Hallo,
ich habe eine Frage zu "EU Roaming Flat" bzw. "EU Roaming Basic (nach EU-Regelung)". Bei der EU Roaming Flat ist die Schweiz (Weltzone 2) günstig inkludiert, mein Datenvolumen aber auf 1GB im EU Ausland und Schweiz limitiert. Anders beim EU-regulierten Tarif. Hier kann ich voll auf meine 15GB im EU Ausland zurückgreifen, die Schweiz ist aber als nicht EU-Land, bei dieser Option extrem teuer.
Nun die Frage: Ist es möglich - je nach anstehender Reise - beliebig zwischen den beiden Optionen hin und her zu wechseln?
Hat hier jemand Infos bw. Erfahrung?
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Derzeit geht das wohl noch, sofern dir die alte EU Roaming-Flat unter Mein o2 noch angeboten wird nach dem Wechsel. Ob und wann o2 dem einen Riegel vorschiebt, muss man abwarten.
Habe ich das richtig verstanden?
Buche ich jetzt bzw. auf 01.09.2017 - den neue "EU Roaming Basic"-Tarif, dann kann ich als Bestandskunde derzeit (noch) jederzeit auf meine alte "EU Roaming Flat" zurückwechseln, sofern ich diese benötige?
Wenn dem so ist, steht einem Optionswechsel ja nichts im Wege. Im übrigen halte ich es für rechtlich fragwürdig, wenn o2 künftig keinen Rückwechsel mehr ermöglicht. Ich habe den Tarif damals mit dem gegebenen Leistungsstand gebucht. Wenn o2 auf Grund rechtlicher Verpflichtungen ggü. dem Bestandstarif günstigeren Roamingkonditionen anbieten muss und dieses nicht innerhalb dieses Bestandstarifs umsetzt, sondern mittels einer neuen Alternativoption bewerkstelligt, dann muss mir der Rückwechsel rechtlich auch angeboten werden. Meiner Ansicht nach habe ich DAUERHAFT das Recht auf die Inanspruchnahme sowohl der alten "EU Roaming Flat" als auch des neuen "EU Roaming Basic"-Tarifs.
Buche ich jetzt bzw. auf 01.09.2017 - den neue "EU Roaming Basic"-Tarif, dann kann ich als Bestandskunde derzeit (noch) jederzeit auf meine alte "EU Roaming Flat" zurückwechseln, sofern ich diese benötige?
Wenn dem so ist, steht einem Optionswechsel ja nichts im Wege. Im übrigen halte ich es für rechtlich fragwürdig, wenn o2 künftig keinen Rückwechsel mehr ermöglicht. Ich habe den Tarif damals mit dem gegebenen Leistungsstand gebucht. Wenn o2 auf Grund rechtlicher Verpflichtungen ggü. dem Bestandstarif günstigeren Roamingkonditionen anbieten muss und dieses nicht innerhalb dieses Bestandstarifs umsetzt, sondern mittels einer neuen Alternativoption bewerkstelligt, dann muss mir der Rückwechsel rechtlich auch angeboten werden. Meiner Ansicht nach habe ich DAUERHAFT das Recht auf die Inanspruchnahme sowohl der alten "EU Roaming Flat" als auch des neuen "EU Roaming Basic"-Tarifs.
So einfach ist die Sache nicht, für Vielnutzer kann es auch von Nachteil sein, auf die EU Regelung umzustellen. Grund ist die sog. "Fair Use Policy", die dem Provider erlaubt bei einer intensiven Nutzung aus dem Ausland zusätzliche Gebühren zu erheben. Wobei "intensiv" schon bedeuten kann, dass bei einem günstigen Tarif nach einem drittel der erlaubten Inlands-Datenmenge Roaming-Gebühren erhoben werden können. Diese müssen dann zwar angekündigt werden und greifen nicht sofort, das hilft aber wenig wenn man auf die Datenverbindung angewiesen ist und das Volumen schon am ersten Tag des Abrechnungszeitraums aufgebraucht hat.
Zusätzlich muss der Provider nur den Wechsel in die EU Regelung anbieten. Wird dabei eine bestehende Option gekündigt, ist der Provider keinesfalls verpflichtet, die Option wie zu Vertragsbeginn überhaupt wieder anzubieten. Es steht aber zu erwarten, dass die Provider nach und nach kundenfreundliche Optionen anbieten, die ein Roaming in der EU mit einem bezahlbaren Roaming in den restlichen Weltzonen verbinden.
Zusätzlich muss der Provider nur den Wechsel in die EU Regelung anbieten. Wird dabei eine bestehende Option gekündigt, ist der Provider keinesfalls verpflichtet, die Option wie zu Vertragsbeginn überhaupt wieder anzubieten. Es steht aber zu erwarten, dass die Provider nach und nach kundenfreundliche Optionen anbieten, die ein Roaming in der EU mit einem bezahlbaren Roaming in den restlichen Weltzonen verbinden.
Naja, gerade für Vielnutzer ist es zunächst mal von erheblichem Nachteil die 1 GB der EU Roaming Flat nutzen zu müssen, wenn mit EU Roaming Basic das Tor zum gleichen Inlandsvolumen im EU-Ausland aufgestoßen wurde. Insofern ist deine Argumentation sehr schwach.
Ja, so steht es im Regelwerk der EU. Neben diesem gibt es aber auch noch deutsches Zivilrecht. Das EU-Recht exkulpiert nicht zwingend davon. Wenn ich einen Tarif mit roamingaufschlagloser Telefonie in der Schweiz gebucht habe, dann will ich den auch behalten können. Regulierter EU-Basistarif hin oder her. Deine Worte in Haas' Ohr! Es ist eine riesige Sauerei, dass man nicht gleich kundenfreundliche Lösungen bei o2 anbietet.
Ja, so steht es im Regelwerk der EU. Neben diesem gibt es aber auch noch deutsches Zivilrecht. Das EU-Recht exkulpiert nicht zwingend davon. Wenn ich einen Tarif mit roamingaufschlagloser Telefonie in der Schweiz gebucht habe, dann will ich den auch behalten können. Regulierter EU-Basistarif hin oder her. Deine Worte in Haas' Ohr! Es ist eine riesige Sauerei, dass man nicht gleich kundenfreundliche Lösungen bei o2 anbietet.
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