrist) die Bestellung widerrufen.

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6 Antworten

Sächsin
Superstar
  • 25507 Antworten
  • Lösung
  • 3. November 2021

Ja, und zwar die Online-Angeige.

Das Boost-Pack läuft regulär 24 Monate, jedoch mindestens solange wie der Tarif.

Bei einem Tarifwechsel (mit und ohne VVL) entfällt es.

 

Wenn das nicht deinen Wünschen entspricht, solltest du (sofern noch in der 14tägigen Widerrufsfrist) die Bestellung widerrufen.


Vilureef
Superstar
  • 50002 Antworten
  • 3. November 2021

Hallo,

ja. Diese fehlerhafte Anzeige ist bekannt. Richtig ist, dass die Boost Option eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten hat.

LG


Murral
Lehrling
  • Autor
  • Lehrling
  • 29 Antworten
  • 3. November 2021
Vilureef schrieb:

Hallo,

ja. Diese fehlerhafte Anzeige ist bekannt. Richtig ist, dass die Boost Option eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten hat.

LG

….puuuh:  “..fehlerhafte Anzeige ist bekannt” … - könnt Ihr vermutlich persönlich nichts dafür, aber würde ich mich schon ein bisschen schämen, wenn das meine Firma wäre und ganz besonders würde ich alle Kunden, die unter Annahme des fehlerhaften Angebots den Boost-Tarif gebucht haben anschreiben und auf den Fehler aufmerksam machen, um Entschuldigung bitten und verlängerten Widerspruch anbieten… 


o2_Maria
  • Moderatorin
  • 21363 Antworten
  • 10. November 2021

Hallo @Murral ,

in der Auftragsbestätigung wirst du noch einmal auf die korrekte Laufzeit und die Kosten hingewiesen. 
Du hast dann immer in 14 tägiges Widerrufsrecht. 

Liebe Grüße Maria


Murral
Lehrling
  • Autor
  • Lehrling
  • 29 Antworten
  • 10. November 2021

Wie bereits geschrieben:  “würde ich mich schon ein bisschen schämen, wenn das meine Firma wäre und ganz besonders würde ich alle Kunden, die unter Annahme des fehlerhaften Angebots den Boost-Tarif gebucht haben anschreiben und auf den Fehler aufmerksam machen, um Entschuldigung bitten und verlängerten Widerspruch anbieten… “


o2_Maria
  • Moderatorin
  • 21363 Antworten
  • 19. November 2021

Hallo @Murral ,

ja, ich kann deinen Unmut da gut verstehen. 
Ich habe das auch an die Kollegen der zuständigen Abteilung, zur Prüfung schon weitergegeben.

Nichts desto Trotz ist die schriftliche Bestätigung immer bindend.

Tut mir sehr leid, dass ich da nichts machen kann. 

Liebe Grüße Maria


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