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Hallo o2 Michael, über meine Bewertung bei Trustpilot hast du mich gebeten, dich zu kontaktieren. Weder mir noch meiner Frau, über die der Hauptvertrag läuft, wurde die Email mit der neuen und höheren Grundgebühr gesendet. 
Sie hat es erst gemerkt, als jeden Monat 20€ mehr abgebucht wurden. Außerdem fehlt auch der Kombirabatt. Da bin ich aber hier im Forum seltsamerweise nicht der einzige. 

Ich hatte vorher o2 Free für gute 19,99 im Kombovorteil. Nach  dem  Kontaktanruf von o2 nun unverschämte 42,99.

Also plötzlich mehr als das Doppelte. Das wurde im Telefongespräch so nicht aufgezeichnet und von mir auch nicht bestätigt. Mir wurde nur etwas von einer Umstellung auf 5G erzählt obwohl ich das schon manchmal auf meinem iPhone 12mini gesehen habe. Aber halt nicht immer. Ich empfinde weiterhin, dass damalige Telefongespräch als absichtlich irreführend. Ich hatte MEHRFACH nach höheren KOSTEN gefragt. Das wurde von der Frau verneint. Auch die Aufgezeichneten Fragen und Antworten zur sg Vertragsumstellung ist im Nachhinein vermutlich absichtlich schwammig formuliert worden. Es wurde nicht aufgezeichnet, dass Herr F Walther damit einverstanden ist 20€!! MEHR zu zahlen. Ich empfinde das Vorgehen weiterhin betrügerisch!

Mit freundlichen Grüßen 

F.Walther

 

@F.Walther 

 

Ich kann deinen Ärger verstehen, leider muss sich aber deine Frau als Vertragsinhaberin hier melden. 

 

Wenn DU das Telefonat geführt hast, solltet ihr eine Vertragsanzweiflung aufgrund

Gesprächspartner nicht Vertragsinhaber 

 

Das muss deine Frau machen 


Wenn man mehr als das Vereinbarte zahlen soll, dann gibt es mehrere Ansätze:

 

  1. Widerrufe die Veränderung. Die Frist von 14 Tagen beginnt mit Erhalt der Widerrufsbelehrung. Kam da keine, läuft die Frist erst nach 12 Monaten an.
  2. So ein Vertrag telefonisch geändert wird, muss der Kunden diese Änderung in Textform bestätigen. Lies dazu hier weiter:

Verständliche Zusammenfassung vor Abschluss eines neuen Vertrags

Anbieter müssen Ihnen künftig eine Vertragszusammenfassung in Textform (z.B. eine PDF per E-Mail oder in ausgedruckter Form) geben, bevor Sie einen Telefonvertrag (für Festnetz, Internet und/oder Mobilfunkanschluss) abschließen.

Darin müssen ausdrücklich stehen:

  • die Kontaktdaten des Anbieters,
  • wesentliche Merkmale der einzelnen zu erbringenden Dienste,
  • Aktivierungsgebühren,
  • und die Laufzeit sowie Bedingungen für Verlängerung und Kündigung.

Wenn diese Informationen beim Vertragsschluss nicht ausgehändigt werden können (das dürfte z.B. der Fall sein, wenn Sie Angebote am Telefon erhalten), muss Ihnen der Anbieter diese Zusammenfassung unverzüglich nach Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen.

Außerdem gibt es in diesen Fällen einen weiteren Schutzmechanismus: Kann der Anbieter vor dem Vertragsschluss am Telefon keine Vertragszusammenfassung zur Verfügung stellen, müssen Sie einen Vertrag nach dem Telefonat noch in Textform genehmigen. Bis dahin ist er "schwebend unwirksam", wie es in der Rechtswissenschaft heißt.

Das bedeutet: Geben Sie keine Genehmigung für den Vertrag, ist er nicht wirksam geworden. Der Anbieter hat dann nicht einmal Ansprüche Ihnen gegenüber, wenn er gleich nach dem Telefonat auf die neuen Leistungen umgeschaltet hat. Sie müssen dafür dann nicht zahlen. Stellen Sie also mit der zugeschickten Zusammenfassung fest, dass der Vertrag für Sie nicht in Frage kommt, können Sie an dieser Stelle noch leicht ablehnen.

Der Hintergrund: Betroffene berichten den Verbraucherzentralen regelmäßig von am Telefon untergeschobenen Verträgen und unerwartet teuren Dienstleistungen. Das soll in Zukunft aufgrund der neuen Regelungen nicht mehr möglich sein. Außerdem machen verständliche Zusammenfassungen sowie Produktinformationsblätter Telekommunikationsangebote vergleichbar.


Hey @F.Walther,

schön, dass du dich bei uns meldest 🙂 Willkommen in der o2 Community 💙

Gerne schauen wir uns deinen Fall genauer an. Hier wurden dir schon ein paar wichtige Fragen gestellt: Hast du eine Vertragszusammenfassung auf deine hinterlegte Email Adresse erhalten? Die Konditionen müssten dir eigentlich per Mail bestätigt worden sein. 

Sollten noch keine vierzehn Tage rum sein, ist ein Widerruf auch immer eine gute Möglichkeit. 

Viele Grüße,
Flo


Vielen Dank für die vielen Infos. Umso erschreckender, dass es mit o2 trotz des 
verbraucherschutz ist soweit gekommen ist.

@o2_Flo 

die 14 Tage sind schon lange rum. Aber weder ich, noch meine Frau, auf die der Vertrag läuft, haben eine E-Mail oder einen Brief erhalten, mit den neuen Bedingungen beziehungsweise Informationen über die extrem hohe neue zusätzliche Grundgebühr. Wie bereits erwähnt, ich war vorher im Kombivorteil mit einem Nachlass von 20€. Nun bin ich immer noch im Kombivorteilsvertrag mit meiner Frau ABER ohne Rabatt. An wen kann ich mich nun wenden, damit ich wieder meinen alten Vertrag o2 free L vom 28.11.2022 der bis 27.11.2024 laufen, sollte wenden? 
Und am wichtigsten, Gutschrift der zusätzlichen Gebühren seit 25.11.23 Wenn man den Kunden erneut mit einem 2 Jahresvertrag bindet, dann muss es wenigstens finanziell für den Kunden attraktiv sein. 
 

 


@F.Walther 

 

DEINE Frau ist Vertragsinhaberin und nur SIE kann sich darum kümmern.


Guten Morgen @F.Walther 🙂,

es handelt sich um das Kundenkonto deiner Frau, in dem auch dein Vertrag enthalten ist. In diesem Fall ist es wichtig, dass deine Frau sich bei uns meldet.
Gerne schauen wir nach, was genau passiert ist.
Deine Frau kann sich auch schriftlich melden und einen Widerruf einreichen, der dann geprüft wird. Auch wenn die Frist abgelaufen ist, kann sie den Widerruf dennoch einreichen.

Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
Kundenbetreuung
90345 Nürnberg

Fax: 0176-888 55 222

E-Mail: widerruf@cc.o2online.de

Liebe Grüße, Maren


@F.Walther 

oder https://www.o2online.de/service/kontaktformular/


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