im Dezember 2016 wurde bei uns das DSL umgestellt (Annex irgendwas...). Zur gleichen Zeit wurde uns ein O2-Router zugesendet, obwohl die bei uns betriebene private Fritzbox auch mit dem neuen Anschluss kompatibel war.
Ok, der O2-Router blieb ungenutzt in der Verpackung. Auf einem Zettel, der dem Paket beilag, steht: "Bitte senden Sie uns die von Ihnen nicht mehr benötigten Geräte zurück, falls Sie beispielsweise bei einem Produktwechsel oder Umzug neue Geräte erhalten."
Einen Produktwechsel gab es dann tatsächlich Anfang 2017.
Heute, am 6.03.2018 erhalte ich eine Rechnung mit der Position "Schadensersatz für nicht zurückgesendete DSL-Leihgeräte" über 58,58 (zzgl. Mwst).
Ich bin sehr überrascht! Ich sende gerne das Gerät zurück, aber wie wäre es, wenn O2 vorher mal Bescheid gibt, dass
1. Das Gerät zurückgesendet werden MUSS
2. Bei nicht-zurücksenden Schadensersatz fällig wird?
Es gab keinen Brief, keine SMS oder was auch immer wo drinstand, dass der Router (der UNGEFRAGT zugesandte Router!) wieder zurückgeschickt werden muss.
Hat jemand Erfahrungen mit einem solchen Fall? Ich finde das wirklich ungeheuerlich, wie hier mit Kunden umgegangen wird. Bin schon immer O2-Kunde, noch, ehrlich gesagt häufen sich solche Fälle in letzter Zeit. Und an der "Hotline" kommt man entweder nicht durch oder die Leute haben keine Ahnung und können nicht helfen.
VIele Grüße,
Lösung von bielo
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