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Vertrag kündigen. An Welche Email Adresse?


Benutzerebene 3
Habe meine Kündigung eingescannt und möchte diese jetzt per Email senden.
Welche Email Adresse ist denn die richtige ?

98 Antworten

Benutzerebene 2
Quatsch. arisha hat recht. Email wäre auch schriftlich.

Gaspard

Benutzerebene 7
Abzeichen +4
Ja, natürlich wäre das auch schriftlich. Nur bietet o2 keine Mail für Kündigungen an, und das wäre das gleiche, wenn Du Deine auf Papier geschriebene Kündigung in einen öffentlichen Mülleimer wirfst. 

War zwar schriftlich ist aber nie angekommen.

Denner schrieb:

Ja, natürlich wäre das auch schriftlich.

E-Mail ist nicht schriftlich. 

Benutzerebene 7
Abzeichen +4
Das wäre hier nicht von Belang, weil das "Schriftstück" ja eh nie zugestellt würde.

Ansonsten sind meine Mails alle schriftlich und entsprechen der Schriftform, weil ich alle meine Mails mit einem persönlichen Klasse 3 Zertifikat signiere und bei entsprechender Gegenstelle auch verschlüssele.

Ansonsten gilt natürlich, was interessiert mich mein Geschwätz von gestern, in einer Zeit, in der der technische Fortschritt auch in den Urteilen Einzug erhält.

Kündigung per EMail: Schriftform ist gewahrt! > Rechtsanwalt Ferner (Alsdorf Aachen) > IT-Vertragsrecht, Verbraucherrech… 

Denner schrieb:

 

Ansonsten sind meine Mails alle schriftlich und entsprechen der Schriftform, weil ich alle meine Mails mit einem persönlichen Klasse 3 Zertifikat signiere und bei entsprechender Gegenstelle auch verschlüssele.

Auch nicht richtig. Diese Signaturen ersetzen die Schriftform. Sie erfüllen nur den Zweck einer Unterschrift.

Denner schrieb:

 

Ansonsten gilt natürlich, was interessiert mich mein Geschwätz von gestern, in einer Zeit, in der der technische Fortschritt auch in den Urteilen Einzug erhält.

 

https:///external-link.jspa?url=https%3A%2F%2Fwww.ferner-alsdorf.de%2Frechtsanwalt%2Fzivilrecht%2Fverbraucherrecht-zivilrecht%2Folg-muenchen-urteil-kuendigung-email-schriftform%2F9908%2F 

Auch das besagt nicht, dass E-Mail Schriftform ist. Das besagt, dass die Schriftform in AGB nicht mehr verlangt werden darf, sondern das E-Mail reicht. Also genau das Gegenteil von dem, was du hier behauptest. 

Benutzerebene 7
Abzeichen +4
ich will mich nicht streiten, du hast recht und ich meine Ruhe 

Benutzerebene 3
Es läuft einiges schief, das ist offensichtlich. Nächster Schritt wäre die Zustellung der Kündigung durch einen Gerichtsvollzieher, da wird selbst O2 nicht rauskommen. Im nachhinein ist natürlich ein Anwalt die erste Adresse.

Ich habe per Einwurfeinschreiben gekündigt, was im Brief enthalten war, kann aber niemand nachweisen. Sollte ich keine Kündigungsbestätigung erhalten in nächster Zeit, dann werde ich diese Option nutzen. So teuer ist ein Gerichtsvollzieher gar nicht, eine ungewollte Vertragsverlängerung ist wesentlich teuerer.

Denner schrieb:

ich will mich nicht streiten, du hast recht und ich meine Ruhe 



Das ist m.E. schlechter Diskussions-Stil.

Schade, dass Du manchmal so reagierst, wenn Dir jemand Anderes etwas sachlich zu erklären versucht. Denn bielo hat tatsächlich Recht.

Benutzerebene 7
Abzeichen +4
Qualifizierte elektronische Signatur – Wikipedia 

Absatz sinn u Zweck 

Denner schrieb:

https:///external-link.jspa?url=https%3A%2F%2Fde.m.wikipedia.org%2Fwiki%2FQualifizierte_elektronische_Signatur 

 

Absatz sinn u Zweck 



Ja, und? Dort wird doch zwischen Schriftform und elektronischer Form differenziert. Aber das hat bielo bereits geschrieben.

kunde4711 schrieb:

Ich habe per Einwurfeinschreiben gekündigt, was im Brief enthalten war, kann aber niemand nachweisen.

Das ist Unsinn.

Gruß

Die Mär vom weißen Blatt hält sich eben hartnäckig. ☺️

Benutzerebene 3
Einfach mal durch diesen Thread klicken.

Korrektes Kündigen bei Service-Verträgen - SPIEGEL ONLINE 

Dort ist auch eine Diskussion in ein Juraforum verlinkt, die zum Schluss kommt, dass nur die Zustellung per Gerichtsvollzieher 100% rechtssicher ist.

Wer soll denn bezeugen, dass im Brief eine Kündigung war? Die Post kann nur bestätigen, dass ein Umschlag mit der Sendungsnummer eingeworfen wurde. Dass dieser Umschlag eine Willenserklärung zur Kündigung enthielt, weiß ja nur ich.

Gerne lasse ich mich aber vom Gegenteil überzeugen.

ja ja, die Juristen. Sie haben dem Grunde nach formal Recht.

Ich bin mir sicher, dass kein Richter dem folgen würde. Welchen Grund soll der Kunde haben, ein weißes Blatt Papier zu versenden?

Gibt es Urteile, dass Richter so geurteilt haben?

Benutzerebene 3
Muss ja kein weißes Blatt sein. Ein unvollständiges Kündigungsschreiben reicht ja auch schon.

Wenn jemand vergisst die Kundennummer zu ergänzen z.B. oder sonstige Formfehler.

Beispiele für nicht erfolgreiche Kündigungen gibt es hier im Forum ja häufiger.

kunde4711 schrieb:

Muss ja kein weißes Blatt sein. Ein unvollständiges Kündigungsschreiben reicht ja auch schon.

Wenn jemand vergisst die Kundennummer zu ergänzen z.B. oder sonstige Formfehler.

 

Dann kann der Gegner das Blatt ja auch vorweisen. Das ist dann ja auch ein fehler des Kunden. Den umgeht man mit einem GV aber auch nicht, es sei denn er macht Rechtsberatung.

Benutzerebene 3
Mit Sicherheit gibt es solche Urteile und bestimmt auch welche, in denen ein Einwurfeinschreiben genügte.

Das ist aber nicht wirklich relevant aus Kundensicht mit definitiver Kündigungsabsicht. Dieser will nur zu 100% Sicherheit und mit so wenig formalem Kram aus dem Vertrag kommen. Daher bietet sich die Zustellung per Gerichtsvollzieher eben an in der jetzigen Situation mit dem nicht existenten Service und der massiven Systemprobleme.

Lieber jetzt ein mal den Aufwand einer Gerichtszustellung auf sich nehmen und dann definitiv keine weiteren Sorgen haben. Zumal die Chance einer rechtzeitigen Bearbeitung steigt. Welcher Stapel an Kündigungen wird wohl zuerst abgearbeitet? Die normalen Briefe, die Einschreiben und Faxe oder die  per Gerichtsvollzieher zugestellten Kündigungen?

Benutzerebene 7
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Ich mache so was per Fax mit Protokoll. 

Benutzerebene 3
Das hängt ganz vom Vertragspartner ab

Bei Unternehmen mit gutem Kundenservice und Interesse an weiteren Geschäftsbeziehungen mache ich so was z.B. per Knopfdruck im Onlineportal oder per E-Mail.

Bei normalen Unternehmen per Einwurfeinschreiben, da ich kein Fax mehr habe

Bei o2 eben per Gerichtsvollzieherzustellung

Benutzerebene 7
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Wäre mir alles viel zu blöd. Faxen kann man auch online.

Benutzerebene 1
O2 hatte mal eine E-Mail-Adresse, die haben sie aber wegen "Kundenfreundlichkeit" abgeschafft. 

Höchstwahrscheinlich weil zu viele Kündigungen über diesen Kanal eingingen oder irgendetwas dergleichen.

Jede verschissene Behörde aus Hintertupfingen hat inzwischen eine E-Mail-Adresse und die akzeptieren sogar die Unteschriften in PDF-Form. Ich weiß, dass man ein solches Dokument leicht fälschen kann, aber genauso leicht kann man auch ein Papier fälschen. Auf juritistische Ebene darüber zu streiten ist auch sinnlos, da das meiste noch im Graubereich ist und jeder einfach macht, was er will. 

Nur um was klar zu stellen... 

Natürlich gilt eine Email als schriftlich.

Bedeutet: Das jede Firma in Deutschland verpflichtet ist, eine Kündigung als Form einer E-Mail, zu akzeptieren. 

Es ist rechtens und seit ca. 4 Monaten ist das Gesetz auch durch. Wenn o2 dafür aber keine Mailadresse frei gibt, ihr also keine E-Mail-Adresse habt wo ihr es hin schicken könnt, dann haben die klug gehandelt ☺️

Ist doch nicht schlimm. Dann schreibt man halt die Kündigung oder loggt sich ein und kündigt online.

Verstehe das Problem nicht.

Einige sind echt faul. Hauptsache meckern.

Benutzerebene 7
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Da fehlt die Information, das das nur für Verträge gilt, die NACH INKRAFTTRETEN des Gesetzes abgeschlossen wurden.

Und da haben wir alle noch 23 Monate Zeit, bis das für diese Verträge gilt.

Hallo LEcA, bitte erst alles oben lesen, dann schimpfen. Bei O2 kann man NICHT online kündigen. Es gibt dort nur die Option "Kündigungsvormerkung", dann muss man 10 Tage später anrufen, um die Kündigung zu bestätigen und dann hängt man in der Warteschleife, wie oben beschrieben. Wir haben das alles gerade gemacht. Wir versuchen die Kündigung nun über den Vertrags Shop, dort kann das formgerecht per Fax gesendet werden. Aber die Zeit ist überschritten. Obwohl wir fristgerecht die Kündigungsvormerkung gesendet haben, aber der Anruf wegen zu langen Wartens nicht zustande kam. Wir kündigen nun alles bei O2, es gaht so nicht, das ist Kundenfeindlich statt freundlich.

Benutzerebene 7
Abzeichen +4
Man muss SPÄTESTENS 10 Tage später anrufen! 

Ansonsten en kannst du o2 nicht verantwortlich machen, wenn du eine so simple Sache wie eine Kündigung nicht fristgerecht hinbekommst. 

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