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Anschlussperrre März 2018 - brauche dringend Hilfe



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31 Antworten

Also: Klaus, die Antwort lautet hier: "Beides". Der Mensch von

der Telekom sagte auf meine Frage: Von den 10 Mbit im Keller kommt in der einzelnen Wohnung nie alles an, da aufgrund der Vielzahl der Wohnungen und somit Verzweigungen in den Leitungen Leistungsverluste unvermeidlich sind. Bedeutet: Hätte ich eine der wenigen Kellerwohnungen in unmittelbarer Nähe des Verteilerraums, dann käme ich vielleicht sogar auf 9-10 Mbit. Da meine Wohnung einige Etagen höher liegt, sind es aber nur 6 bis maximal 7 Mbit - manche Wohnungen ganz oben haben vielleicht sogar nur 5 bis max. 6 Mbit.  Aber: Ehrlich gesagt habe ich dann doch lieber viel mehr Tageslicht als eine 1-2 Mbit schnellere Leitung 😉 .

Schon vor einiger Zeit hatte ich von einem Nachbarn gehört, dass ein kleiner lokaler Anbieter hier Internet per Kabel anbietet und er im Idealfall 50 Mbit nutzen kann. Wäre durchaus eine Option, wenn ich noch lange hier bleiben wollte - so aber ist die Anschlussgebühr fast 80,- EUR, wenn ich mehr als 10 Mbit und damit eine deutliche Verbesserung haben will, und direkt nochmal 80,- EUR bei einem Umzug. Damit hat sich das dann erledigt. LTE (Du meinst wahrscheinlich die Homespot & Co. Tarife, die es ja auch bei O2 gibt ?!?) wären normal durchaus eine Alternative, leider reichen mir 50 GB aber mittlerweile nicht mehr aus.

Nun gut, dann hoffe ich einfach mal, dass die "schnellen" Tage mit 6-7 Mbit die Regel bleiben, und die besonders langsamen Tage mit 2-3 Mbit die Ausnahme. Das Schlichtungsverfahren hat nämlich jetzt auch ein Ergebnis gebracht - dazu schreibe ich weiter unten noch etwas.

Hallo Larissa, vielen Dank dass du dir die Mühe machen willst - ist aber nicht mehr nötig, da die ganze Sache jetzt (zumindest vorläufig) gelöst ist.

Also: Die Bundesnetzagentur hat mir mitgeteilt, dass O2 eine Schlichtung grundsätzlich ablehnt. Normalerweise würde das bei mir zu einem weiteren Wutanfall Richtung O2 führen, auch lässt so etwas tief blicken im Hinblick auf den Charakter der verantwortlichen Personen in der Führungsebene. Fast gleichzeitig bekam ich jedoch einen Brief vom Beschwerdemanagement Geschäftsführung , dessen Inhalt auf jeden Fall versöhnlich ist.

Also: Aufgrund der Einschränkungen in der Internetgeschwindigkeit wird von Oktober 2017 bis Mai 2018 die Grundgebühr (35,- EUR) halbiert, bei einem offiziellen "Rückstand" von  158,- EUR (statt 35 EUR pro Monat hatte ich immer nur 20,- EUR gezahlt, Gebühren für Mahnungen und Rücklastschriften kamen noch hinzu) soll ich jetzt nur noch einmalig 32,- EUR nachzahlen (Habe ich direkt erledigt). Ab sofort wird dann (ebenfalls aufgrund der langsamen Geschwindigkeit) ein Rabatt von 15,- EUR gewährt, so dass ab jetzt wieder nur 20,- EUR pro Monat anfallen - leider begrenzt auf 24 Monate. Mit dieser Lösung kann ich sehr gut leben - sollte ich aber in über einem Jahr immer noch hier wohnen, muss auf jeden Fall gekündigt werden, denn für dieses Tempo von durchschnittlich 6 Mbit möchte  ich niemals 35,- EUR pro Monat ausgeben.

Jedem, der das hier liest, kann ich nur raten: Wenn O2 mit euch so umgeht wie mit mir, sprich meine vielen Briefe mehrere Jahre lang ignoriert, selber jedoch nur Mahnungen und Drohungen von sich gibt (über die kaum noch existierende Hotline hatte ich ja schon genug geschrieben) - in anderen Worten: nichts auf die Reihe bekommt und gleichzeitig noch unverschämt wird - wendet euch an die Bundesnetzagentur. Es ist wirklich erstaunlich, wie schnell O2 auf einmal gleich mehrfach den Kontakt sucht und alles in Bewegung setzt, um eine Angelegenheit zu klären.

Jetzt hoffe ich nur noch, dass O2 seine Zusage auch korrekt umsetzt - und die Sache ist endlich gelöst 🙂 !

Benutzerebene 6
In Sachen Internetgeschwindigkeit ist es leider wie gehabt:

Egal welcher Anbieter: bei ADSL zählt einzig und allein die Länge des Kabels zum Hauptverteiler(der Leitungsquerschnitt auch), davon hängt die erreichbare Geschwindigkeit ab egal ob nun Telekom 1und1 oder o2 das ganze betreiben.

Mittlerweile sind ja auch die Briefe deutlich genauer mit tatsächliche Bandbreite etc pp.

Das o2 so extrem schlecht erreichbar war und erst auf Druck der Bundesnetzagentur reagiert ist extrem ärgerlich.

Man kann nur darauf hoffen das VDSL Vectoring/Internet übers TV Kabel ausgebaut wird.

Nein, nein , nein, es kann einfach nicht wahr sein und ist einfach nur noch zum verzweifeln. Inzwischen liegt die erste "neue" Rechnung vor:

Nachdem mir vor einigen Tagen vom Beschwerdemanagement Geschäftsführung noch schriftlich zugesagt wurde, dass die Grundgebühr bis Ende Mai halbiert wird (das würde bei "vollen" 35,- EUR bei 17,50 EUR landen) und ab Juni dank eines reaktivierten Rabattes bei  20,- EUR pro Monat liegt, beträgt die Grundgebühr jetzt im Mai laut Rechnung knapp 30,- EUR.

Wie kann so etwas sein ? Irgendwann werde ich wirklich wahnsinning - nach fast einem Jahr Verhandlungen (zuletzt über die Bundesnetzagentur) macht O2 einen wirklich guten Lösungsvorschlag - um ihn dann nicht einzuhalten und direkt mal wieder den 1 1/2-fachen Betrag zu fordern. Ich weiß nicht mehr was ich machen soll.

Wie dilettantisch kann eine Firma arbeiten? Wie tief kann das Niveau einer Firma sinken? Ich glaube so langsam sollte dieser Spielraum noch unten doch wirklich ausgeschöpft sein :-((

Benutzerebene 6
Da denkst du leider zu praktisch.

Man kann die Grundgebühr auf der Rechnung nicht einfach halbieren.

Die Grundgebühr wird immer komplett dargestellt.

Man kann darauf einen Rabatt geben der aber nicht einfach frei wählbar ist sondern per Komponente ausgewählt werden muss. Wenn es dann keine 50% Rabbatt auf die Grundgebühr gibt muss man das entweder mit anderen Rabatten lösen oder es wird/wurde einfach ein manueller Betrag mit Summe x gutgeschrieben. Da kommt dann aber ein Extra Brief bzw. es wir vor Abbuchung verrechnet ist aber nicht auf der Rechnung zu sehen.

Hay hay @Schneemann2801,

in erster Linie kommt es darauf an, wann die Guthabenbuchung und die Rabattkomponete eingepflegt wurde. Dazu hast du eine Auftragsbestätigung per Email erhalten. Wenn dieses Datum ausserhalb des auf der Rechnung aufgeführten Abrechnungs- bzw. Leistungszeitraumes ist, wird es spätestens auf der nächsten Rechnung berücksichtigt oder, wie @Muckilein79 bereits schrieb, bei der aktuellsten Abbuchung berücksichtigt und auf der nächsten Rechnung ausgewiesen werden.

Liebe Grüße

Larissa

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