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Warum O2 Service
Gelöst

Sammelklage zusätzlicher Vertrag


Hi Zusammen,  ich möchte eine Sammelklage gegen O2 starten. Hintergrund ist der, ich hab im April meinen Vertrag verlängert. Am 01.05 wurde mir ohne mein Wissen, ohne meiner Beauftragung ein zusätzlicher Vertrag untergejubelt. Ich hab dies erst bei der nächsten Rechnung festgestellt. Und eine schriftliche Vertragsanzweiflung an O2 geschickt. Woraufhin mir mehr oder weniger gesagt wurde, dass ich Pech habe, da MIR der Fehler von DEREN Mitarbeiter nicht rechtzeitig aufgefallen ist und ich durch nicht vorhandener Rückmeldung somit dem Vertrag zugestimmt habe. Ich bin seit so viel Jahren bei O2 und wqr immer zufrieden aber das ist Betrug was die da machen. Nur weil einer der Angestellten meint, sein Score dort aufbessern zu müssen oder ähnliches. Das lasse ich nicht mkt mir machen! 

Lösung von Vilureef

Hallo @Lilahandy,

unabhängig zu deinem Vorhaben, solange du den Vertragsabschluss nicht in Textform genehmigt hast, ist dieser Vertrag schwebend unwirksam. Wende dich an deine örtliche Verbraucherzentrale.

LG

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51 Antworten

Vilureef
Superstar
  • 50002 Antworten
  • Lösung
  • 16. August 2023

Hallo @Lilahandy,

unabhängig zu deinem Vorhaben, solange du den Vertragsabschluss nicht in Textform genehmigt hast, ist dieser Vertrag schwebend unwirksam. Wende dich an deine örtliche Verbraucherzentrale.

LG


bielo
Legende
  • 92958 Antworten
  • 16. August 2023

Das Instrument der Sammelklage, so wie du ihn dir vorstellst, gibt es so nicht bei uns. Daher ist der Vorschlag von @Vilureef , die VZ mit ins Boot zu holen sehr gut.

 

Dazu kannst du ja auch Betroffene suchen. Evt schaust du nach alten Threads und versucht dort per PM mit den Kunden in Kontakt zu kommen.

 

Meine Erfahrung ist aber so, dass Kunden, die den Vertrag wieder los sind, keine Lust mehr haben, aktiv zu werden. 

 


stefanniehaus
Profi
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Selbst wenn es in Deutschland eine Sammelklage geben würde, würde dieser Fall sehr wahrscheinlich nicht geeignet sein dafür. Denn die Umstände, unter denen ein Vertrag (vermeintlich) zustande kommt, dürften immer recht unterschiedlich sein.


bs0
Profi
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  • Profi
  • 41741 Antworten
  • 16. August 2023

Wohl zu viele US TV-Serien geschaut ;-)

Wenn genügend Leute sich bei der VZ beschweren wird man dort eventuell aktiv und o2 abmahnen. Wer selber rechtlich dagegen vorgehen will muss das aber selbst tun. Und wie @stefanniehaus bereits geschrieben hat, dies ist - auch in den USA - kein Sachverhalt, der für eine Sammelklage geeignet wäre.

Was du tun solltest: Aufgrund deiner Betrugsvorwürfe Anzeige erstatten und wegen deiner Forderung o2 auffordern, dir den Nachweis der Zustimmung in Textform vorzulegen.


Bollermann
Star
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  • 27195 Antworten
  • 16. August 2023

"müssen den Vertrag in Textform genehmigen" …

 

Legt o2 wohl folgendermaßen aus: 

 

Müssen den in Textform zugesandten Vertrag genehmigen… wie genau? Steht nirgends... 

 

Weil ein Klick auf "jetzt kaufen" ist ja auch keine Textform. 

 

Ich sehe da noch Potenzial nach oben. Zb steht ja auf der Vertragszusammenfassung keine Rufnummer, so kann man das als Kunde überhaupt nicht unterscheiden. 


Vilureef
Superstar
  • 50002 Antworten
  • 16. August 2023

Hallo @Bollermann,

Zb steht ja auf der Vertragszusammenfassung keine Rufnummer, so kann man das als Kunde überhaupt nicht unterscheiden. 

Es steht aber da, ob es sich um eine Vertragsverlängerung oder um einen Neuvertrag handelt.

LG


  • Autor
  • Neuling
  • 10 Antworten
  • 16. August 2023

Danke für ganzen Rückmeldungen,  ich werde mich gleich mal an die VZ wenden. 


Vilureef
Superstar
  • 50002 Antworten
  • 16. August 2023

Hallo @Lilahandy,

berichte bitte wie es weitergeht. Das hilft auch anderen Kunden.

LG


o2_Sven
  • Moderator
  • 15517 Antworten
  • 16. August 2023

Hallo @Lilahandy ,

herzlich willkommen bei uns in der o2 Community 💙.

Ein ungewollter Vertrag ist sicherlich nichts schönes. Daher gibt es bei telefonisch oder online abgeschlossenen Verträgen auch das Widerrufsrecht mit dem du innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne weiteres von dem Auftrag zurücktreten kannst.
Hattest du denn keinerlei Unterlagen zu dem Vertrag erhalten? Seien es die vorvertraglichen Informationen noch eine der zahlreichen Emails die nach einer erfolgten Bestellung kommen. Und die SIM-Karte zur der Bestellung ist auch nicht in deinem Briefkasten gelandet?

 

Schöne Grüße, Sven


bs0
Profi
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  • Profi
  • 41741 Antworten
  • 16. August 2023

@o2_SvenDu vergisst in deiner Erläuterung die seit Dezember 2021 gesetzlich vorgeschriebene Zustimmung in Textform, die es hier scheinbar auch nicht gegegeben hat. Somit besteht die Möglichkeit, den Vertragsschluss ggf. auch nach Ablauf der Widerrufsfrist anzufechten, da der Vertrag in dem Fall schwebend unwirksam ist.


bielo
Legende
  • 92958 Antworten
  • 16. August 2023
o2_Sven schrieb:

 

Ein ungewollter Vertrag ist sicherlich nichts schönes. Daher gibt es bei telefonisch oder online abgeschlossenen Verträgen auch das Widerrufsrecht mit dem du innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne weiteres von dem Auftrag zurücktreten kannst.

Ein ungewollter Vertrag ist weder telefonisch noch online abgeschlossen. Daher gibt es das Widerrufsrecht für diese Fälle eben nicht. Es wurde dafür auch nicht eingeführt. Rechtlich betrachtet mangelt es an zwei übereinstimmenden Willenserklärungen.

 

Wie würdest du das finden, wenn ich dir 20 Verträge zusende und den Hinweis auf das Widerrufsrecht gebe. Ich finde das einfach nicht richtig, diese Praxis unter dem Hinweis auf das Widerrufsrecht, abzustellen. 


o2_Sven
  • Moderator
  • 15517 Antworten
  • 16. August 2023

Hallo @bs0 und @bielo ,

bevor ihr euch eure Meinungen bildet und anschließend direkt Urteile fällt ist es denke ich eine gute Idee das wir zunächst alle Infos zusammensammeln. Daher habe ich ja erstmal ein paar Fragen an @Lilahandy gestellt. Selbstverständlich stellen wir immer vor Vertragsabschluss diesen in Textform zur Verfügung, deswegen habe ich mich nach den vorvertraglichen Informationen erkundigt.
Wenn wir hier ein kompletteres Bild der Situation haben, dann kann mit den Details herausgefunden werden was passiert ist und dann können wir auch entsprechend die besten Hinweise für ein weiteres Vorgehen geben.

 

Schöne Grüße, Sven


bielo
Legende
  • 92958 Antworten
  • 16. August 2023

Gleiches gilt dann auch für dich oder nur für andere?

Dein Urteil steht auch fest:

 

Ein ungewollter Vertrag ist sicherlich nichts schönes. Daher gibt es bei telefonisch oder online abgeschlossenen Verträgen auch das Widerrufsrecht mit dem du innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne weiteres von dem Auftrag zurücktreten kannst.

 

Das ist rechtlich am Ende sogar falsch. Genau das habe ich geschrieben. Ein ungewollter Vertrag ist nicht telefonisch oder online abgeschlossen. Denn dann wäre es gewollt. 

 

Selbstverständlich stellen wir immer vor Vertragsabschluss diesen in Textform zur Verfügung, deswegen habe ich mich nach den vorvertraglichen Informationen erkundigt.

Es gab keinen Vertragsabschluss. Daher kann es auch dahinstehen, was o2 versandt hat. Der TE wollte keinen weiteren Vertrag.

 

o2 kann nicht einfach unter dem Hinweis auf das Widerrufsrecht Verträge einrichten. Das ist nun bei weitem kein Einzelfall, sondern es taucht im Schnitt täglich auf.

 

Versuche das bitte nicht so runter zu spielen. 


An alle Betroffenen: Einfach beschwerde bei der Verbraucherschutzzentrale einreichen, geht sehr bequem über ein Onlineformular https://www.vzbv.de/verbraucher/beschwerde-einreichen

 

Der Support im unöffentlichen Bereich (Hotline und Whatsapp) ist mehr als dreist, lügt, betrügt etc..

 

Zum Glück leben wir ja in einem Rechtsstaat.

 

 


bs0
Profi
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  • Profi
  • 41741 Antworten
  • 16. August 2023

@o2_Sven

Du hast zwar Recht, dass man im konkreten Fall nicht zu schnell ein Urteil fällen sollte, aber das habe ich hier meines Wissens gar nicht getan, sondern lediglich auf den fehlenden Verweis auf die Zustimmung in Texform in deinem Beitrag hingewiesen. Ich habe nämlich festgestellt, dass die gesetzliche Anforderung der Zustimmung in Textform von der Moderation nie erwähnt wird, bzw. dazu keine Rückfragen gestellt werden. Über die Gründe mag ich nicht spekulieren, es wird aber irgendwie davon ausgegangen, dass wenn die Vertragszusammenfassung vor Vertragsschluss vorliegt alles in Ordnung ist. Das wäre aber nur dann der Fall wenn auch die Zustimmung in Textform erfolgt.

Aber gut, damit wir ein Urteil bilden können, müssen wir vom TE (auch) explizit erfahren ob er dem Vertrag in Texform zugestimmt hat oder nicht. Denn nur so kann man feststellen, ob der Vertrag (wirksam) abgeschlossen wurde oder nicht.


  • Autor
  • Neuling
  • 10 Antworten
  • 16. August 2023

Hi, ich habe diesem Vertrag nie zugestimmt,  weder telefonisch noch per Mail oder sonst irgendwie. Ich hatte auf die Mail nicht geantwortet, da ich dachte es sei wegen der Vertragsverlängerung irgendwelche Infos. Und die Post habe ich erst später erhalten, da ich nicht zu Hause war. Es kann doch nicht sein, dass O2 einen Fehler macht und ich als Endverbraucher nun sozusagen Pech habe. Sie schreiben, dass ich mit meiner fehlenden Rückmeldung aus deren Sicht, dem Vertrag zugestimmt habe. 


Klaus_VoIP
Legende
  • 31831 Antworten
  • 16. August 2023

Wenn dem so ist, dann ist Klage doch völlig unnötig. Dazu reichen die aktuellen Gesetze aus.
Geh es formal an:
Wenn o2 einen Vertragabschluß behauptet, dann muß o2 diesen nachweisen. Fordere explizit die Vertragsunterlagen nebst der Zustimmung in Textform an und untersage Lastschrifteinzug. Da kein Anbieter das gerne macht, kannst Du Deinen kompletten Datensatz mit allen Unterlagen nach DSGVO beim Datenschutz von o2 anfordern.
Achte dabei auf die verwendeten Email-Adressen. Es gab schon mal in einem Forum den Verdacht auf Provisionsbetrug, indem von dritter Seite die Genehmigung in Textform erfolgte. Dazu braucht nur jemand eine Freemaileradresse nutzen, dort die Unterlagen hinsenden lassen und selbst “genehmigen”.
Wird also eine Genehmigung von ??@gmx.de erteilt und Du hast die Email xyz@o2online.de , dann ist klar was los ist. Dann sofort Strafanzeige erstatten.


poales
Profi
  • Profi
  • 11352 Antworten
  • 16. August 2023
geschroepfterkunde schrieb:

Der Support im unöffentlichen Bereich (Hotline und Whatsapp) ist mehr als dreist, lügt, betrügt etc..

 

bei Betrug sollte eine Anzeige erstellt werden, das geht auch online.

Anzeige erstatten -> Online-Strafanzeige https://online-strafanzeige.de/


Sammelklagen gibts in De tatsächlich nicht, wohl aber “subjektive Klagenhäufung”.

Setzte dich per PM mit den anderen Betroffenen in Verbindung und redet mit einem Anwalt. Verbraucherschutzzentrale ist natürlich auch eine gute Option


o2_Antje
  • Moderatorin
  • 41683 Antworten
  • 16. August 2023
geschroepfterkunde schrieb:

Der Support im unöffentlichen Bereich (Hotline und Whatsapp) ist mehr als dreist, lügt, betrügt etc..

 

In unserer Community kann gerne kontrovers diskutiert werden.
Bitte bleibe dabei aber immer sachlich, achte auf eine angemessene Wortwahl und unterlasse solche Unterstellungen.
Wir würden dich nur ungerne aus diesem Grund aus der Community ausschließen müssen. Siehe → Netiquette 

Gruß
Antje


o2_Antje
  • Moderatorin
  • 41683 Antworten
  • 16. August 2023

@Lilahandy Lieben Dank für die Rückmeldung, ich habe mir den Sachverhalt gerne noch einmal detailliert angesehen.
Laut meinen Daten wurde dir im Zuge deiner letzten Vertragsverlängerung im April 2023 ein Angebot für einen zusätzlichen Neuvertrag unterbreitet und per Mail zugeschickt.
Das Angebot ging per Mail an deine unter Mein o2 verifizierte Mail-Adresse, mit welcher du auch hier in der Community angemeldet bist.
Einige Tage später (am 01.05.2023) ist dieses Angebot via Mail bestätigt worden, ohne Bestätigung wäre auch kein Vertrag zustande gekommen.
An diesem Tag sind dir auch noch einmal alle Informationen zur Bestellung per Mail zugeschickt worden.
Die Sim-Karte ist daraufhin in den Versand gegangen und nach Zustellung und Ablauf der Widerrufsfrist systemseitig aktiviert worden, am Tag der Aktivierung sind erneut alle Tarifinhalte sowie die neue Rufnummer per Mail bestätigt worden.
Auch nach erneuter Prüfung komme ich zu dem gleichen Ergebnis wie meine Kolleg:innen, die den Sachverhalt für dich ja bereits geprüft hatten.
Einen Fehler kann ich in der Abwicklung nicht erkennen und somit auch keine Auflösung des Vertrages für dich erwirken, auch wenn ich natürlich nachvollziehen kann dass du dir ein anderes Ergebnis und somit eine andere Auskunft gewünscht hättest.

Gruß
Antje
 


bielo
Legende
  • 92958 Antworten
  • 16. August 2023

Wenn das in den Unterlagen von o2 ersichtlich ist, dann ist für den TE der Weg von @Klaus_VoIP mit Anforderung der Nachweise zu favorisieren. Es sei denn, du erinnerst dich an deine Zustimmung nun wieder, auch wenn sie evt in Annahme anderer Voraussetzungen gemacht wurde.


bs0
Profi
Forum|alt.badge.img+9
  • Profi
  • 41741 Antworten
  • 16. August 2023

@o2_Antje Habt Ihr die Möglichkeit, dem TE ggf. den Nachweis der Bestätigung zukommen zu lassen, oder muss das über die Fachabteilung laufen?


  • Autor
  • Neuling
  • 10 Antworten
  • 16. August 2023

Ich habe NIEMALS etwas bestätigt! Weder per Mail noch telefonisch.  Den Beweis möchte ich sehen! Da ich nur eine Mailadresse besitze und von dieser definitiv keine Bestätigung an euch ging, würde ich gerne wissen, wie die Bestätigung bei euch aussieht?


Omikron
Fortgeschritten
  • 207 Antworten
  • 16. August 2023
o2_Antje schrieb:

Einige Tage später (am 01.05.2023) ist dieses Angebot via Mail bestätigt worden,

Ich finde seltsam, dass hier die Aussagen von o2 einerseits und von @Lilahandy  andererseits sich nicht nur ein bisschen unterscheiden, sondern komplett diametral entgegenstehen.

Ich hoffe, das klärt sich hier noch auf.

 


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