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Warum O2 Service
Frage

Zweites Siegel


Niicole
Neuling
Hallo liebes o2-Team
ich habe mir letzten Samstag das Samsung Galaxy S5 bei o2 gekauft und dort noch nicht geöffnet.
Nachdem ich Zuhause mit meiner Familie mittag gegessen habe, habe ich das Telefon ausgepackt. Die Verpackung hatte ein zweites Siegel ich habe kurz überlegt ob ich es auf machen soll oder nicht und habe mich dann dafür entschieden.
mit bedauern musste ich feststellen, dass das vermutlich neue Gerät schonmal in Besitz einer anderen Person war.
Die Schutzfolie die auf dem Display war, wurde schonmal abgezogen und wieder falsch raufgeklebt, das Ladekabel war geöffnet und die Werbung die immer bei der Anleitung mit dabei ist war geknickt. Somit bin ich am selben Tag zurück zum Store gegangen in der Hoffnung ein neues Handy zubekommen. Der Verkäufer meinte zu mir, wenn es funktioniert, dann könne ich es trotzdem benutzen aucj wenn es ärgerlich ist. Also haben wir es zusammen weiter geöffnet und haben den Akku eingelegt, dabei hat der Verkäufer festgestellt das auf dem Lautsprecher im Gehäuse ein fremder Fingerabdruck drauf war. Der Verkäufer behielt das Handy bis zum Freitag den 26.09 um mit seinem Chef zu klären, ob das Handy ausgetauscht werden kann. Der Chef will da anscheind nicht machen und nun muss ich wohl mit dem gebrauchten Handy leben ! Was ich echt unfair finde immerhin ist es mein Recht auch neue Ware zubekommen, wenn ich dafür zahle. Ich bin mit dem Handy wieder nach Hause gegangen und habe gesehen, dass im Gehäuse unter dem Akku ein Kratzer ist. Ich hab ein echt ungutes Gefühl das Handy zunutzen. Gestern habe ich dann bei Samsung angerufen und denen mein Problem geschildert. Der Herr war sehr freundlich und hatte mir auch gesagt, dass der Händler, das Gerät zurück nehmen muss, wenn es ein zweites Siegel hatte. Der Händler persönlich muss das Problem dann entweder mit Samsung oder seinem Großhändler klären. Ich persönlich bin aus der ganzen sache raus wenn da eindeutig ein zweites Siegel zusehen ist und wenn ganz klar zuerkennen ist das, dass gerät schonmal in Gebrauch war ( das habe ich auch schriftlich vom Händler, dass das Gerät gebrauchsspuren aufweist) nun meine Frage:

Was kann ich tun um mein Recht durchzusetzten? Samsung hat mir ganz klar geraten, dass wenn ich damit nicht leben möchte mein Recht durchsetzten soll .
Zu not auch gerichtlich.
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20 Antworten

Jan73
Neuling
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  • 28. September 2014
Hi Nicole

Ich an deiner Stelle würde das Gerät einfach zurückgeben. Du hast doch noch Rückgaberecht und mir ein anderes O2 Shop suchen oder direkt bei O2 online oder tel. bestellen. Mit den O2 Shops habe ich nur negatives erlebt. Ich bestelle selbst meine (wenn benötigt) Sim Katen telefonisch.

 

LG Jan


bs0
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  • 28. September 2014
Jan73 schrieb:
Hi Nicole

Du hast doch noch Rückgaberecht

Nicht wenn das Gerät im Shop gekauft wurde, es sei denn es ist defekt oder nicht in einem einwandfreien Zustand. Ob das bei einer bereits geöffneten Packung der Fall ist müsste erstmal geprüft werden (z.B. Schäden am Gerät selber).


Niicole
Neuling
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  • 28. September 2014
Danke Jan73 das ist die Antwort die ich hören wollte.. nur hab ich das Gerät ja gleich am selbenTag wieder in den Shop gebracht und es lag da auch bis Freitag um die Situation mit dem Chef des Shops zu klären. Der wiederum meinte es lag 4 Stunden zwischen dem Kauf und dem zurück bringen.. somit hätte ich ja alles mit dem Handy machen können. Dabei möchte ich einfach nur ein neues Handy. Und vorallem ein neues Handy was ich ja auch zahle.


Niicole
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  • 28. September 2014
Bs0
Das Gerät ist nicht in einem einwandfreien Zustand. Das ladekabel war nicht original Verpackt und auch im Gehäuse unterm Akku ist ein Kratzer... der Verkäufer hat mir auch einen Ausdruck angefertigt in dem Bestätigt wird, dass das Gerät Gebrauchsspuren aufweist.
Ich denke es ist mein Recht ein neues Gerät zu erhalten, wenn ich dafür auch Zahle.

stefanniehaus
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  • 28. September 2014
Was hat das Kabel mit einem (nicht) einwandfreien zustand zu tun?


bs0
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  • 28. September 2014
Niicole schrieb:
Bs0
Das Gerät ist nicht in einem einwandfreien Zustand. Das ladekabel war nicht original Verpackt und auch im Gehäuse unterm Akku ist ein Kratzer... der Verkäufer hat mir auch einen Ausdruck angefertigt in dem Bestätigt wird, dass das Gerät Gebrauchsspuren aufweist.
Ich denke es ist mein Recht ein neues Gerät zu erhalten, wenn ich dafür auch Zahle.
Eben. Wenn tatsächlich ein Kratzer drin ist und Gebrauchsspuren vorhanden sind, dann ist das Gerät nicht in einem einwandfreien Zustand, aber wie Stefan scho geschrieben hat, hat die fehlende Originalverpackung des Ladekabels nichts damit zu tun und ist an sich auch kein Reklamationsgrund.


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  • 28. September 2014
Niicole schrieb:

Danke Jan73 das ist die Antwort die ich hören wollte..

Nur dass die Antwort nicht korrekt ist. 😉

 

Da das Gerät nach Deinen Angaben nicht in ordnungsgemäßen Zustand ist, hast Du natürlich das Recht, eins in einem Zustand zu bekommen, in dem ein Neugerät zu sein hat. Das hat allerdings nichts mit dem Widerrufsrecht zu tun, bei dem man vor allem bei bestimmten online oder telefonisch getätigten Geschäften innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten kann.


Niicole
Neuling
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  • 28. September 2014
Das Ladekabel gehört zum Gerät!
Das hat einfach verpackt zu sein, wenn ich ein "neues" Gerät kaufe ! Und wie gesagt es wa nicht nur das Ladekabel, das wäre mir noch ziemlich egal...davon hab ich genug! Es geht ums Handy welches Gebrauchsspuren aufweist.
Ich glaube es gibt keine Person, die es toll findet,dass das Gerät was man sich kauft schonmal in anderen Händen war ! Vorallem wenn du den kompletten Preis dafür zahlst. Das geht einfach nicht ! Ich möchte die Ware in einem einwandfreien Zustand haben, dass steht jedem zu der ein neu Gerät kauft ! Und wie gesagt, dass hat mir auch Samsung angeraten!

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  • 28. September 2014
Du hast ja vollkommen Recht. Soweit ich das sehe, widerspricht Dir in diesem Thread auch keiner.

Ich kann Dich sogar sehr gut verstehen. Ich wäre nämlich stocksauer, wenn mir so etwas passieren würde.

 

Nur: was willst Du jetzt tun? Beim Shop bist Du abgeblitzt.

 

Ich sag Dir, was ich tun würde: Ich würde nicht lange fackeln und den Rechtsanwalt meines Vertrauens aufsuchen.  😉


Niicole
Neuling
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  • 28. September 2014
Danke Fuchs, dass weiß ich ja 😉
Ich fand die Antwort aber gut, da ich weiß, dass ich mit dieser Meinung nicht alleine bin.

Ich habe das Handy am Kauftag ja gleich noch in den Shop zurück gebracht. Der Verkäufer versteht mich auch deshalb hatte er das Handy erstmal bei sich behalten. Bis ebend am Freitag und dort bekam ich die Antwort, dass kein Austausch machbar ist.

Ich habe aber definitiv das Recht ein neues Handy anzufordern, wenn das erste Siegel durchtrennt war und ein neues rüber geklebt wurde. Das geht einfach nicht. Es sei den der Verkäufer informiert mich darüber !

Niicole
Neuling
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  • 28. September 2014
Fuchs genau das hab ich auch vor, wenn mir morgen keiner entgegen kommt.
Ich habe mich nun übers ganze Wochenende schlau gemacht. Morgen werde ich nochmal mit einem Freund in den Store gehen, die Sache versuchen zu regeln... und wenn da nichts bei rauskommt werde ich mir einen Anwalt nehmen.

Als Samsung mir den Vorschlag mit dem Anwalt gemacht hatte, dachte ich wegen nem Handy ist das schon lächerlich. Aber als ich dann genauer nach gedacht habe, wäre das womöglich die richtige Entscheidung ist ja doch ein Haufen Geld

stefanniehaus
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  • 28. September 2014
Das Siegel selbst ist an sich völlig egal.

Dass jemand ein Handy schon mal getestet hat, macht es nicht automatisch zu einem gebrauchten Handy. Es kann also durchaus schon mal von jemand anders benutzt worden sein.

Ein Neuwagen hat auch keine 0km auf dem Tacho, wenn man es kauft ;-)

 

Schwerwiegender ist da natürlich der Kratzer, der eine optische Beeinträchtigung darstellt. Wenn auch nicht direkt sichtbar.


bs0
Profi
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  • 28. September 2014
Also verbraucherrechtlich ist die Sache ganz klar: das Gerät hat in einem einwandfreien Zustad zu sein:

 

- Keine Gebrauchsspuren

- Keine Kratzer

- Originalzubehör komplett und unbeschädigt

- Software im Originalzustand (= ab Werk)

 

Nicht relevant ist:

 

- Beschädigte Verpackung

- Neu versiegelte Verpackung

- Fehlende Originalverpackung bei den Zubehörteilen

 

Ich befürchte hier wird es womöglich nicht ohne Anwalt gehen, wenn der Shop sich quer stellt. Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Wenn nicht solltest du dich unbedingt im voraus über die Kosten informieren.


Niicole
Neuling
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  • 28. September 2014
Ja die haben wir...
Ich versuch morgen einfach nochmal mein Glück  😉

Vielen Dank dann weiß ich Bescheid

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  • 28. September 2014
Sei doch dann bitte so freundlich und halte uns auf dem Laufenden.

 

Gruß,

 

Fuchs


Niicole
Neuling
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  • 28. September 2014
Ja klar, dass mach ich !

Ich hoffe, dass das ganze positiv für mich ausgeht. Und ich nicht mehr hin und her rennen muss wegen dem Handy

Lg

HCI
Neuling
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  • 29. September 2014
bs0 schrieb:
Nicht relevant ist:

 

- Neu versiegelte Verpackung

Nun ja, ich erinnere mich daran, dass auf Siegeln von Samsung immer 'Do not accept if seal is broken' steht. Da das erste Siegel durchbrochen wurde, ist es an sich nicht wieder 'gültig', wenn man einfach ein neues darüber klebt. Das Siegel soll ja zum Ausdruck bringen, dass das Gerät auf dem Weg vom Hersteller zum Endkunden nicht genutzt/in mutwillig durch unbefugte in Betrieb genommen wurde.

Falls es eventuell ein Muster (auch Vitrinenstück genannt) ist, muss das explizit genannt werden.. so kenne ich das zumindest aus der eigenen Praxis.


Dann muss man es sofort im Laden reklamieren, richtig?

 

Das alles hilft dem TE nicht weiter. Ich kann nachvollziehen wenn man ein benutztes Gerät bekommt das man dieses umtauschen möchte. 

 

Gruß


HCI
Neuling
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  • 30. September 2014
Sandroschubert schrieb:
Dann muss man es sofort im Laden reklamieren, richtig?

 

 

 

Normalerweise ja ☺️

Ich hoffe sehr, dass sich eine Lösung findet.  😉


Niicole
Neuling
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  • Neuling
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  • 1. Oktober 2014
Ich war ja gleich am selben Tag wieder im Shop um es zu reklamieren und der Verkäufer meinte er müsse sich vom Chef die Einverständniserklärung dafür holen.
Bis jetzt ist noch nichts passiert.