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Sonderkündigungsrecht


Hallo O2-Community,

kann mir jemand sagen wie man am ehesten an ein von O2 akzeptiertes Sonderkündigungsrecht kommt?

Oder muss ich in jedem Fall einen Anwalt beauftragen, um eine nicht fristgerechte Auflösung des Vertrags zu erwirken?

Zu meinem Problem:

Als einst zufriedener Alice Kunde bin ich in ein Neubaugebiet gezogen und musste meinen Anschluss "um"-schalten lassen. Mit der seit nun langem sehr langsamen Übertragungsgeschwindigkeit (2,77 Mbps) bin ich im Grunde seit dem unzufrieden!

Ein Anruf im Januar 2015 von O2 (bzw eines beauftragten Subunternehmens - weiß nicht mehr genau) kam mir insofern recht, als dass ich meine Unzufriedenheit schildern und adressieren konnte.

Nach längerem Ausloten der Möglichkeiten wurde mir der DSL All-In M analog 16.000 Tarif angeboten nebst Hardwareupdate auf eine HomeBox... (vorher ältere Separate Siemens Modem und Router Technik von Alice). Damit sollte nun alles besser werden. Versichert wurde mir eine Übertragung von 6000!

Seit nun fast 6 Monaten bin ich immer mal wieder in Kontakt mit der Hotline bzw. dem Chat - alles ohne Erfolg! Hab da nun alles erlebt und das Frust-Level ist auf ein Maß gestiegen, welches ich noch für keinen Dienstleister aufgebracht habe! Ich habe genug!

Die schriftliche Kündigung wurde abgelehnt mit der Begründung, dass es kein Sonderkündigungsrecht gibt und der Vertrag nun gemäß Ursprung 24 Monate bis Jan 2017 bestehen bleibt. Eine Kündigung für diesen Termin sei vorgemerkt!

Ich bin am Ende - kann hier jemand helfen? Werde wohl nen Anwalt suchen müssen!

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Jan


30 Antworten

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Eine ausserordentliche Kündigung (was du mit Sonderkündigung meinst) ist eine einseitige Willenserklärung. Diese muss also nicht akzeptiert werden, Wenn du der Ansicht bist, dass die Kündiguing begründet ist, dann kannst du den Vertrag als beendet ansehen. o2 darf seine Ansprüche dann ggf. geltend machen.

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Ein Blick in die Vertragsunterlagen dürfte sicherlich auch hilfreich sein. Dort ist erkennbar, ob eine GeschwindigkeitsUNTERGRENZE definiert worden ist oder nicht.

Das bedeutet, ich stelle das Lastschriftverfahren ein und warte, bis O2 sich mit Forderungen meldet und gehe DANN zum Anwalt?

Hab ehrlich gesagt schon drüber nachgedacht und kam dann auf die Frage:

Kann ich dann einfach einen anderen Anbieter beauftragen? Oder wie funktioniert das mit der "Schaltung" und der Dienstleistung??

Vielen Dank für deine super schnelle Hilfe hier!!!

Jan

Oh, da muss ich mal gucken, ob ich was hab. Das Geschäft wurde damals telefonisch gemacht.

Bin mir nicht sicher, ob in der Auftragsbestätigung von sowas die Rede war.  Bin da wohl als zufriedener Kunde zu gutgläubig ran gegangen!

Kommt nicht mehr vor!!

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Das Lastschriftverfahren einstellen solltest du nur dann, wenn du sicher bist, dass du ein RECHT auf außerordentliche Kündigung hast. wenn das nicht der Fall ist, können Schufa-Eintrag etc. auf dich zukommen.

Guter Himweis! Das will ja nicht!!

Hab übrigens noch mal geguckt, in der Bestätigung zum Produktwechselauftrag steht nur weiter unten, dass mit einer Übertragung von 1.500 bis 6.000 zu rechnen ist. Das Paket selbst heißt All-in M 16.000!

Ich habe die letzten Monate gut verteilt häufig gemessen, es sind immer so um die 2.77 mbps bis 2.96mbps!

Reicht das für eine außerordentliche Kündigung?

Ich bin der Meinung, die mir versprochene Leistung wird nicht erbracht!

Edit: ups, Problem steht weiter unten ...

Vorzeitig kommt man aus Verträgen nur bei Vertragsverletzungen! Hier gibt es allem Anschein aber keine.

Und - gibt es überhaupt eine Alternative zu langsamen DSL?

in der Bestätigung zum Produktwechselauftrag steht nur weiter unten, dass mit einer Übertragung von 1.500 bis 6.000 zu rechnen ist. Das Paket selbst heißt All-in M 16.000!

Ich habe die letzten Monate gut verteilt häufig gemessen, es sind immer so um die 2.77 mbps bis 2.96mbps!



Dann wird das mit der außerordentlichen Kündigung wohl nichts. Die Untergrenze ist niedriger als die erbrachten Leistungen.

EDIT: "16.000" überlesen.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Und genau deswegen ist es wichtig zu wissen, ob die Leistung vertragsgemäß ist oder nicht. 2,77 sind zwar mehr als 1,5, bei DSL 16000 wird allerdings laut Produktbeschreibung eine Bandbreite von mindestens 5000 vereinbart.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Fuchs schrieb:

Dann wird das mit der außerordentlichen Kündigung wohl nichts. Die Untergrenze ist niedriger als die erbrachten Leistungen.



Das stimmt, allerdings sind bei einem Umzug die Angaben in der Auftragsbestätigung irrelevant, wenn diese von den Angaben zum bestellten Produkt abweichen. o2 muss das bisher verwendete Produkt auch am neuen Wohnort zur Verfügung stellen können. Wenn das Produkt eine vertraglich festgelegte Mindestbandbreite von 5000 hat, dann müssen auch am neuen Wohnort 5000 geliefert werden.

Edit: Hatte deinen Edit nicht rechtzeitig gesehen 😉

Ich höre immer nur Mindest - Mindest...

Mir wird mit 16.000 was suggeriert und zusätzlich gesagt: " Also 6.000 erreichen Sie locker und auf alle Fälle!"

Da hätte man auch gleich seitens O2 schreiben können: "Zu erwarten Irgendwas zwischen Null und 16.000 wirds schon werden!"

Wer setzt das Verhältnis fest? Ich fühle mich am unteren Band dieses Spektrums angesiedelt - zu niedrig meiner Meinung nach.

Für sowas gabs doch schon Urteile, oder nicht?

Hätte ich Eurer Meinung nach also selbst dann keine Chance, wenn die Übertragung bei 1.500 läge??

Das kann ich mir fast nicht vorstellen!

Danke für Eure Hilfe! Das macht es leichter, die Lage einzuschätzen!

Jan

Ups! Einiges wohl auch zu spät gelesen!!

Danke für die tolle Diskussion!!!

Ich habe Deinen Beitrag zu schnell gelesen. bs0 hat aus meiner Sicht Hilfreiches geschrieben. 😉

Benutzerebene 7
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Wie bereits geschrieben: Es ist unerheblich, was o2 in der Auftragsbestätigung schreibt. Oder hattest du am alten Wohnort ein anderes Produkt gehabt und es handelt sich um einen Neuvertrag?

Die 16000 sind immer "bis zu" aber deswegen gibt es eben die vertraglich festgelegte Mindestbandbreite für das Produkt (5000), damit man sich nicht mit 1000 zufrieden geben muss.

Hast du dich schon erkundigt, ob bei einem anderen Anbieter mehr als 2000 möglich ist?

Das All-In M 16.000 wurde erst nach dem Wechsrl des Wohnortes beauftragt.

Das war ja der Witz, ich hatte n 6000e Tarif ( glaube ich - wie gesagt, bin lange Alice Kunde gewesen)

Nach dem Anruf im Jan 2015 dachte ich dann ( weil es mir zu langsam war) alles wird besser mit der Produktumstellung. Aber verändert hat sich eigentlich nichts. Außer, dass ich nun 24 mon Laufzeit habe! Das war vorher 1Mon!

Ich habe mich nur auf online Seiten der Anbieter erkundigt. Dort steht immer 50.000 bis 100.000 möglich!!

Das behauptet O2 übrigens auch... Witzig, oder?

Benutzerebene 7
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Nach dem Anruf im Jan 2015 dachte ich dann ( weil es mir zu langsam war) alles wird besser mit der Produktumstellung. Aber verändert hat sich eigentlich nichts. Außer, dass ich nun 24 mon Laufzeit habe! Das war vorher 1Mon!



Diese Änderung wird wohl aufgrund des Tarifwechsels passiert sein. Hättest du damals aber widersprechen müssen, wenn so nicht gewollt. 😉

Benutzerebene 7
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Das All-In M 16.000 wurde erst nach dem Wechsrl des Wohnortes beauftragt.

Das war ja der Witz, ich hatte n 6000e Tarif ( glaube ich - wie gesagt, bin lange Alice Kunde gewesen)



Das ist allerdings problematisch, denn im Zuge der Tarifumstellung wurde dir in der Auftragsbestätigung eine Mindestbandbreite mitgeteilt. Du hättest dann gleich widerrufen müssen. o2 kann natürlich jetzt behaupten, dass du diesen Bedingungen durch Nutzung des Anschlusses stillschweigend zugestimmt hast.

Sind in Summe dann nun 2.90 mbps aus Gesetzgebung zumutbar?

Im Vertrag steht ja nur, was zu erwarten ist und das geht bei 1.500 los.

Unglaublich!

Benutzerebene 7
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Mir sind keine gesetzlichen Bestimmungen bekannt, die eine Mindestbandbreite vorschreiben. Diese wird ja vertraglich festgehalten.

Bin echt zu langsam mit dem Schreiben auf dem iPhone! Sorry!

Ja- da hab ich wohl wie oben schon vermutet zu leichtgläubig gepennt!

Abschließend: tragbar oder nicht? Lohnt Anwalt?

Warum hält man denn seitens O2 am All-in-M fest? Hier wäre ein All-in-S-Angebot zu überlegen, auch hinsichtlich Kundenfreundlichkeit. Das aktuelle Tarif-Schema verstehe ich immer noch nicht. 😊

Keine Ahnung!!

Würde sich da technisch denn was ändern?

Einfach nur mehr zahlen und dann wieder 2.90mbps will ich nicht - verständlich oder?

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