Hallo liebes o2-Team
ich habe mir letzten Samstag das Samsung Galaxy S5 bei o2 gekauft und dort noch nicht geöffnet.
Nachdem ich Zuhause mit meiner Familie mittag gegessen habe, habe ich das Telefon ausgepackt. Die Verpackung hatte ein zweites Siegel ich habe kurz überlegt ob ich es auf machen soll oder nicht und habe mich dann dafür entschieden.
mit bedauern musste ich feststellen, dass das vermutlich neue Gerät schonmal in Besitz einer anderen Person war.
Die Schutzfolie die auf dem Display war, wurde schonmal abgezogen und wieder falsch raufgeklebt, das Ladekabel war geöffnet und die Werbung die immer bei der Anleitung mit dabei ist war geknickt. Somit bin ich am selben Tag zurück zum Store gegangen in der Hoffnung ein neues Handy zubekommen. Der Verkäufer meinte zu mir, wenn es funktioniert, dann könne ich es trotzdem benutzen aucj wenn es ärgerlich ist. Also haben wir es zusammen weiter geöffnet und haben den Akku eingelegt, dabei hat der Verkäufer festgestellt das auf dem Lautsprecher im Gehäuse ein fremder Fingerabdruck drauf war. Der Verkäufer behielt das Handy bis zum Freitag den 26.09 um mit seinem Chef zu klären, ob das Handy ausgetauscht werden kann. Der Chef will da anscheind nicht machen und nun muss ich wohl mit dem gebrauchten Handy leben ! Was ich echt unfair finde immerhin ist es mein Recht auch neue Ware zubekommen, wenn ich dafür zahle. Ich bin mit dem Handy wieder nach Hause gegangen und habe gesehen, dass im Gehäuse unter dem Akku ein Kratzer ist. Ich hab ein echt ungutes Gefühl das Handy zunutzen. Gestern habe ich dann bei Samsung angerufen und denen mein Problem geschildert. Der Herr war sehr freundlich und hatte mir auch gesagt, dass der Händler, das Gerät zurück nehmen muss, wenn es ein zweites Siegel hatte. Der Händler persönlich muss das Problem dann entweder mit Samsung oder seinem Großhändler klären. Ich persönlich bin aus der ganzen sache raus wenn da eindeutig ein zweites Siegel zusehen ist und wenn ganz klar zuerkennen ist das, dass gerät schonmal in Gebrauch war ( das habe ich auch schriftlich vom Händler, dass das Gerät gebrauchsspuren aufweist) nun meine Frage:
Was kann ich tun um mein Recht durchzusetzten? Samsung hat mir ganz klar geraten, dass wenn ich damit nicht leben möchte mein Recht durchsetzten soll .
Zu not auch gerichtlich.
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