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Zu wenig Empfang


Hallo, an meiner Adresse bekomme ich nicht die vereinbarte Leistung und hätte gern ein sonderkündigungsrecht 

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Lösung von Anonymous 4 November 2019, 08:58

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2 Antworten

Da Mobilfunk nicht ortsbezogen ist wie DSL/Festnetz und die Anbieter auch keine 100%-ige Netzabdeckung garantieren, hat man grundsätzlich kein “Sonderkündigungsrecht”, wenn an einem Ort der Empfang schlechter ist.

Wenn Du magst, schildere doch einfach mal das Problem etwas ausführlicher: Welche Leistung wird Deiner Meinung nach nicht geliefert? War es schon immer so oder hat sich die Situation verschlechtert? Nenne am besten auch die Postleitzahl.

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Welche Mobilfunkleistung wurde dir an deiner Adresse verträglich zugesichert, die du nicht bekommst?

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