Guten morgen,
das Ärgernis tut mir leid. Wenn ich Deinen Beitrag jedoch richtig deute, dann gelingt Dir der Besitzerwechsel nicht. Welchen Grund sollte o2 haben Dir diesen zu verweigern?
Ich gehe eher davon aus, dass dies ein Zusammentreffen von Unglück und Pech ist. Dazu ggf. der eine oder andere Besitzerwechsel der nicht lesbar oder unvollständig war (was ja auch am Faxgerät liegen kann).
- Die Mitarbeiter, die diese Besitzerwechsel bearbeiten sind rechtlich und auch Berufstechnisch daran gebunden nur dann eben diesen durchzuführen, wenn er legitim ist. Da o2 sicher nicht sagt, Mensch nun ist es Kunde XY, dem verweigern wir das, kann es keinen gezielten Grund haben. Zumal kein multinational agierenden Unternehmen für 3,5€ Unterschlagung freiwillig 5* das gleiche Formular bearbeitet.(davon gehe ich mal aus, dank diesen verfluchten Internetshops/Callshops und Freikarten)
- So lange Du nicht rechtlicher Besitzer dieser Aufladekarte bist, hat o2 gar keinen Grund Dir bzgl. der Rufnummer etwas zu schreiben, die Rufnummer gehört ja nicht dir. Du kannst jedoch mit den Daten des Bekannten, falls dies stimmt alle relevanten Informationen der Rufnummer erhalten. Also falls der Einzelverbindungsnachweis erlaubt ist (wovon ich NICHT ausgehe) z.B. wo das Guthaben hin ist.
Das Gleiche gilt für Prepaidüberraschungen... wenn ein Agent sich mit dem Datensatz befasst, nur weil Du "quengelst", kann er neben einer Kündigung eine Anzeige bekommen.
Ich für meinen Teil, so lieb ich auch bin, würde mir eher Harry Potter 1-4545 ansehen als für eine fremde Person aufgrund eines Minderwerts eine Kündigung zu riskieren.
Dennoch drücke ich Dir die Daumen, dass Dein aktuelles Anliegen hinsichtlich der Thematik geklärt wird, bitte lese Dir dennoch wertfrei die oberen Passagen durch, welche Dir aufzeigen, dass diese miteinander kombinierte Faktoren sind, die ein Mitarbeiter, Agent, Shophändler nicht umgehen darf.
Deutsches Recht hat zum Glück, noch Vorrang.