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Zuviel gezahlt - Klage eingereicht über Inkasso -Klage zurückgenommen von O2


Guten morgen, meine Frage

Ich habe meinen Vertrag inkl.neues Handy am 18.1.2018 verlängert, seitdem habe ich von Anfang an doppelte Rechnungen bekommen die ich doofe natürlich immer bezahlt habe, trotzdem wurde ein Inkassobüro eingeschaltet obwohl ich alle Quittungen/Zahlungen vorgelegt habe . Das reichte O2 immer noch nicht aus und ich bekam daraufhin einen Mahnbescheid , ich habe Widerspruch eingereicht mit allen Belegen der Zahlungen und trotzdem kam der Brief zur angekündigten Gerichtsverhandlung . Der Termin beim Gericht hätte am 16.10.2019 stattgefunden, aber ich bin 1 Woche vorher nochmal im O2 Shop gewesen und habe alle Kontoauszüge sowie Bareinzahlungsbelege vorgelegt, daraufhin kam am 14.10.2019 vom Gericht ein Brief dass ich zu dem Termin nicht erscheinen muss weil O2 die Klage zurückgenommen hat und mir das zuviel gezahlte Geld zurückerstattet wird , so nun meine Frage .

Wann bekomme ich endlich mein zuviel gezahltes Geld zurück , ich möchte es mit Verrechnungsscheck ausbezahlt bekommen wie es mir zugesagt wurde, wielange dauert das und oder muss ich dafür privat gegen O2 klage einreichen damit ich zu meinem Geld komme ? Bitte um Rückantwort Danke im voraus !

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Lösung von o2_Annika 22 October 2019, 14:09

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4 Antworten

Ursprungsthread (von vor sechs Monaten): 

https://hilfe.o2online.de/mobilfunk-vertrag-tarife-15/mobilfunkrechnung-491651

Hallo @Astrid.S. 

 

da die ganze Angelegenheit bereits über ein Inkasso-Büro läuft, können wir dir hier nicht weiterhelfen.

Bitte wende dich an das Inkasso-Büro.

 

Viele Grüße

 

Annika

Benutzerebene 4

Hallo @Astrid.S. 

 

da die ganze Angelegenheit bereits über ein Inkasso-Büro läuft, können wir dir hier nicht weiterhelfen.

Bitte wende dich an das Inkasso-Büro.

 

Viele Grüße

 

Annika

 

Das ist leider ein Irrtum. Die Rechtsprechung sieht vor, auch wenn ein Inkasso eingeschaltet wurde, das der Mobilfunkbetreiber dem Kunden dementsprechende Aussage und / oder Dokumente zur Verfügung stellen muss. Das ist in den meisten Fällen nur eine Ausrede da das mit Arbeit verbunden ist, wovon Dein Mobilfunkbetreiber nicht profitiert, also uninteressant.
Einfach bei einem Anwalt für Vertragsrecht nachfragen. 

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

Das obliegt aber der Rechtsabteilung und nicht der Kundenbetreuung oder Mitarbeitern eines Social Media Teams. Die Anfrage ist hier also falsch.

Wenn man auf die Rechtsprechung verweist, sollte man übrigens auch eine Quelle für seine Aussage angeben.

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