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Warum O2 Service
Frage

Gewährleistung


Hallo,

 

mein FaceID von meinem bei o2 gekauftem iPhone 11 Pro Max ist kaputt. iPhone ist am 19. September 2019 über o2 My Handy gekauft worden. Das heisst Garantie von Apple ist abgelaufen, Gewährleistung besteht noch.

 

o2 Hotline schickt mir den Link/Seite https://www.repix-plus.com/online_selfcare/OrderCreation/Index#/deviceandcustomersearch zum überprüfen ob Gewährleistung besteht.  

Mir ist bewusst das die Beweislast nach 6 Monaten beim Käufer liegt, welche nur ein unabhängiger Sachverständig mit Fachrichtung Mobilfunk Festellen kann. o2 fordert in der Regel ein Gutachten an, welches kein Problem ist.

Die Seite erkennt die IMEI nicht, da das iPhone 11 Pro Max bereits innerhalb der Garantie getauscht worden ist durch Apple.

Nun sagt o2 das durch den Tausch des Gerätes durch Apple ist die Gewährleistung vom Verkäufer auf den Hersteller übergegangen ist, und o2 nicht mehr zuständig ist. Gesetzlich gesehen kann aber die Gewährleistung nicht übertragen werden an den Hersteller.

 

Meine Frage, kann mir hier wer helfen, oder sollte ich das lieber einem Anwalt übergeben?

19 Antworten

bs0
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  • 17. August 2021

Wer dir hier helfen kann? Vermutlich niemand. Ein Anwalt bestimmt auch nicht. o2 hat Recht. Die Gewährleistung ist deswegen an Apple (fiktiv) übertragen worden, weil das defekte Gerät nicht von o2 verkauft wurde.

Ergänzung: Hättest du den kompletten Austausch im Rahmen der Gewährleistung bekommen, hättest du u.U. weitere zwei Jahre bekommen.


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  • Neuling
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  • 17. August 2021
bs0 schrieb:

Wer dir hier helfen kann? Vermutlich niemand. Ein Anwalt bestimmt auch nicht. o2 hat Recht. Die Gewährleistung ist deswegen an Apple übertragen worden, weil das defekte Gerät nicht von o2 verkauft wurde.

Ergänzung: Hättest du den kompletten Austausch im Rahmen der Gewährleistung bekommen, hättest du u.U. weitere zwei Jahre bekommen.

 

Das ursprünglich defekte Gerät war bei o2 gekauft, wo habe ich geschrieben das es nicht bei o2 gekauft worden ist? Danach hatte ich einen Garantiefall, welcher dann im Rahmen der Herstellergarantie behoben wurde, indem man das Gerät getauscht worden ist. Warum soll da aber die Gewährleistung an den Hersteller gehen, kann ich nicht ganz nachvollziehen. 


bs0
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  • 17. August 2021

Es geht jetzt um das Austauschgerät. Dieses hast du nicht bei o2 gekauft oder als Austausch bekommen.

mein FaceID von meinem bei o2 gekauftem iPhone 11 Pro Max ist kaputt.

Nein, das (dein?) FaceID ist beim Austauschgerät kaputt, oder?

Dadurch, dass der Hersteller im Rahmen der Garantie das Gerät komplett getauscht hat, hast du dem Verkäufer die Möglichkeit genommen, den Mangel an der von ihm verkauftengen Ware in Augenschein zu nehmen und im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung "nachzuerfüllen".


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  • Neuling
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  • 17. August 2021

Ja, da es ein Garantie fall war, wurde es durch den Hersteller behoben, das heisst doch lange nicht das damit die Gewährleistung erlischt bzw. an den Hersteller übergeht, und wenn doch gibt es sicher ein Gesetz darüber. Ich finde dazu nix.


bs0
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  • 17. August 2021

Wenn du der Ansicht bist, weiterhin Gewährleistungsansprüche gegenüber o2 zu haben, steht es dir selbstverständlich frei, diese - ggf. mit Hilfe eines Anwalts - geltend zu machen. Da die Gewährleistung Fehler abdeckt, die beim Kauf vorhanden waren, stelle ich mir das schwierig vor.


  • Autor
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  • 17. August 2021

Also stimmt das nicht? Denn, wenn es so wäre, dann gäbe es auch ein Gesetz.

Aber ist ja auch klar das jeder vor der Verantwortung/Übernahme drücken möchte, was garnicht Kundenfreundlich ist. Und aus welchem Grund genau kann mir da kein Anwalt helfen? Ich habe nett und höflich gefragt, was man macht in einem Forum, aber wenn etwas nicht genau weiß, wäre es vielleicht besser nichts zu schreiben, als irgendetwas unqualifiziertes.

 

 


bielo
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  • 17. August 2021

Dir wurde doch auch nett geantwortet. Die Kunden hier sprechen aus ihrer Erfahrung und @bs0 hat beruflich viel damit zu tun. Daher seine Einschätzung. Du musst diese nicht teilen und kannst daher, so sein Hinweis, eigene Erfahrung sammeln. 

 

Deine Eingangsfrage wurde m.E. hinreichend beantwortet. Oder was meinst du?


  • 0 Antworten
  • 17. August 2021

Dann schreib doch einfach, was für eine Hilfe du zu diesem Thema hier erwartest?

Soll jemand von o2 die Datenbank mit den Hardware-Daten ändern oder manipulieren?


bs0
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  • 17. August 2021

Das ist nicht unqualifiziert, sondern eine Meinung aufgrund der vorliegenden Tatsachen und Erfahrung mit der Auslegung ähnlicher Situationen.

Ich habe geschrieben, dass ein Anwalt vermutlich nicht helfen kann, nicht jedoch, dass du keinen fragen solltest. Ich kenne einfach viele Fälle wo Ansprüche wie deine nicht durchgesetzt werden konnten weil die Grundlage für die Gewährleistungsansprüche aufgrund des Austausches durch den Hersteller fehlt. Die Begründung für meine Aussage habe ich auch geschrieben. Sicherlich spielen andere Faktoren eine Rolle, und, dass es hierzu andere Ansichten geben kann ist doch klar. Was vielleicht in meiner ersten Antwort fehlt ist ein 'meines Erachtens' in Bezug darauf, dass o2 im Recht ist.

 


  • Autor
  • Neuling
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  • 17. August 2021

Durch den Austausch vom Hersteller ist ein Beleg an den Verkäufer gegangen. Dieser Beleg fehlt wohl den o2 weiß plötzlich nicht dass das Gerät getauscht worden ist. Bei Apple sind die Seriennummern miteinander verknüpft, warum also nicht bei o2? Gerne kann ich auch eine Kopie des Austauschbeleges an o2 senden. Ich habe nirgendswo im Netz gefunden dass nach einer Reparatur durch den Hersteller innerhalb der Garantie die Gewährleistung erlischt oder auf den Hersteller übergeht. 

 

Ursprünglich war meine Frage ob sich jemand damit auskennt und wenn nicht bleibt mir ja nichts weiter übrig als mich rechtlich beraten zu lassen oder? 


bielo
Legende
  • 92958 Antworten
  • 17. August 2021

 

Dino187 schrieb:

 

 

Ursprünglich war meine Frage ob sich jemand damit auskennt und wenn nicht bleibt mir ja nichts weiter übrig als mich rechtlich beraten zu lassen oder? 

 

 

Hier hat dir jemand geantwortet, der sich damit auskennt. Du meinst es aber besser zu wissen. Daher bleibt die Frage, wie man dir helfen kann.

 

Ich habe nirgendswo im Netz gefunden dass nach einer Reparatur durch den Hersteller innerhalb der Garantie die Gewährleistung erlischt oder auf den Hersteller übergeht. 

 

Das hat hier auch keiner gesagt.

 

Bei Apple sind die Seriennummern miteinander verknüpft, warum also nicht bei o2? Gerne kann ich auch eine Kopie des Austauschbeleges an o2 senden.

 

Erzählst du das erste Mal von. Wäre ein Ansatz. Versuch es mit dem Beleg und schick es zu o2.


bs0
Profi
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  • 17. August 2021

Nicht Reparatur, sondern Austausch. Das sind zwei Paar Schuhe und ein wesentlicher Unterschied. Und wie gesagt, es handelt sich nicht um eine gesetzliche Regelung sondern um die Auslegung im konkreten Fall. Insbesondere die Grundlage für die Gewährleistungsansprüche.

Ich würde tatsächlich so vorgehen: o2 den Beleg schicken und um erneute Beurteilung bitten. Kommt nochmal eine Ablehnung, kannst du ggf. die Situation anhand aller Fakten von einem Anwalt einschätzen lassen.


  • Autor
  • Neuling
  • 12 Antworten
  • 17. August 2021

Vielen Dank, für die ganzen Rüclmeldungen, wie kann ich mich schriftlich an o2 wenden? E-Mail gibt es ja wohl nicht oder?


bielo
Legende
  • 92958 Antworten
  • 17. August 2021

Nein. Anschrift in Nürnberg oder Fax

 

 


  • Autor
  • Neuling
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  • 17. August 2021

Vielen Dank 


o2_Steffen
  • Team
  • 14674 Antworten
  • 29. August 2021

Vorweg ein großes Dankeschön an alle Beteiligten für die super Unterstützung für @Dino187.

@Dino187 bitte halte uns hier auf dem Laufenende, wie es in deinem Fall weiterging.

Vielen Dank

LG Steffen


  • Autor
  • Neuling
  • 12 Antworten
  • 29. August 2021

Hallo o2_Steffen,

gerne Berichte ich wie der aktuelle Stand ist.

 

Ich habe mich schriftlich an O2 gewandt.

Ich habe die Situation wie oben genannt erklärt.

Daraufhin kam gestern ein Schreiben zurück vom Beschwerdemanagement, in dem sie sich entschuldigen, aber ich keine Gewährleistungsansprüche mehr geltend machen kann, aus dem Grund, Weil die Hardware über den Hersteller getauscht worden ist und diese Hardware nicht Eigentum von o2 ist.

Für mich heißt das im Klartext o2 lehnt die Gewährleistung ab.

 

Laut diesem Link, bleibt die Gewährleistung, trotz Tausch durch Hersteller beim Verkäufer, oder?

 

 https://www.apple.com/legal/warranty/products/germany-warranty-edition.html

 

LG 


Wurde doch bereits mehrfach erklärt, die Antwort ändert sich dadurch auch nicht.


o2_Larissa
  • Team
  • 9164 Antworten
  • 9. September 2021

Hi @Dino187,

in der Befürchtung die schon abgekühlte Suppe erneut aufzuwärmen (beim Eintopf schmeckt es zumindest :grin:) :

wenn ich dich richtig verstanden habe, hast du dich für den Austausch/Reparatur des ersten Gerätes nicht an uns sondern direkt an den Hersteller gewandt. Somit wurde uns die Möglichkeit einer Reparatur oder, wenn nötig, eines Austausches genommen. Da das neue Gerät vom Hersteller, ist dieser auch gemäß seiner Handhabung in Garantie- bzw. Gewährleistungsfällen zuständig.
Bezüglich deines Links:

WIE GEHT APPLE IM GARANTIEFALL VOR?

Wenn Sie während der Garantiezeit gegenüber Apple gemäss dieser Garantie einen Garantieanspruch erheben, kann Apple nach eigener Wahl:

(...)

(ii)  das Apple-Produkt durch das gleiche Modell (oder, mit Ihrer Zustimmung, durch ein ähnliches Produkt) ersetzen, das aus neuen und/oder zuvor bereits benutzten, im Hinblick auf Leistung und Funktionsfähigkeit neuwertigen Teilen besteht, oder 

(...)

Wenn ein Produkt oder Teil ersetzt wurde oder der Kaufpreis rückerstattet wurde, geht der Ersatzgegenstand in Ihr Eigentum und der Gegenstand, der ausgetauscht oder für den der Kaufpreis zurückerstattet wurde, in das Eigentum von Apple über.

Auch wenn ich kein Rechtsexperte bin heißt das für mich, dass du das defekte Gerät an Apple übergeben hast, welches nun Apple gehört und du von dort ein neus Gerät erhalten hast, das in dein Eigentum überging. Das ist allerdings entgegen des mit uns abgeschlossenen Vertrages, da das Gerät, dass du durch den Austausch an Apple übergeben und in deren Eigentum übergegangen ist, noch uns gehört, sofern du einen Kauf auf Raten mit uns geschlossen und das Gerät noch nicht vollständig bezahlt ist.

Hast du denn für den Defekt zur Reparatur mal bei Apple angefragt? Wenn ja, was kam dabei raus?

Liebe Grüße
Larissa


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