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o2 Blue Select Flex kündigen - eigentlich 30 Tage, oder?


Hallo, ich bin seit einer gefühlten Ewigkeit bei o2 Kunde und habe eine Frage.

 

Bis vor kurzem war ich in einem Vertrag, dessen Laufzeit noch bis zum Ende des Jahres ging. Ich strebte eine Kündigung bzw. auch einen Tarifwechsel an.

 

Daraufhin war ich im o2 shop, wo man mir sagte, ich könnte in den flex-Tarif wechseln, da ich schon so lange den Vertrag hatte und dann kündigen. Damit würde man also früher aus dem aktuellen Vertrag rauskommen. Ich habe also den Tarifwechsel dann online beantragt, was auch wunderbar funktioniert hat und auf anraten des Beraters von o2 dann die ordentliche Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt eingereicht.

 

Nun kam heute das Schreiben, dass meine Kündigung zum 01.12.2013 wirksam sei. (allerdings seien noch Fragen offen, deshalb soll ich mal anrufen...)

Eigentlich hatte ich eher damit gerechnet, dass ich zum 01.09. o.ä. kündigen könne...?

 

Nun ist es so, dass ich einen Tarifwechsel vollzogen habe und dieser Tarif ist schlechter als mein vorheriger, doch genauso teuer.

 

Wie ist es nun genau? Ist diese Möglichkeit, früher aus dem Vertrag zu kommen, doch keine?

 

Wurde ich falsch beraten? Ich will doch auch wieder zu o2...

Ist das alles richtig so?

 

Danke!


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16 Antworten

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Durch einen Tarifwechsel kannst du die aktuelle Laufzeit nicht aufheben, d.h. die 30-Tage-Frist gilt erst ab Ende der aktuellen Laufzeit. Everntuell wurdest du im Shop schlecht beraten, aber das Kündigungsdatum ist richtig so.

Auch nicht, wenn der Vertrag schon lange über die Mindestlaufzeit hinweg ist?

Gibt es einen Weg zurück in den alten Tarif?

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Auch dann nicht, denn der Vertrag verlängert sich mit einer neuen Laufzeit (12, bzw. 24 Monate). Da du den Wechsel in einem Shop veranlasst hast, hast du leider auch kein Widerrufsrecht, daher kannst du höchstens auf Kulanz hoffen.

Benutzerebene 7
Ich glaube nicht...

 

bofbaz schrieb:
Ich habe also den Tarifwechsel dann online beantragt
Wenn dem so ist, kannst du mir gerne eine PN mit deiner Rufnummer und Kundenkennzahl schicken - dann schaue ich mal, was sich machen lässt.

Liebe Grüße,
Dörte

 

Hallo Communitiy,

 

ich habe das gleiche Problem, einen Tarifwechsel (online) in den O2 Basic Flex vorgenommen und trotzdem kommt die versprochene Kündigungsfris von 30 Tagen nicht zum tragen sondern die Vertragslaufzeit des Vorgängertarifs (welcher sich autom. um 12 Monate verlängert hat).

 

Ich werde aber weiter auf meiner Kündigung zu dem fixen Datum (unter Einhaltung der Frist von 30 Tagen) bestehen. Ich bin der Meinung, dass zwischen dem Mobilfunkprovider und mir mit dem Tarifwechsel ein neuer rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen ist, aus folgenden Gründen:

 

1. Der Flex-Tarif wirbt (auch beim Onlinewechsel) mit der wesentlichsten Eigenschaft (kündbar mit einer Frist von 30 Tagen)

 

2. Das Häkchen beim Tarifwechsel für die Kündbarkeit musste Explizit gesetzt werden (hat auch problemlos funktioniert)

 

3. Gäbe es eine Vertragsbindung bzw. Restlaufzeit eines anderen Tarifes dürfte sich der Flex-Tarif gar nicht wechseln lassen bzw. sich dieses Häkchen nicht setzen lassen.

 

4. Einen Hinweis darauf, dass Bestandskunden die 30-Tage Kündigungsfrist NICHT in Anspruch nehmen können fehlte gänzlich (hier haben wir es meiner Meinung nach mit irreführender Werbung zu tun)

 

Mein Fazit:

 

Da sich durch den Tarifwechsel wesentliche Vertragsbestandteile, bezogen auf den Altvertrag,  (insbesondere die Kündigungsfrist) geändert hat, wovon der Kunde ausgehen muss, weil er beim Wechsel auf nichts Gegenteiliges hingewiesen wurde ... ist durch Angebot und Annahme ein neuer rechtsgültiger Vertrag geschlossen worden.

 

Wechselt man z.B. in einen größeren Tarif ... gelten ja dort ab Wechsel auch wieder neue 24 Monate und Restlaufzeiten von Alttarifen werden nicht berücksichtigt, ergo hängt die Vetragslaufzeit am den Vertrag zu Grunde liegenden und gebuchten Tarif.

 

Das die Änderung von Vertragslaufzeiten nur in eine Richtung und zwar in die für den Mobilfunkanbieter günstigere (längere) funktioniert und anders herum wie beim O2 Blue Basic Flex nicht, hält meiner Meinung nach einer rechtlichen Überprüfung nicht stand.

 

Deshalb werde ich auf eine Kündigung zu den von mir gebuchten und auch verstandenen Tarif-/ Vertragsbedingungen bestehen und scheu auch nicht einen möglichen Rechtsstreit, da das Produkt bzw. dieser Tarif irreführend ist und Kunden hier sogar arglistig getäuscht werden. Beleg dafür ist auch, dass dies hier kein Einzefall ist.

 

  

Die Laufzeit hat sich vor dem Tarifwechsel verlängert und dies lässt sich durch einen Tarifwechsel nicht rückgängig machen.

 


 

Wechselt man z.B. in einen größeren Tarif ... gelten ja dort ab Wechsel auch wieder neue 24 Monate und Restlaufzeiten von Alttarifen werden nicht berücksichtigt, ergo hängt die Vetragslaufzeit am den Vertrag zu Grunde liegenden und gebuchten Tarif.

  

Das stimmt nur, wenn man in der passiven Verlängerung ist. Dann ist es auch egal, ob man einen größeren oder kleineren Tarif wählt.

 

Verlängert man während der 24 monatigen Laufzeit, kommt diese immer hintendran.

 

 scheu auch nicht einen möglichen Rechtsstreit, da das Produkt bzw. dieser Tarif irreführend ist und Kunden hier sogar arglistig getäuscht werden. Beleg dafür ist auch, dass dies hier kein Einzefall ist. 

  

Bitte informiere uns über den Werdegang.


Das stimmt nur, wenn man in der passiven Verlängerung ist. Dann ist es auch egal, ob man einen größeren oder kleineren Tarif wählt.
Verlängert man während der 24 monatigen Laufzeit, kommt diese immer hintendran.

Das kann ich auch so bestätigen !

Ich wurde am Telefon 6 Monate vor Ablauf der 24 monatigen Laufzeit für eine Verlängerung geködert.

Was man mir nicht sagte, dass die neuen 24 monate hinten drangehangen werden. Ich bin davon ausgegangen, dass die 24 Monate ab dem Tag der Verlängerung gelten, wie es bei meinen bisherigen Providern auch immer so war.

Dumm nur, dass Vergünstigungen ab dem Tag der Verlängerung nur für 24 Monate gelten und die alten Vergünstigungen weggenommen werden. Somit hat man im ungünstigsten Fall am Schluss z.B. wie bei mir, 6 Monate ohne Vergünstigungen und zahlt damit kräftig drauf !

 

Ich habe das glücklicherweise gemerkt und der Verlängerung widerrufen. Ich kann nur jedem empfehlen genau aufzupassen.

 

 

Benutzerebene 7
Hallo un_glaublich,

 

es hört sich bei dir nach folgendem Szenario an. Ich nehme zur Verdeutlichung fiktive Daten.

 

Wenn du zum Bespiel einen Vertrag über 24 Monate am 15.08.2012 abgeschlossen hast, dann hat er eine Vertragslaufzeit bis zum 14.08.2014 mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigungsfrist endet also am 14.05.2014. Wenn wir bis zu diesem Zeitpunkt keine Kündigung erhalten haben, dann verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate bis zum 14.08.2015. Wenn du nach dem 14.05.2014, zum Beispiel am 17.05.2014, deinen Vertrag auf die Flex-Variante umstellst, bleibt die aktuelle Laufzeit bis zum 14.08.2015 erhalten. Erst danach greift die monatliche Kündbarkeit für den Tarif. Die Umstellung auf einen Flextarif löscht nicht die aktuelle Laufzeit.

 

Generell ist es so, dasssich bei einem Tarifwechsel nicht verlängert, weder bei einem Wechsel in eienn Tarif mit höherer Grundgebühr noch in einen Tarif mit niedriger Grundgebühr.

 

Ich hoffe, ich konnte es verständlich erklären. ☺️

 

Viele Grüße

Michael


Hallo Michael,

 

wenn man in Deinem Beispiel also am 17.05.2014 in einen Flex-Tarif wechselt, dann zahlt man aufgrund der monatlichen Kündbarkeit des Flex-Vertrages ja monatlich mehr. Das bedeutet man man bezahlt dann bis zum 14.8.2014 für einen Leistung (die monatliche Kündbarkeit) einen Aufpreis, obwohl man dies nicht nutzen kann ?

Die Umstellung macht doch dann keinen Sinn bzw. erst zum 14.8.2015.

 

Wie ist es denn, wenn man von Euch zu einer vorzeitigen Vertragsverlängerung angestiftet wird ?

Dann bleibt die alte Laufzeit doch auch stehen und die neue wird zusätzlich hinten drangehangen ?

Ist das auch so, wenn man in den drei letzten Monaten vor Vertragsende ist oder wird dann ab dem Tag der Vertragsverlängerung der Reset gemacht und es beginnen neue 24 Monate ?

 

Mit dem Tarifwechsel hast Du klar ausgedrückt. Das ist auch verständlich.

 

Aber bei aktiver Vertragsverlängerung (passt nicht zu dem Beispiel, interessiert mich aber dennoch) ?

 

Gruß,
Alex

 


 

Wie ist es denn, wenn man von Euch zu einer vorzeitigen Vertragsverlängerung angestiftet wird ?

Dann bleibt die alte Laufzeit doch auch stehen und die neue wird zusätzlich hinten drangehangen ?

Ist das auch so, wenn man in den drei letzten Monaten vor Vertragsende ist oder wird dann ab dem Tag der Vertragsverlängerung der Reset gemacht und es beginnen neue 24 Monate ?

 

Die neue Laufzeit kommt in diesen Beispielen immer hinten dran, richtig.


Die neue Laufzeit kommt in diesen Beispielen immer hinten dran, richtig.
Okay, das ist gut zu wissen, denn so kommt für mich eine Vertragsverlängerung auf keinen Fall in Frage (oder nur am letzten Tag).

Denn, wenn ich z.B. 2 Monate vor Vertragsende eine Vertragsverlängerung aushandele, dann bekommt man die Konditionen für die Vertragsverlängerung nur für 24 Monate, nicht für die 26 Monate, die ein Vertrag dann wohl noch läuft.

 

Nur mal so als Anmerkung, weil ich oft lese 'Das ist bei den anderen auch so':

Hier unterscheidet sich O2 dann wohl auch negativ vom Mitbewerb, denn dort ist es mir so noch nie untergekommen und die 24 Monate beginnen ab dem Tag der Verlängerung damit keine Restmonate 'in der Luft' hängen bzw. die Konditionen gelten dauerhaft.

Benutzerebene 7
Abzeichen +2
my_mobile schrieb:
Denn, wenn ich z.B. 2 Monate vor Vertragsende eine Vertragsverlängerung aushandele, dann bekommt man die Konditionen für die Vertragsverlängerung nur für 24 Monate, nicht für die 26 Monate, die ein Vertrag dann wohl noch läuft.

 

Deshalb verlängere ich immer ca. 4 Monate vor Vertragsende und die Konditionen bleiben bis zur nächsten VVL bestehen 😉

Das verstehe ich nicht. Wenn du 4 Monate vorher Sonderkonditionen bekommst, dann laufen diese doch auch ab sofort. Daher reichen sie dann nicht bis zum offiziellen Ende und du musst wieder vorher anfangen, dir Gedanken zu machen. Willst du dann zufällig kündigen, dann hast du noch 4 Monate ohne Sonderkonditionen.

Benutzerebene 7
Abzeichen +2
Das schon, aber ich will ja auch nicht kündigen 😀

Was ist denn die passive Verlängerung? In meinem Fall ist es eine automatische (passive?) Vertragsverlängerung von 12 Monaten gewesen.

 

Also ich hab jetzt mal die Gestzestexte gewälzt. Im BGB §305ff ist eindeutig geregelt, dass sich gegenseitig ausschließende vertragliche Regelungen bzw. Regelungen aus den AGB´s die von der versprochenen vertraglichen Leistung abweichen unwirksam sind und Regelungslücken nicht zum Nachteil der Verbraucher ausgelegt werden.

 

In meinem Account steht der Tarif O2 Basic Flex, gleichzeitig aber eine Vetragsbindung bis Juni 2015.

 

Die dem Produkt-/Tarifwechsel zugrunde liegenden Konditionen (schriftlich veröffentlicht von O2) schreiben zum O2 Basic Flex:

--> feste Vetragslaufzeit keine! 

--> Fußnote 11 Kündigungsfrist 30 Tage (ohne Einschränkungen)

 

Die AGB´s (schriftlich veröffentlicht von O2) definieren nur Fristen für Kündigungen und Zeitspannen der automatischen Vertragsverlängerung, nicht aber Ausschlußkriterien für sich gegenseitig ausschließende oder sich gegenseitig behindernde vertragliche Regelungen.

 

D.h. wir haben jetzt einen Altvertrag mit einer Vertragsbindung und vereinbarten Konditionen (Preise u. Leistung).

 

Mit Tarifwechsel haben wir einen neuen Vertrag ohne Vertragsbindung und vereinbarten Konditionen (Preisen und Leistungen).

 

Der neue Tarif hebt den alten Vertrag auf ... denn es werden alle Leistungen und Konditionen so von O2 berechnet wie im neuen Flex Tarif angegeben mit Ausnahme der Vertragslaufzeit und dem Recht zur Kündigung.

 

Tarif und Vertrag können aber nicht entkoppelt betrachtet oder abgeschlossen werden und einem Tarif kann auch nur ein rechtsgültiger Vertrag zugrunde liegen. D.h. man kann die mit der Leistungserbringung zusammenhängenden Rechte und Pflichten (Vetragsbestandteile ... geregelt in den Konditionen Preise und Leistung) nicht kombinieren. Es sei denn man weist den Kunden beim Tarifwechsel Abschluss klar und eindeutig darauf hin, dass gewisse Tarifbestandteile (Laufzeit und Kündigung) für gewisse Konstellationen ausgenommen sind.

 

Der Hinweis darauf fehlt sowohl in der Preis-/ Leistungsbeschreibung als auch in den AGB´s und wird auch beim Tarifwechsel nicht für den Kunden/ Verbraucher sichtbar.

 

Das Angebot zum neuen Vertrag (Tarif) hat o2 gemacht und der Kunde, es gemäß der von o2 veröffentlichten Tarif-/Leistungsbeschreibung durch den Tarifwechsel angenommen. Übrigens Angebot und Annahme ist in den AGB´s beschrieben.

 

Ich halte Euch auf dem Laufenden wie die Sache ausgegangen ist.  

Hallo Michael,

 

das fiktive Szenario hast Du gut beschrieben und es ist nicht nur fiktiv, d.h. Du hast den Sachverhalt richtig erfasst.

 

Zitat aus deiner Antwort:

 

"Generell ist es so, dasssich bei einem Tarifwechsel nicht verlängert, weder bei einem Wechsel in eienn Tarif mit höherer Grundgebühr noch in einen Tarif mit niedriger Grundgebühr."

 

Generell gibt es nicht ... sondern nur vertraglich und gesetzlich vereinbarte Regelungen welchen 

 

1. der Gesetzestext

2. der Vertragstext

3. ggf. die AGB´s

 

zugrunde liegen, dass "Generell" muß in einem der drei oben stehenden Punkt geregelt sein. Für dieses Szenario und sich zwei sich gegenseitig ausschließende Leistungsversprechen/Vetragsbestandteile (hier die Laufzeit) ist das nicht der Fall oder kannst Du mir die Stelle zeigen?