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Warum O2 Service
Gelöst

Vertrag aus dem O2 Shop widerrufen


Hallo zusammen,

 

ich habe folgendes Problem. 

 

Ich weiß, dass man normalerweise keinen Vertrag, der bei einem O2 Shop gemacht worden ist widerrufen kann, aber vielleicht habe ich ja Glück, da es hier etwas anders ist.

 

Bevor ich jetzt um den heißen Brei herum rede, das Endergebnis ist, dass der O2 Shop Mitarbeiter mit mir einen zweiten Vertrag abgeschlossen hat und es aber so ausgelegt hat, als wäre es nur eine Vertragsverlängerung. Jetzt habe ich 2 Verträge (zahle auch 5€ mehr, klar ist nicht soo viel aber ärgerlich). Ich benötige aber nur einen.

 

Es ist aber folgendermaßen abgelaufen, wir haben telefoniert, er hat mir die angebliche Vertragsverlängerung aufgeschwazt und ich habe den neuen Vertrag dann per EMAIL unterschrieben also online. Heißt es dann nicht, dass das Fernabsatzgesetz greift? Es wurde zwar bei einem O2 Shop abgeschlossen, allerdings ja trotzdem online.

 

Ich habe natürlich schon bei dem Shop angerufen, er war natürlich nicht begeistert und meinte direkt “Nein das geht nicht, da Sie kein Widerrufsrecht in einem Shop haben”, ich habe ihn dann mit dem Fernabsatzgesetz konfrontiert, aber er blieb stur. 

 

Meint Ihr ich sollte mein Glück versuchen?

 

Ich wäre euch sehr dankbar für eine Antwort.

 

Lg

Lösung von o2_Antje

@Cxphone Vielen Dank für die Rückmeldung.
Ich bedaure sehr, dass es bei der Vertragsänderung zu solchen Unstimmigkeiten gekommen ist.
Daher freut es mich jetzt umso mehr zu lesen, dass die Kollegin in der Zwischenzeit eine zufriedenstellende Lösung für dich finden konnte.
Sollten noch weitere Fragen auftreten, melde dich gerne jederzeit erneut.
Ich wünsche dir noch eine schöne restliche Woche.

Gruß
Antje
 

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25 Antworten

Bollermann
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  • 27197 Antworten
  • 22. April 2022

Hallo @Cxphone 

 

Telefonisch/online = Widerrufsrecht 

Im Shop vor Ort = kein Widerrufsrecht

 

Wenn das ganze per E-Mail und Telefon gelaufen ist, kannst du per E-Mail an widerruf@cc.o2online.de widerrufen. 


Klaus_VoIP
Legende
  • 31842 Antworten
  • 22. April 2022

Au weia, das ist nicht eindeutig. Grundsätzlich gebe ich Bollermann Recht. Es kommt aber oft auf die Details an. Nur wenn der Vertriebskanal auf Fernabsatz angelegt ist, dann gilt Widerrufsrecht!

“Vertragsabschluß im Fernabsatz" jeden zwischen einem Lieferer und einem Verbraucher geschlossenen, eine Ware oder eine Dienstleistung betreffenden Vertrag, der im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- bzw. Dienstleistungssystems des Lieferers geschlossen wird, wobei dieser für den Vertrag bis zu dessen Abschluß einschließlich des Vertragsabschlusses selbst ausschließlich eine oder mehrere Fernkommunikationstechniken verwendet;

Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:31997L0007

Ein einzelner Shop hat meist kein für den Fernabsatz organisierte Vertriebs- bzw. Dienstleistungssystems. 

Beispiele:
Wurde das Geschäft im Shop angebahnt und er hat Dir nur das Vertragsformular zum Unterschreiben per Mail zugeschickt = Kein Fernabsatz. 
Wird über Internet bestellt und die Ware nur im Shop abgeholt = Fernabsatzrecht

Außerdem steckt da noch eine Tretmine in der Sache. 2 Verträge machen oft Sinn wegen Kombivorteil. Widerrufst Du einen Vertrag, zahlst Du u.U. für den verbleibenden Vertrag mehr. Das kann 5 oder 10€ oder mehr ausmachen. Das wäre zuerst zu klären. 


  • Autor
  • Neuling
  • 5 Antworten
  • 22. April 2022
Klaus_VoIP schrieb:

Au weia, das ist nicht eindeutig. Grundsätzlich gebe ich Bollermann Recht. Es kommt aber oft auf die Details an. Nur wenn der Vertriebskanal auf Fernabsatz angelegt ist, dann gilt Widerrufsrecht!

“Vertragsabschluß im Fernabsatz" jeden zwischen einem Lieferer und einem Verbraucher geschlossenen, eine Ware oder eine Dienstleistung betreffenden Vertrag, der im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- bzw. Dienstleistungssystems des Lieferers geschlossen wird, wobei dieser für den Vertrag bis zu dessen Abschluß einschließlich des Vertragsabschlusses selbst ausschließlich eine oder mehrere Fernkommunikationstechniken verwendet;

Ein einzelner Shop hat meist kein für den Fernabsatz organisierte Vertriebs- bzw. Dienstleistungssystems. 

Beispiele:
Wurde das Geschäft im Shop angebahnt und er hat Dir nur das Vertragsformular zum Unterschreiben per Mail zugeschickt = Kein Fernabsatz. 
Wird über Internet bestellt und die Ware nur im Shop abgeholt = Fernabsatzrecht

Außerdem steckt da noch eine Tretmine in der Sache. 2 Verträge machen oft Sinn wegen Kombivorteil. Widerrufst Du einen Vertrag, zahlst Du u.U. für den verbleibenden Vertrag mehr. Das kann 5 oder 10€ oder mehr ausmachen. Das wäre zuerst zu klären. 
 

Danke für deine Ausführliche Antwort. 
Der Vertrag wurde per Telefon abgeschlossen und der Vertrag anschließend per E-Mail zugesendet und unterschrieben.

Das mit dem „Kombivorteil“ habe ich gestern geklärt. Es hätte gereicht, wenn er eine Vertragsverlängerung gemacht hätte, dann hätte ich den Rabatt weiterhin erhalten und müsste nicht wie jetzt nochmal 39.99€ Anschlussgebühr zahlen und 5€ mehr monatlich..

 


Bollermann
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  • 27197 Antworten
  • 22. April 2022

@Klaus_VoIP  wurde ja telefonisch gemacht und per E-Mail angenommen.. also eindeutig Fernabsatz 


Klaus_VoIP
Legende
  • 31842 Antworten
  • 22. April 2022

Dann probiere es den Shop zu überzeugen. Notfalls kann eine Händlerbeschwerde bei o2 auch helfen. 

Die Vertragsstornierung muss aber grundsätzlich über den Shop erfolgen. 


Bollermann
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  • 27197 Antworten
  • 22. April 2022

@Cxphone 

 

Einen Vertrag mit Kombivorteil braucht man nicht aktiv verlängern. Der Kombivorteil bleibt, solange der Erstvertrag besteht .. wenn man mit seinem Tarif (der Kombivorteil erhält) zufrieden ist, sollte man diesen so lassen, wie er ist.... besonders weil dieser nach Ablauf der 24 Monate monatlich kündbar ist... Verlängert man den zusätzlichen Vertrag um 24 Monate und kündigt den Erstvertrag zb nach 6 Monaten, hat man 18 Monate keinen Kombivorteil.. 

Es ist daher immer ratsam, nur den Hauptvertrag zu verlängern 


Bollermann
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  • 27197 Antworten
  • 22. April 2022

Hast du eine Widerrufsbelehrung erhalten? 


Klaus_VoIP
Legende
  • 31842 Antworten
  • 22. April 2022
Bollermann schrieb:

@Klaus_VoIP  wurde ja telefonisch gemacht und per E-Mail angenommen.. also eindeutig Fernabsatz 

Nein, nicht eindeutig!
Meine Frau hat gestern telefonisch eine Waschmaschine bestellt. Die Bestätigung kam per Email. Der Laden(örtlicher Installateurbetrieb) hat keinen Webshop. Hier gilt eindeutig KEIN Fernabsatzrecht! Siehe EU-Richtlinie!

 


  • Autor
  • Neuling
  • 5 Antworten
  • 22. April 2022

@Bollermann 

ich wollte ja keinen Kombivertrag sondern wie du es beschreiben hast, nur den Hauptvertrag verlängern, da ich ja damit zufrieden war. Der O2 Shop Händler, hat mich ja auch nicht darüber in Kenntnis gesetzt, dass ich einen zweiten Vertrag abschließe, sondern meinte nur, dass ich meinen alten Vertrag verlängere…

ich musste dann leider entsetzt feststellen das dieser Mist gebaut hat. 
 

@Klaus_VoIP 

Ich habe es bereits bei dem O2 Shop versucht, aber wurde ja direkt unhöflich und gemeint abgewimmelt. Der Herr meinte er hätte mir 3x gesagt das ein neuer Vertrag abgeschlossen wird. Ich weiß aber das es nicht so war. Ich hoffe im Moment auf Hilfe von O2.


Klaus_VoIP
Legende
  • 31842 Antworten
  • 22. April 2022

Auch bei einer aktiven Verlängerung schließt man einen “neuen” Vertrag ab. 

Ich würde zuerst einen Brief an den Geschäftsführer des Shops senden. Wenn dann noch kein Entgegenkommen erfolgt, dann Händlerbeschwerde bei o2 einreichen. Spätestens dann muss der Shop sich äußern. Oft geht das dann mit der Vertragsstornierung einher. 

Argumentieren würde ich aber primär mit einer Täuschung über die Vertragsart und erst nebenher den Fernabsatz erwähnen. 

Wie kam eigentlich der andere Vertrag zustande? 


  • Autor
  • Neuling
  • 5 Antworten
  • 22. April 2022

@Bollermann  eine Widerrufsbelehrung war nicht dabei nur eine Info zum „widersprechen“ siehe Foto unter 8

 


  • Autor
  • Neuling
  • 5 Antworten
  • 22. April 2022

@Klaus_VoIP 

Ja, das werde ich wohl probieren müssen. Ich warte aber zunächst auf eine Antwort von O2 direkt..


schluej
Superstar
  • 15673 Antworten
  • 22. April 2022

Moin,

wenn die Widerrufsbelehrung fehlt, würde ich mal zur Verbraucherzentrale gehen.

Wenn es ein Vertrag nach Fernabsatzgesetz ist, dann hättest Du interessante Möglichkeiten beim Rücktritt! Da Händler ja auch Fehler ihrer Kunden ausnutzen, warum nich auch umgekehrt!!

Der 2. Beitrag über meinen, das ist die Nutzung deiner Daten zu Werbezwecken.


o2_Micha
  • Moderator
  • 9874 Antworten
  • 16. Mai 2022

Hallo @Cxphone vielen Dank für deinen Beitrag in der Community.
Das ist natürlich alles andere als ein Musterbeispiel wie es laufen sollte.
Hast du in der Zwischenzeit versucht den Vertrag zu widerrufen? Wie sieht es jetzt aus?
Bitte bringe uns kurz auf den aktuellen Stand, damit wir dich unterstützen können.

Vielen Dank an Bollermann, KlausVoIP und schluej für euren Support hier im Beitrag.

LG
Michael


  • Autor
  • Neuling
  • 5 Antworten
  • 16. Mai 2022
o2_Micha schrieb:

@o2_Micha 

hallo Micha, danke für dein Interesse. Ich habe im Laufe der letzten Woche mit einer Dame aus der Beschwerde Abteilung telefoniert. Diese hat danach mit dem Händler Kontakt per Email aufgenommen (das muss sie, da er ein Recht darauf hat das ganze von seiner Seite zu erläutern). Daraufhin hat sie mir erstmal auch erklärt, dass sein Vorgehen garnicht rechtens sei, da O2 -Shops kein Anrecht darauf haben, Verträge per Email oder Telefon abzuschließen. Darauf hatte sie den Händler auch in der Email aufmerksam gemacht, dieser hat die komplette Email von ihr ignoriert und mit einem Einzeiler darauf geantwortet, dass ich und er das abgeklärt hätten. Davon war sie auch sehr enttäuscht, war aber zu meinem Glück. Sie hatte gemeint, dass er sehr unseriös wirke und anscheinen schon mehrere Beschwerden vorliegen würde und sie das ganze jetzt für mich regelt. Und siehe da, der Vertrag wurde zum Glück wiederrufen. 


o2_Antje
  • Moderatorin
  • 41699 Antworten
  • Lösung
  • 18. Mai 2022

@Cxphone Vielen Dank für die Rückmeldung.
Ich bedaure sehr, dass es bei der Vertragsänderung zu solchen Unstimmigkeiten gekommen ist.
Daher freut es mich jetzt umso mehr zu lesen, dass die Kollegin in der Zwischenzeit eine zufriedenstellende Lösung für dich finden konnte.
Sollten noch weitere Fragen auftreten, melde dich gerne jederzeit erneut.
Ich wünsche dir noch eine schöne restliche Woche.

Gruß
Antje
 


  • Neuling
  • 4 Antworten
  • 22. Juni 2022

Hallo. Ich habe ein Ähnliches Anliegen.

 

ich habe mit einem mir bekannten Shop Mitarbeiter telefonisch einen DSL Vertrag abgeschlossen. 
Dieser wurde von mir nicht unterschrieben, da ich nicht vor Ort war. 
Über die Konditionen wurde ich informiert, der alte Anbieter im selbigen Zuge gekündigt. ( monatlicher Preis sowie Rabatte) 
Die Unterlagen bekam ich dann kurz darauf per email, welche ich erst am Abend öffnen konnte wegen eher madigem Netzenpfang.

Am nächsten Tag meldete sich der noch zuständige Anbieter - leider waren wir außer Haus und haben diesen dann erst ein paar Tage später angerufen, dieser konnte und ein absolut tolles Angebot machen und wir entschieden uns dazu den bei O2 „abgeschlossenen“ Vertrag fristgerecht zu widerrufen. 
Und da fängt das Problem an. Laut O2 habe ich den Vertrag im Shop abgeschlossen und daher kein Recht auf Widerruf. Dieses Gesetz ist mir bekannt, jedoch war dies für mich lediglich ein Vertragsabschluss am Telefon und nicht im Shop.

 

Ein Service MA erläuterte mir gestern am Telefon, dass er den Vertrag auf Eis legen würde, da es so zu keinem ordentlichen Vertragsabschluss kam.

Ixh solle den Router zurück senden, er schickt mir einen retoureschein. Dies verneinte ich, da der Router bei der Post zum abholen bereit lag und ich ihm vorgeschlagen habe, diesen einfach nicht abzuholen und er dann so oder so an den Absender zurück geht. Dies bejahte der Herr. 

Heute kam erneut eine Bestätigungsmail Mail von O2, worauf ich nochmals die Hotline kontaktiere, da das Thema für mich erledigt war.

 

 

Nicht falsch verstehen - der MA des Shops ist super und mit unter ein Grund weshalb ich zufrieden bin, da gab es bestimmt nur ein Kommunikationsproblem aufgrund des Widerrufes, jedoch möchte ich von meinem Recht Gebrauch machen, da dies meiner Meinung nach nicht zu meinen Lasten gelegt werden darf und sollte. Dies bestätigte mir auch ein naher Verwandter, der beruflich Jurist ist, um mir einfach sicher zu sein.

 

 

ich bitte um eine möglichst Stressfreie Klärung,

vielen Dank im Voraus ! :-)

 


bs0
Profi
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  • Profi
  • 41751 Antworten
  • 22. Juni 2022

Der Widerruf hättest du eigentlich dem Shop gegenüber erklären müssen, wenn du dort telefonisch bestellt hast.

Was hat denn die Hotline gesagt? Das fehlt nämlich in deinen Ausführungen.


  • Neuling
  • 4 Antworten
  • 23. Juni 2022

Guten Morgen

 

Wie oben ja bereits steht, meinte der MA (vorgestern) der Hotline, dass dieser Vertrag nicht ordentlich zu Stande kam und er ihn auf Eis legen würde und ich es somit bei ihm stornieren kann.

In diesem Zuge war für mich das dann erledigt, und keiner sagte, dass ich das über den Shop stornieren muss. Daher zog ich das auch nicht in Erwägung. Ich sollte Widerruf über die Mail einreichen und das habe ich auch so getan. 
Mündliche Zusagen sind genau so bindend - das scheint aber keinen weiter zu interessieren.. 
Die Dame gestern meinte, ich solle mich bitte gedulden, bis das Ticket bearbeitet wird. Leider bin ich beruflich bedingt an das Internet gebunden und sitze nun ohne da, da das wie gesagt für mich ein Telefon Verkauf war und bleibt, ich somit mich auf den gesetzlichen Widerruf verlassen habe und nicht Ewigkeiten warten kann und möchte, da es sich ja hierbei um eine nicht richtige Beratung/Verkauf handelte. 


bielo
Legende
  • 92958 Antworten
  • 23. Juni 2022

Die Dame gestern meinte, ich solle mich bitte gedulden, bis das Ticket bearbeitet wird.

 

Schlage ich auch vor.  Damit sind nicht Stunden, sondern Tage gemeint. Je nachdem wie weit der Vertrag bearbeitet war, dauert das.

 

Hinweis: Bislang hast du alles nur mündlich gemacht, ohne Nachweis. Das kann am Ende zu Problemen mit der Beweisbarkeit führen. Daher sollte man solche Dinge, die am Ende Geld kosten könnten, immer nachweisbar übermitteln. 


  • Neuling
  • 4 Antworten
  • 23. Juni 2022

Edit:

Alles in einem schlage ich mich jetzt knapp zwei Wochen damit rum - seit gestern ohne Internet am Pc und werde nur vertröstet.
 

 

Hallo. Nein mündlich waren nur die Nachfragen, nachdem ich alles schriftlich bereits eingereicht habe mit Verlauf und Nachweis. Da lasse ich mich nicht lumpen- sorry das hatte ich nirgends erwähnt. Habe zuerst alles schriftlich eingereicht und auf ablehnen und zuerst nicht reagieren griff ich dann zum Telefon. 
 

Den Widerruf habe ich schriftlich und fristgerecht mit Bestätigung bei O2 eingereicht, die stellen sich jetzt nur quer, weil ich anscheinend den Vertrag im Shop abgeschlossen habe. Wenn mich jemand anruft und so wie ich das oben gelesen habe nicht rechtens oder gültig ist, hat sich das Thema ja eigentlich für mich erledigt, da ich das ja nicht wissen kann. Und da kommt ja dann schon wieder das Problem :-) 

 

Ich bin seit Jahren bereits Bestandskunde mit zwei Verträgen, würde diese ungern verlängern lassen, sollte O2 sich ja jetzt quer stellen. Auch das nahm die Dame im Ticket gestern auf.. 
 

 


  • Neuling
  • 4 Antworten
  • 25. Juni 2022

@o2_Antje

hallo, könnten Sie mir hierzu etwas sagen?

Am kommenden Mittwoch habe ich deswegen einen Termin bei meinem Anwalt. Weiter oben steht es ausführlicher ☺️
 

Kurzfassung : DSL Vertrag wurde telefonisch angeboten, nach 14 Tagen habe ich diesen schriftlich widerrufen. Dieser wurde abgelehnt, da ich den Vertrag im Shop abgeschlossen hätte.

Dem ist aber nicht so. Es war telefonisch. Über die Hotline konnte ich dann die Bestätigung erlangen, dass ein Shop MA garnicht befugt ist, dies zutun. Ich habe mich darauf mit dem MA des Shops in Verbindung gesetzt, diese können den Vertrag nicht stornieren, da dieser fleißig von o2 aktiviert wurde. Hardware habe ich auf Abweisung des Hotline MA zurück gehen lassen. (Lag bei der Post, war also nie bei mir zuhause und in Nutzung)
 

Nun habe ich laut O2 einen Vertrag, der nicht rechtskräftig ist. Unterschrieben wurde im Shop natürlich auch nichts - war ja nicht vor Ort. 
 

Natürlich ist mir bewusst, dass Verträge auch mündlich zu Stande kommen, hier stimmt aber ja der Grundstein absolut nicht, wenn der Shop MA es als Shopvertrag deklariert. Das kann ich als Kunde absolut nicht wissen.
 

Ich habe alles was bereits in der Zeit passiert ist noch als schriftlich an O2 zukommen lassen. Jedoch blockiert O2 solange das nicht geschlichtet wurde meine Internetleitung und mein gewünschter Anbieter kann nicht schalten. 
 

Muss es jetzt wirklich zu einen langwierigen Rechtsstreit kommen? 😩

 


bielo
Legende
  • 92958 Antworten
  • 25. Juni 2022

Nein, muss es nicht. Dein Anwalt wird dich beraten. Auch wie du mit der blockierten Leitung umgehen musst.

 

Ich zB hasse es, wenn man ein Mandat erteilt bekommt und der Kunde dennoch auf anderen Wegen alles durcheinander bringt. Lass den Anwalt arbeiten, du bezahlst ihn ja dafür.


bs0
Profi
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  • Profi
  • 41751 Antworten
  • 25. Juni 2022

Und sobald du einen Anwalt beauftragst (m.E. etwas voreilig) läuft die ganze Kommunikation zwischen diesem und der Rechtsabteilung. Hier im Forum bekommst du dann keine Infos oder Hilfe mehr.


o2_Jes
  • Moderatorin
  • 2174 Antworten
  • 7. Juli 2022

Hallo @Farbklecks,

tut mir leid das du jetzt erst eine Antwort bekommst.
Was du da beschreibst, hört sich wirklich nicht gut an 😕
Hast du denn mittlerweile deinen Anwalt beauftragt oder bereits eine andere Lösung in der Zwischenzeit erhalten?
Ich würde mich hier über eine Antwort von dir sehr freuen.
LG
Jes


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