Hallo,
Ich habe vor kurzem versucht mein 23 Monate altes iPhone 4s bei O2 zur kostenlosen Reparatur zu bringen, nach dem ich ein Hardwareproblem, welches in keinster Weise durch mich ausgelöst wurde.
Die Probleme sind volgende: Kopfhöreranschluss defekt, Ausschaltknopf defekt, Akku defekt. Ich möchte hierbei bemerken, dass das Handy, weder runtergefallen ist, noch mit Wasser in Kontakt getreten ist, noch irgendetwas anderes. Es wurde immer respektvoll und gemäß den Empfehlungen von Apple behandelt.
Als ich dann zum O2 Shop ging, um es eben reparieren zu lassen, sagte mir zuerst der Verkäufer, es geht nicht kostenlos, da es nur ein Jahr Garantie gibt. Als ich ihn dann auf die gesetzlich verpflichtete Verkäufergewährleistung anwies, sagte mir dieser sie sei auch nur von einem Jahr, da es in China gebaut wird, und nicht in Europa. Nach langem diskutieren – denn ich weiß es hat nur damit was zu tun, wo es verkauft wird – sagte mir der Verkäufer, es wird nicht zur Reparatur geschickt, solange ich nicht ein geprüftes Gutachten habe, welches versichert, dass es nicht mein Verschulden war. Gut. Also schaue ich nach: ein solches Gutachten kostet um die 1600€! Und diese Kosten muss ich zuerst allein tragen. Zum ersten stehen diese Kosten nicht in relation mit dem Wert der Ware – was O2 auch weißt und somit die meisten verschreckt – zum zweiten kann sich kein Student solche unsummen leisten! Nach dem ich recherchiert habe, habe ich entdeckt, dass es schon andere Fälle wie meines gibt. Dort wurde auch versucht, mit einem Gutachten vor zu gehen, worauf sich die Firma nur auf eine Klage vor Gericht einließ.
Ich bin schockiert über die diletantischen Vorgehensweisen solcher großen Konzernen, die schamlos ihre treuen Kunden ausbeuten! Nur die wenigsten können sich die nötigen Schritte leisten, um zu ihrem Recht zu kommen. Doch das Gesetz besagt, dass jeder Verkäufer eine 2 jährige Gewährleistung für jedes seiner Artikel geben muss. Das heißt, ob Garantie oder nicht, muss er die defekte Ware auf eigene Kosten reparieren oder ersetzen, wenn es offensichtlich ist, dass diese nicht auf ein Verschulden des Käufers ist.
Gelöst
O2 Gewährleistung wird nicht eingehalten
Lösung von bs0
Auch wenn o2 hier im recht ist, finde ich es schade, dass der Mitarbeiter nicht zwischen Garantie und Gewährleistung unterscheiden kann und zunächst die Reparatur mit der fadenscheinigen Begründung die Gewährleistung gilt nur 1 Jahr weil das Gerät nicht in Europa produziert wurde. Wenn er das selber glaubt sollte er dringend eine Schulung bekommen.
Zur Antwort springenAnonym934 schrieb:Für die Zukunft weisst du jetzt, dass das nicht stimmt 😉 Maßgeblich ist hier u.a. § 476 BGB.
Doch das Gesetz besagt, dass jeder Verkäufer eine 2 jährige Gewährleistung für jedes seiner Artikel geben muss. Das heißt, ob Garantie oder nicht, muss er die defekte Ware auf eigene Kosten reparieren oder ersetzen, wenn es offensichtlich ist, dass diese nicht auf ein Verschulden des Käufers ist.
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