Habe meine Kündigung eingescannt und möchte diese jetzt per Email senden.
Welche Email Adresse ist denn die richtige ?
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Aber wenn man bei O2 keinen erreicht? Es ist nicht zumutbar, 30 Minuten oder länger in Warteschleifen, die zudem noch kostenpflichtig sind, zu warten, ob denn dann jemand antwortet. Es ist eben nicht simpel. Und wie es in diesem Forum desöfteren angezeigt wurde, passiert das häufig. Einen Vertrag abschließen kann man bei O2 online, ohne Probleme, also muss auch die Kündigung online möglich sein, sonst ist das nicht Kundenfreundlich. Und ich kann sehr wohl O2 dafür verantwortlich machen. Im Impressum ist ein Link angegeben: "Die Europäische Kommission stellt eine Online-Plattform für die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten zur Verfügung. Du findest diese hier." Dort werde ich das ganze Problem melden. Ich hoffe, es werden weitere Kunden die Kundenunfreundlichkeit von O2 dort melden und wenn es genug tun, wird sich evtl. mal etwas ändern.
Ich verstehe nicht, warum du dann die AGB von o2 akzeptiert hast. Darin habt ihr die Art, wie zu kündigen ist, vereinbart. Warum das dann auf einmal kundenunfreundlich ist, erschließt sich mir nicht.
Ein Fax braucht 2 Minuten
Ein Brief ausdrucken, eintüten, okay...manchmal wartet man auch 2,5 Stunden in der Warteschlange bei der Post
Ich würde niemals telefonisch kündigen, da fehlt der Nachweis
Die EU mag zwar den Krümmungsgrad einer Gurke vorschreiben, aber ob und wie sehr ein Unternehmen kundenfreundlich auftreten soll, ist noch nicht in deren Aufgaben Gebiet.
Von daher bleibe ich bei meiner Aussage, selbst schuld.
Ein Brief ausdrucken, eintüten, okay...manchmal wartet man auch 2,5 Stunden in der Warteschlange bei der Post
Ich würde niemals telefonisch kündigen, da fehlt der Nachweis
Die EU mag zwar den Krümmungsgrad einer Gurke vorschreiben, aber ob und wie sehr ein Unternehmen kundenfreundlich auftreten soll, ist noch nicht in deren Aufgaben Gebiet.
Von daher bleibe ich bei meiner Aussage, selbst schuld.
Wie oft muss man das eigentlich hier schreiben? Das "Kundenunfreundliche" an der Sache ist, dass, wenn man der Aufforderung, die Kündigungsvormerkung telefonisch zu bestätigen, nachkommt, sich bei O2 ein Automat meldet, nach dem man alle Nummern angesagt hat, man sich in einer langen Warteschleife befindet, die 30 Minuten und länger dauert und zu keinem wirklichen Kontakt mit jemanden von O2 führt oder in einer Ansage endet, das es zur Zeit nicht möglich ist, jemanden von O2 zu sprechen. Und wenn man es, wie empfohlen "später erneut versucht", das gleiche passiert. Jetzt verstanden?
mineu schrieb:Laber doch nicht. Ich zitiere dich:
Wie oft muss man das eigentlich hier schreiben? Das "Kundenunfreundliche" an der Sache ist, dass, wenn man der Aufforderung, die Kündigungsvormerkung telefonisch zu bestätigen, nachkommt, sich bei O2 ein Automat meldet, nach dem man alle Nummern angesagt hat, man sich in einer langen Warteschleife befindet, die 30 Minuten und länger dauert und zu keinem wirklichen Kontakt mit jemanden von O2 führt oder in einer Ansage endet, das es zur Zeit nicht möglich ist, jemanden von O2 zu sprechen. Und wenn man es, wie empfohlen "später erneut versucht", das gleiche passiert. Jetzt verstanden?
mineu schrieb:
Einen Vertrag abschließen kann man bei O2 online, ohne Probleme, also muss auch die Kündigung online möglich sein, sonst ist das nicht Kundenfreundlich.
Was Sie machen, Herr Denner, ist mir eigentlich vollkommen egal. Wenn bei einem Serviceanbieter eine Möglichkeit geboten wird, online eine Kündigung vor zu merken, diese telefonisch zu bestätigen und das dann nicht funktioniert, ist das nicht richtig.
Ja, und deshalb sind wir nun alle von O2 weg. Und kommen auch nicht wieder. Und alle, die uns fragen, bekommen die Anwort: Nie zu O2. Wir haben ja nun schriftlich gekündigt, das wird auch funktionieren und das war es. Tschüß O2.
Ist ja dein Recht. In diesem Sinne, alles Gute.
Wenn ich immer auf die Erfahrung meiner Freunde achten würde, hätte ich keinen Mobilfunkvertrag. Jeder hat so seine Probleme mit einem Anbieter. Daher, erzähl ruhig deine Erfahrung. Haben wir alle was von.
Wenn ich immer auf die Erfahrung meiner Freunde achten würde, hätte ich keinen Mobilfunkvertrag. Jeder hat so seine Probleme mit einem Anbieter. Daher, erzähl ruhig deine Erfahrung. Haben wir alle was von.
Fakt ist: Die Kündigungsvormerkung funktioniert. Abgesehen davon dient die Vormerkung auch eher der Kundenrückgewinnung. Deshalb raten Experten davon auch ab.
Kündigen: Schriftlich und per Einwurfeinschreiben- Fertig!
Kündigen: Schriftlich und per Einwurfeinschreiben- Fertig!
Auch wenn hier 100 Mal geschrieben wird, dass die Kündigung per Internet/Telefon funktioniert, sie funktioniert in der Realität eben nicht. Und das ist schlecht und das kritisiere ich und das ist mein Recht als Kunde. Zumindest hat es in meinem Fall nicht funtioniert. Und ob Experten dazu raten oder nicht ist nicht relevant. Relevant ist nur, dass der Serviceanbieter diese Möglichkeit vorgibt. Also muss auch der Serviceanbieter dafür Sorge tragen, dass es in JEDEM EINZELNEN FALL funktioniert.
Bei der Online-Streitbeilegung kann man nichts melden, sondern im Einzelfall versuchen, einen Streit beizulegen wenn man es bereits selber direkt versucht hat ohne Erfolg. Der erste Schritt wäre also ggf. eine schriftliche Beschwerde bei o2.
Wird natürlich auch als erstes gemacht.
mineu schrieb:Wo steht das bzw. wie kommst du darauf?
Also muss auch der Serviceanbieter dafür Sorge tragen, dass es in JEDEM EINZELNEN FALL funktioniert.
Gruß
Dann lass uns bitte wissen, was o2 antwortet. Ich vermute es wird dabei auf die AGB verwiesen.
Fragen Sie Ihren Anwalt, ich habe menen bereits konsultiert.
Ehrlich? Was ist der denn vom Beruf? Ich glaub dir das mal gar nicht.
Mit Sicherheit muss ein freiwilliges Angebot nicht zu 100% verfügbar sein. Das kann man ja nicht mal bei Angeboten, die gesetzlich vorgeschrieben sind, fordern.
Mit Sicherheit muss ein freiwilliges Angebot nicht zu 100% verfügbar sein. Das kann man ja nicht mal bei Angeboten, die gesetzlich vorgeschrieben sind, fordern.
Dann lass uns bitte wissen, was der Anwalt empfohlen hat. Mich interessiert der Fall mittlerweile.
Hier steht was dazu Ist eine telefonische Kündigungsbestätigung notwendig?
Im Einzelfall natürlich immer den Anwalt fragen
Im Einzelfall natürlich immer den Anwalt fragen
PS: Oder einfach per Einschreiben mit der Bitte um Kündigungsbestätigung und die Sache ist für immer erledigt.
Man muss unbedingt unterscheiden zwischen telefonischer Bestätigung einer Kündigung (nicht zulässig) und telefonischer Bestätigung einer Vormerkung (zulässig) wie es bei o2 läuft. o2 bietet ja nach wie vor keine Onlinekündigung an.
kunde4711 schrieb:Hier wird das Pferd aber von hinten aufgezäumt. Dort wird gefragt ob eine telefonische Kündigungsbestätigung nach der Kündigung nötig ist - natürlich nicht. Hier geht es darum das eine Kündigung vorgenommen werden soll, wenn man telefonisch kündigen will muss man akzeptieren wenn man warten muss oder man kündigt einfach schriftlich. Es ist nicht so schwer wie es klingt.
Hier steht was dazu https:///external-link.jspa?url=https%3A%2F%2Fwww.aboalarm.de%2Fblog%2Fhandyvertrag%2Ftelefonische-kuendigungsbestaetigung-notwendig%2F
Im Einzelfall natürlich immer den Anwalt fragen
Gruß
mineu schrieb:Wenn du bereits mit einem Anwalt gesprochen hast, was hat dieser denn empfohlen? Wenn er meint, du hättest eventuell Ansprüche gegenüber Telefonica, warum beauftragst du ihn nicht, für dich tätig zu werden? Seine Aussage bezüglich der Verfügbarkeit eines freiwlligen Angebots halte ich persönlich für ziemlich fragwürdig (muss funktionieren und muss möglich sein sind schließlich zwei Paar Schuhe, und das muss ein Anwalt wissen).
Fragen Sie Ihren Anwalt, ich habe menen bereits konsultiert.
Wer den Artikel aufmerksam studiert wird feststellen, dass hier nicht die Praxis der Kündigungsvormerkung angesprochen wird. Die Rede ist immer von "Kündigung telefonisch betätigen".
Natürlich muss eine form- und fristgerechte Kündigung nicht telefonisch bestätigt werden.
Aber eine Vormerkung ist eben keine Kündigung.
Ich finde der Artikel verwirrt manche Menschen nur und sorgt dafür dass sie glauben mit einem Knopfdruck einen Vertrag beenden zu können. Bei Vertragsabschluss kommt man auch nicht mit nur einer Willensbekundung zu einem Vertrag, sondern wir min. 2 mal gefragt.
Meine Meinung
lg
Atabey
Natürlich muss eine form- und fristgerechte Kündigung nicht telefonisch bestätigt werden.
Aber eine Vormerkung ist eben keine Kündigung.
Ich finde der Artikel verwirrt manche Menschen nur und sorgt dafür dass sie glauben mit einem Knopfdruck einen Vertrag beenden zu können. Bei Vertragsabschluss kommt man auch nicht mit nur einer Willensbekundung zu einem Vertrag, sondern wir min. 2 mal gefragt.
Meine Meinung
lg
Atabey
Richtig und das macht die ganze Sache noch fragwürdiger. O2 weiß nun seit geraumer Zeit, dass diese Option aufgrund der schlechten Erreichbarkeit nicht wirklich funktioniert, bietet es aber weiterhin an. (während wohl die Faxnummer still und leise verschwunden ist, oder?)
Hier im Forum gab es in letzter Zeit immer wieder Leute, die sich auf die Möglichkeit verlassen haben und aufgrund der Unerreichbarkeit nun in eine unerwünschte Vertragsverlängerung gerutscht sind.
Gerade wenn es zeitlich etwas knapp wird, greift man ja eher zur Online+Telefonvariante statt was per Post zu senden.
Kundenfreundlich ist das definitiv nicht.
Hier im Forum gab es in letzter Zeit immer wieder Leute, die sich auf die Möglichkeit verlassen haben und aufgrund der Unerreichbarkeit nun in eine unerwünschte Vertragsverlängerung gerutscht sind.
Gerade wenn es zeitlich etwas knapp wird, greift man ja eher zur Online+Telefonvariante statt was per Post zu senden.
Kundenfreundlich ist das definitiv nicht.
Wenn ich innerhalb der 10 tage Frist bemerke, dass das Telefon 2 Tage lang kein gangbarer Weg ist, dann schreibe ich eine schriftliche Kündigung und gut is.
Außerdem ist die Vormerkung vergleichbar mit einer Platzreservierung im Kino. Kommst du nicht spätestens zur angegebenen Zeit, ist der Platz weg. Da hilft es auch nicht wie Rumpelstilzchen an der Kasse rumzuhüpfen von wegen "die Schlange war aber so lang".
Außerdem ist die Vormerkung vergleichbar mit einer Platzreservierung im Kino. Kommst du nicht spätestens zur angegebenen Zeit, ist der Platz weg. Da hilft es auch nicht wie Rumpelstilzchen an der Kasse rumzuhüpfen von wegen "die Schlange war aber so lang".
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