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Warum O2 Service
Gelöst

Preise International Pack


mimo67
Lehrling
In meinem Tarif ist das International Pack 60 inkludiert, für ein Upgrade auf 120 ( das mir in der App “empfohlen“) wird, soll ich dennoch 9,99 Euro zahlen?

Lösung von LMSMDK

Hallo,

wenn du das International Pack 120 buchst, wird das International Pack 60 ersetzt, sodass du letztendlich 120 Minuten zur Verfügung hast.

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6 Antworten

Frechnuss
Meister/In
  • 15332 Antworten
  • 7. Juli 2017
Klar, es sind zwei unterschiedliche Pakete.

Wenn man 100% Rabatt auf das Surfupgrade M hat muss man das Surfupgrade L auch voll bezahlen wenn man es bucht. ☺️

Grüße, Katja


mimo67
Lehrling
  • Autor
  • Lehrling
  • 52 Antworten
  • 7. Juli 2017
Bedeutet “unterschiedliche Pakete“ dass die Minuten addiert werden und dann 180 Minuten zur Verfügung stehen?


LMSMDK
Legende
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  • 19935 Antworten
  • Lösung
  • 7. Juli 2017
Hallo,

wenn du das International Pack 120 buchst, wird das International Pack 60 ersetzt, sodass du letztendlich 120 Minuten zur Verfügung hast.


mimo67
Lehrling
  • Autor
  • Lehrling
  • 52 Antworten
  • 7. Juli 2017
Ich hatte es befürchtet, aber richtig wundern kann ich mich darüber nicht mehr.

Ich erhalte von O2 in der App also die ausdrückliche EMPFEHLUNG, das Pack 120 zu buchen. Damit telefoniere ich für die zusätzlichen 60 Minuten für jeweils 16,6 cent.

Folge ich der EMPFEHLUNG nicht, bleibt es in meinem Tarif bei 9 cent pro Minute - unbegrenzt.

Mal sehen ob sich ein O2-Mitarbeiter traut, diese Darstellung in der App zu kommentieren.


Frechnuss
Meister/In
  • 15332 Antworten
  • 7. Juli 2017
Warum soll ein Mitarbeiter das kommentieren?

Und was würde das ändern?

Die Empfehlungen sind oftmals suboptimal und nicht wirklich persönlich, mir wird auch oft ein Surfupgrade angeboten welches mir weniger Volumen bietet als ich habe. 😉

Das Empfehlungssystem ist nicht sonderlich schlau.

Da aber niemand zum Abschluss von irgendwas gezwungen wird ist der einzig "Geschädigte" o2, da weniger gebucht wird als wenn es passende Empfehlungen gäbe. ^^


mimo67
Lehrling
  • Autor
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  • 52 Antworten
  • 7. Juli 2017
Ich akzeptiere Ihre Meinung und kann Ihre Schlussfolgerung auch nachvollziehen.

Für mich handelt es sich hierbei um Verbrauchertäuschung, weil mit dem Begriff “Empfehlung“ ein Vorteil suggeriert wird, der objektiv nicht vorhanden ist. Vergleichbar mit Mogelpackungen im stationären Handel.


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