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Warum O2 Service
Gelöst

Überhöhte Handyrechnung (Auslandsinternet), einer bekommt die Kosten erstattet, der andere nicht?


schulzinchen
Neuling
Hallo,

ich könnte hier jetzt weit ausholen, aber das erspare ich mir und meinen Nerven 😉

Meine eigentliche Frage ist:

Warum werden manchen Kunden (wie einigen, die hier schreiben und meinem Mann) bei gleichem Sachverhalt die Kosten erstattet und anderen (wie auch mir) leider nicht???

Vielleicht kann mir das jemand erklären?

Grüße

Lösung von o2_Antje

Hallo schulzinchen,

es wurde ja bereits alles zum Thema gesagt.

Ein Anrecht auf Erstattung besteht nicht, da es sich um eine reine Kulanzentscheidung handelt.

Ich habe mir den Fall aber noch einmal angesehen und mich entschieden deinem Kundenkonto die entstandenen Kosten (382,25 EUR) gutzuschreiben.

Nach Abzug dieser Summe ist dann noch ein Restbetrag in Höhe von 8,61 EUR offen.

Bitte überweise diese Summe unter Angabe deiner Kundennummer schnellstmöglich.

Viele Grüße

Antje

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26 Antworten

bs0
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  • 31. Juli 2015
Ohne den genauen Sachverhalt zu kennen, leider nein.


schulzinchen
Neuling
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  • 31. Juli 2015
Mir wurden völlig überhöhte Kosten für angebl. Auslandsinternet in Rechnung gestellt, meinem Mann ebenso. Wir haben beide Widerspruch eingelegt. Er hat sie zurückerstattet bekommen, ich leider nicht. Der Sachverhalt war identisch. Beide langjährige Kunden von O2.


Ex-Frechnuss
Neuling
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  • 31. Juli 2015
Weil Kulanzentscheidungen eben eines sind: Kulanz. Man hat keinen Anspruch oder Ähnliches darauf, es ist Ermessenssache des Bearbeiters.

Manchmal hilft ein erneutes Nachfragen und Erwähnen der Bearbeitung beim Vertrag des Mannes, in einem freundlichen Ton natürlich. :-)

Vielleicht gibt es auch Unterschiede zwischen euch, wir kennen eure Fälle ja nicht.

Grüße, Katja


Borussia19121909
Fortgeschritten
Wenn man auch im Ausland ohne entsprechende Flat ins mobile Netz geht ist klar dass das in Rechnung gestellt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Borussia19121909

Am besten sich bei der Hotline melden, damit das geklärt werden kann. Die werden dir dasselbe sagen.


schulzinchen
Neuling
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  • 31. Juli 2015
Travel-Day-Packs waren gebucht, die Hotline konnte mir bisher nicht weiterhelfen, da sie das nicht entscheinden "dürften".


Ex-Frechnuss
Neuling
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  • 31. Juli 2015
Bei deinem Vertrag war als Option das Travel Day Pack hinterlegt und trotzdem wurde im EU-Ausland anders abgerechnet?

Dann wäre es eine fehlerhafte Abrechnung und es sollte eine Korrektur erfolgen.

Was wurde dir denn geantwortet?


schulzinchen
Neuling
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  • 31. Juli 2015
Eine Korrektur erfolgte nicht, da uns mitgeteilt wurde, dass wir ein Schiffsnetz genutzt hätten, obwohl wir das nicht taten und auch nicht darüber informiert wurden von O2.

Ich wundere mich nur darüber, dass in einem Fall die Rückerstattung erfolgte und in dem anderen nicht, bei gleichen Vertragskonditionen und Sachverhalten.


biczip
Fortgeschritten
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  • 31. Juli 2015
War vielleicht ein Handy im Satelliten Netz unterwegs und das andere nicht?

seid doch froh das wenigstens einem Einspruch stattgegeben wurde und nicht Beide Rechnungen voll beglichen werden müssen.

Ist wieder ein deutsches Phänomen:

man freut sich nicht über Dinge die man bekommt ,sondern Ärgert sich über Dinge die man nicht bekommt....


biczip
Fortgeschritten
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  • 31. Juli 2015
Ach,wie vermutet die alte Schiffleier.

IHR müsst euch informieren bevor ihr irgendwas nutzt und nicht o2 muss euch auf irgendwas hinweisen!

Erwartest du auch eine SMS von o2 wenn du im Parkverbot stehst?


schulzinchen
Neuling
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  • 31. Juli 2015
Was hat denn Parken mit Internetgebühren zu tun? Beim Parken werden ich durch Schilder informiert.

O2 ist mein Anbieter, über den ich Internet nutze, da wäre doch eine Information seitens O2 angebracht.

O2 informierte mich auch, dass ich ab sofort das Travel-Day-Pack nutzen kann, was ich auch getan hatte.


biczip
Fortgeschritten
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  • 31. Juli 2015
Im Schiff sind auch Hinweistafeln und Preistafeln  was das surfen im Satelittennetz kostet.

Wie gesagt,das war bestimmt kein Kreuzfahrtschiff von o2,was sollte o2 also damit zu tun haben?

Genausoviel oder wenig wie mit dem parken.


schulzinchen
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  • 31. Juli 2015
Wir waren nicht auf einem Schiff...


stefanniehaus
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schulzinchen schrieb:


Wir waren nicht auf einem Schiff...



Aber offensichtlich in Schiffsnähe und euer Handy (für das ihr verantwortlich seid) hat sich dort eingewählt.


biczip
Fortgeschritten
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  • 31. Juli 2015
Aha...ok,dann nehme ich alles zurück und entschuldige mich.

Dann wart ihr im Hafen,in Schiffsnähe und das Schiffnetz hat euch "gekarpert"!?


schulzinchen
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  • 31. Juli 2015
Wie geht das denn?

O2 ist doch mein Anbieter...


stefanniehaus
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schulzinchen schrieb:


Wie geht das denn?

O2 ist doch mein Anbieter...



Das heißt aber nicht, dass sich das Handy nicht in andere Netze einbuchen kann. Geht im Ausland ja auch.

Solange keine Roamingsperre eingerichtet wurde, ist ein einwählen in andere nicht-deutsche Netze möglich.


Zampano84
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  • 31. Juli 2015
Hallo schulzinchen.

Auch wenn es dir bei deinem Problem nicht hilft, empfehle ich mal diese Lektüre hier zum Thema Schiffsnetze

http://www.teltarif.de/o2-rechnung-roaming-weite-entfernung/news/52768.html

da geht es zufälligerweise auch um einen o2-Kunden, der in Italien war, dem aber Verbindungen in Norwegen abgerechnet wurden.

Eine Erstattung ist aber prinzipiell eine Kulanzentscheidung und Kulanz kann man nicht einfordern 😉

LG


schulzinchen
Neuling
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  • 3. August 2015
Das mit den Schiffsnetzen ist sehr unschön, vor allem, wenn man auf gar keinem Schiff war... Und für Ottonormalverbraucher nicht erkennbar.

Muss man nicht für jede "Drittleistung" (in die man völlig unerkannt reingezogen wird und diese überhaupt nicht nutzen will) erst einmal zustimmen???

Immerhin sperrt ja O2 irgendwann das Datenroaming, das aber erst, nachdem bereits mehrere hundert Euro angefallen sind, wieso aber nicht schon wesentlich früher???

Da kommt dann eine Mitteilung, vorher aber nicht, das ärgert mich.


Sandroschubert
Legende
schulzinchen schrieb:
das aber erst, nachdem bereits mehrere hundert Euro angefallen sind, wieso aber nicht schon wesentlich früher???

Das liegt daran das dies selten in Echtzeit übertragen wird.

Man sollte, wenn man ein Smartphone nutzt auch ein wenig Selbstverantwortung übernehmen. Alles auf seinen Provider abwälzen ist nicht sehr fein.

Auch wenn die Situation hier sehr unschön ist, wenn Dir keine Kulanz gewährt wird ist dass das Recht des Providers.

Gruß


  • 0 Antworten
  • 3. August 2015
schulzinchen schrieb:


Das mit den Schiffsnetzen ist sehr unschön, vor allem, wenn man auf gar keinem Schiff war... Und für Ottonormalverbraucher nicht erkennbar.

Das ist natürlich ungewöhnlich und dürfte gar nicht sein, denn die Schiffe sind eigentlich dazu verpflichtet, bei Unterschreitung einer bestimmten Entfernung zur Küste, also erst recht im Hafen, das Bord-Mobilfunknetz abzuschalten.

schulzinchen schrieb:


Muss man nicht für jede "Drittleistung" (in die man völlig unerkannt reingezogen wird und diese überhaupt nicht nutzen will) erst einmal zustimmen???

Das Dumme bei der ganzen Angelegenheit ist, dass man sein Handy auf Datenroaming und automatische Netzwahl schaltet. Dann macht das Handy nämlich, was es will und kann. Das entbindet aber den Handynutzer nicht von der eigenen Verantwortung für das Handy.

Grundsätzlich bin aber der Auffassung, dass der eigene Mobilfunkanbieter, hier also o2, eine Info-SMS senden könnte oder sollte, wenn sich das Handy in ein Schiffsnetz etc. einbucht. Immerhin erhält man ja auch bei Einbuchen in "normale" ausländische Netze derartige Info-SMS.


Borussia19121909
Fortgeschritten
Ich habe die Info-SMS nicht bekommen.

Mit freundlichen Grüßen

Borussia19121909


schulzinchen
Neuling
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  • 4. August 2015
Ja genau, sobald sich das Handy in ein ausländisches Netz einwählt, kommt eine SMS... Dann eine weitere, dass man ab sofot den Travel-Day-Pack nutzen kann, worauf ich mich, gerade wegen der Kostenkontrollen, verlassen hatte...


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  • 4. August 2015
schulzinchen schrieb:


Ja genau, sobald sich das Handy in ein ausländisches Netz einwählt, kommt eine SMS... Dann eine weitere, dass man ab sofot den Travel-Day-Pack nutzen kann, worauf ich mich, gerade wegen der Kostenkontrollen, verlassen hatte...

Deshalb empfiehlt sich der regelmäßige Blick (in der Regel oben links) auf das Display, wo man erkennen kann, in welchem Netz man sich gerade befindet.

Will man das, was Dir nach Deinen Angaben passiert ist, verhindern, darf man das Handy nicht auf automatische Netzwahl stellen. 😉


o2_Antje
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  • Lösung
  • 4. August 2015
Hallo schulzinchen,

es wurde ja bereits alles zum Thema gesagt.

Ein Anrecht auf Erstattung besteht nicht, da es sich um eine reine Kulanzentscheidung handelt.

Ich habe mir den Fall aber noch einmal angesehen und mich entschieden deinem Kundenkonto die entstandenen Kosten (382,25 EUR) gutzuschreiben.

Nach Abzug dieser Summe ist dann noch ein Restbetrag in Höhe von 8,61 EUR offen.

Bitte überweise diese Summe unter Angabe deiner Kundennummer schnellstmöglich.

Viele Grüße

Antje


biczip
Fortgeschritten
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  • 4. August 2015
Hat sich doch noch alles zum Guten gewendet


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