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Warum O2 Service
Gelöst

Frage zu Kündigungsmodalitäten


AGi
Neuling
  • Neuling
  • 14 Antworten
Hallo!

 

Wir haben folgende Konstellation

Handy 1 endet die Mindestvertragslaufzeit am 14.03.2011, Handy 2 am 31.07. 2011.

 

Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate?

 

Kann ich jetzt schon beide Verträge zum 31.07.2011 kündigen oder geht es für Handy 1 nur zum Ende des Vertrages am 14.03.2011?

 

Thx for help!

Lösung von stefanniehaus

Vom Prinzip her richtig; wobei ich nicht genau weiß ob man das Ende des o2o genau datieren kann oder ob immer die 30 Tage zählen. Dann müsstest du den o2o Ende Juni kündigen.

 

Die Vertragsverlängerung in den o2o muss aber vor dem 14.12. geschehen oder du musst bis dahin vorsorglich den 1. Vertrag gekündigt haben.

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11 Antworten

o2_Kerstin_
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  • 12. November 2010
Eine Kündigung ist genrell nur zum jeweiligen Vertragsende möglich.

 

Ein schönes Wochenende wünscht

Kerstin


AGi
Neuling
  • Autor
  • Neuling
  • 14 Antworten
  • 12. November 2010
Okay!

 

Könnte man was tun, um mit beiden Verträgen am 31.07.2011 aufzuhören? Vielleicht Tarifwechsel etc.?

Es handelt sich bei den Verträgen derzeit um Genion S mit Handy inkl. 100 Frei SMS monatlich und einer monatlichen Grundgebühr von ca 10 EUR.

 

 

 


Blitzkid
Neuling
  • Neuling
  • 62 Antworten
  • 12. November 2010
du kannst doch den vertrag der früher ausläuft in einen o2o wechseln, soweit ich weiss kannst du das ein halbes jahr früher, als müsste es sogar jetzt schon gehen... o2o hat eine kündigungsfrist von 1monat und keine grundgebühr...


AGi
Neuling
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  • Neuling
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  • 12. November 2010
"o2o hat eine kündigungsfrist von 1monat" ist das wirklich so bei einem Wechsel von einem Alttarif???

 

Meine mich zu erinnern, mal was anderes gelesen zu haben 😮


o2_Sandra
  • Team
  • 3036 Antworten
  • 12. November 2010
TerminalChoice schrieb:
du kannst doch den vertrag der früher ausläuft in einen o2o wechseln, soweit ich weiss kannst du das ein halbes jahr früher, als müsste es sogar jetzt schon gehen... o2o hat eine kündigungsfrist von 1monat und keine grundgebühr...

Das ist so nicht ganz richtig. Bei einem Wechsel zu o2o bleibt die ursprüngliche Mindestlaufzeit erst einmal bestehen und muss erfüllt werden. Erst danach gilt die 4-Wochen Kündigungsfrist.

 

Es gibt leider keine Möglichkeit Verträge früher enden zu lassen.

 

reundlichen Gruß

 

Sandra


AGi
Neuling
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  • Neuling
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  • 12. November 2010
Also lasse ich den Vertrag von Handy 1 zum 14.03.2011 umwandeln in O2o und könnte dann ggf. beide Ende April 2011 kündigen mit Enddatum 31.07.2011 ???


stefanniehaus
Profi
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  • Lösung
  • 12. November 2010
Vom Prinzip her richtig; wobei ich nicht genau weiß ob man das Ende des o2o genau datieren kann oder ob immer die 30 Tage zählen. Dann müsstest du den o2o Ende Juni kündigen.

 

Die Vertragsverlängerung in den o2o muss aber vor dem 14.12. geschehen oder du musst bis dahin vorsorglich den 1. Vertrag gekündigt haben.


AGi
Neuling
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  • Neuling
  • 14 Antworten
  • 12. November 2010
Das hört sich gut an! ☺️

 

Dann werde ich mir das für den 10.12. auf Termin legen und mit den "Vertragsverlängerern" telefonieren.

 

 

 

 


stefanniehaus
Profi
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  • 12. November 2010
Gut gut, später sollte es aber auch nicht sein.

 

Hintergrund:

Wenn der Vertrag Mitte Dezember nicht gekündigt ist und auch keine aktive VVL erfolgt ist, dann sind die 3 Monate, die du deinen Vertrag vorher kündigen müsstest, unterschritten und der Vertrag würde sich dann um 12 Monate bis 2012 verlängern.

Auch wenn du zwischen Mitte Dezember und  März dann noch in den o2o wechseln würdest.


AGi
Neuling
  • Autor
  • Neuling
  • 14 Antworten
  • 12. November 2010
Dann stellt sich mir natürlich prompt die nächste Frage.

Kann man denn diese Umstellung am 10.12. in den O2o für ab dem 14.03. veranlassen?


stefanniehaus
Profi
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  • 12. November 2010
Eine aktive Vertragsverlängerung greift immer sofort.