vor 2 Tagen (10.12) ist mein Handyvertrag bei O2 ausgelaufen, jedoch ist mein Portierungsdatum bei meinem neuen Anbieter erst am 20.12.
Falls ich nichts falsch verstanden habe, habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf Weiterversorgung bis zum Portierungstermin. Jedoch habe ich seit vorgestern weder Internet noch Telefondienst.
Zu meiner Frage: Habe ich tatsächlich keinen gesetzlichen Anspruch auf Weiterversorgung und wenn doch, an wen muss ich mich wenden?
Vielen Dank für die Hilfe,
Oli.
Lösung von o2_Matea
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