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Zu wenig Empfang

  • November 4, 2019
  • 2 Antworten
  • 70 Aufrufe

Pierre123
Besucher:in

Hallo, an meiner Adresse bekomme ich nicht die vereinbarte Leistung und hätte gern ein sonderkündigungsrecht 

Lösung von Anonymous

Da Mobilfunk nicht ortsbezogen ist wie DSL/Festnetz und die Anbieter auch keine 100%-ige Netzabdeckung garantieren, hat man grundsätzlich kein “Sonderkündigungsrecht”, wenn an einem Ort der Empfang schlechter ist.

Wenn Du magst, schildere doch einfach mal das Problem etwas ausführlicher: Welche Leistung wird Deiner Meinung nach nicht geliefert? War es schon immer so oder hat sich die Situation verschlechtert? Nenne am besten auch die Postleitzahl.

2 Antworten

  • Lösung
  • November 4, 2019

Da Mobilfunk nicht ortsbezogen ist wie DSL/Festnetz und die Anbieter auch keine 100%-ige Netzabdeckung garantieren, hat man grundsätzlich kein “Sonderkündigungsrecht”, wenn an einem Ort der Empfang schlechter ist.

Wenn Du magst, schildere doch einfach mal das Problem etwas ausführlicher: Welche Leistung wird Deiner Meinung nach nicht geliefert? War es schon immer so oder hat sich die Situation verschlechtert? Nenne am besten auch die Postleitzahl.


bs0
Legende
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  • Legende
  • November 4, 2019

Welche Mobilfunkleistung wurde dir an deiner Adresse verträglich zugesichert, die du nicht bekommst?