Meine Frau hat ihren DSL-Anschluß gekündigt.
Nach einem Telefonat mit der Rückgewinnungshotline, hat man sich dann darauf verständigt, einen Rabatt auf die monatliche Grundgebühr, für 6 Monate, zu erlassen, wenn denn die Kündigung zurückgenommen wird. Dem wurde unsererseits auch zugestimmt und wir nahmen daraufhin die Kündigung zurück.
Es kam auch prompt eine email (31.01.), die uns die telefonische Abmachung bestätigte.
Hier nun gleich die 1. Frage: Wie Bindend ist diese Vereinbarung für o2?
Weiter geht´s:
Da nun auf der Rechnung kein Rabatt abgezogen wurde (ach was), rief meine Frau heute dort an.
Fazit: kein Rabatt! Die Begründung aber nun, haute mich dann fast um:
Die Vereinbarung sei (Sinngemäß) Nichtig, da wir nicht den in der email benannten Tarif haben.
Es geht hier um den Tarif "DSL Fun (Flat)". In der email steht nun aber "Fun Max Flat".
So, die 2.Frage: Kann das sein? Ist das ein Grund, die Vereinbarung für Nichtig zu erklären?
Dann könnte die Rückgewinnung alles Mögliche versprechen, damit die Kündigung zurückgenommen wird, oder der Vertrag wohlmöglich noch für 24 Monate verlängert wird und anschließend in der Bestätigungsmail einf. etwas weglassen/anders (be-)schreiben und sich damit dann raus winden.
Wie käme das wohl bei o2 an, wenn man aufgrund dessen (s)einen 24 Monate Laufzeitvertrag nicht einhalten möchte? Wir kennen die Antwort.
Übrigens, eine anderweitige Einigung wurde nicht mal im Ansatz versucht, im Gegenteil, man wurde frech (Wechseln oder Kündigen) und legte anschließend auf.
Gruß
Sven
Lösung von o2_Christian
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