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Vertragsverlängerung seitens O2 trotzt rechtzeitige und bestätigte Kündigung,



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130 Antworten

Benutzerebene 2

Hallo zusammen,

 

die Gespräche mit der Hotline werden per Zufallsprinzip aufgezeichnet, unserer Trainingsabteilung zur Verfügung gestellt und im Anschluss daran gelöscht.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen besteht darauf kein Zugriff.

@Jordy007 Bei der jetzt gerade widerrufenen Vertragsverlängerung wurde ursprünglich der o2 Blue All in Special (regulär 9,99 EUR Grundgebühr) mit 24 x 4,50 EUR Rabatt eingerichtet für somit 5,49 EUR statt 9,99 EUR im Monat.
In der Bestätigungsmail ist der Rabatt von 24 x 4,50 EUR und der Endpreis von 5,49 EUR auch aufgeführt.

Deine Anfrage bezüglich des ersten Widerrufs haben meine Kollegen bereits bearbeitet und dir am 15.04.2020 ein Schreiben geschickt, dieses sollte dich zeitnah erreichen.

 

Gruß
Antje


Guten Tag O2_Antje, 

 

vielen Dank für die Rückmeldung. 
 

so weit korrekt, der zweite Widerruf galt die zweijährige Vertragsverlängerung inkl. die erwähnte Rabatte. 
Somit sind wir wieder zurück bei der Ausgangsposition: die einjährige Vertragsverlängerung mit 24,99€ monatlich. Diese habe ich per Email bereits am 13.04.20 widerrufen und Sie haben mir diesbezüglich ein Antwortschreiben am 15.04.20 per Post gesendet. Für derjenige die hier mitlesen und mitverfolgen werde ich dann einen kurzen Feedback verfassen.  
 

mit freundlichen Grüßen 

 


 

Da kommt garantiert die Ablehnung oder ein Standarttext mit blablabla.

 

Ich vermute du musst weitergehen um dein Recht zu bekommen.

Verbraucherzentrale oder Anwalt.

Hoffentlich hast du die Energie dazu. Für weitere Berichterstattung sind hier einige dankbar.


Ich bin für positive Überraschungen offen. Wenn nicht

  • Geld, Zeit und Motivation habe ich um den gerichtlichen Weg zu gehen. 
     

Viele Grüße und Dankeschön für die Teilnahme 

 

 

Benutzerebene 7
Abzeichen +4

Man kann kein Recht bekommen, wenn man im Unrecht ist.

Benutzerebene 2

Man kann kein Recht bekommen, wenn man im Unrecht ist.

Lieber Denner, 

gehen Sie bitte woanders ihre bezahlten Diensten trollen. 

Man kann kein Recht bekommen, wenn man im Unrecht ist.

Der TE schrieb er hat keine Widerrufserklärung bekommen, was verstehst du daran nicht?

Benutzerebene 2

So der Brief ist da. Wie vermutet das selbe wie bereits hier vorgetragen. 
 


Wie hier mir bereits geraten wurde folgt jetzt der schriftliche  Widerspruch mit Aufforderung zur Vorlage der Aufzeichnungen. 
 

 

Vielleicht als Tipp oder Hilfestellung, aktuell schreibt hier auch jemand davon keine Widerrufsbelehrung bekommen zu haben.

 

https://hilfe.o2online.de/o2-mobilfunk-vertrag-tarife-15/vertrag-wurde-trotz-kuendigung-verlaengert-531629#post2078416

 

Eventuell liegt hier irgendwo ein Fehler vor.

Nochmal der Hinweis und in meinen Augen der Beweis dass keine Widerrufsbelehrung versendet wurde:

 

https://hilfe.o2online.de/o2-mobilfunk-vertrag-tarife-15/vertragsverlaengerung-seitens-o2-trotzt-rechtzeitige-und-bestaetigte-kuendigung-530716/index4.html#post2077855

 

Mehr kann man dazu fast nicht schreiben, verstehe nicht warum das niemanden interessiert von o2.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

Man kann kein Recht bekommen, wenn man im Unrecht ist.

Denner, was soll das? Du weißt doch gar nicht wer hier im Recht oder Unrecht ist.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

Wie hier mir bereits geraten wurde folgt jetzt der schriftliche  Widerspruch mit Aufforderung zur Vorlage der Aufzeichnungen. 

Auch der Nachweis des Versands der Widerrufsbelehrung wäre wichtig.

Benutzerebene 2

Wie hier mir bereits geraten wurde folgt jetzt der schriftliche  Widerspruch mit Aufforderung zur Vorlage der Aufzeichnungen. 

Auch der Nachweis des Versands der Widerrufsbelehrung wäre wichtig.

Ich bedanke mich an der Stelle nochmal. Bin dabei und werd weiter berichten. 



Mit freundlichen Grüßen 

 

 

Hallo @Jordy007 

Du hast dich entschlossen, gegen derlei Praktiken vorzugehen, Kunden unter Vorspiegelung vermeintlicher Vorteile die Rücknahme der Kündigung aufzuschwatzen. In deinem Falle war die Rücknahme der Kündigung, wie du sagst, nicht einmal Gesprächsthema und der Rabatt ein gewährtes Dankeschön für langjährige Treue.

ich denke, in deinem Fall ist auschlaggebend, ob O2 dir den Eingang der email mit Widerrufsbelehrung nachweisen kann bzw. die systemtechnischen Unterlagen dies als Nachweis begründen können.

O2 wird dir entgegenhalten, daß du den Rabatt in Anspruch genommen hast und aus nachstehenden  Dokumenten aus 2019 hervorgeht, daß der Rabatt bis 12.4.2020 begrenzt war.

Du bist sicherlich deinerseits, wie ich dich verstanden habe, davon ausgegangen, daß der Vertrag zu diesem Zeitpunkt sowieso endet.

 

 

Das Angebot einer Preisermäßigung hast du abgelehnt, da die mangelhafte Verbindungsqualität Grund deiner Kündigung war und  die Fortsetzung des Vertrages für dich keinen Sinn ergibt.

Ich glaube nicht mehr an ein Einsehen von O2.

Möglicherweise wäre es sinnvoll, wie du es schon erwogen hast, sicherheitshalber nochmals der letzten Auftragsbestätigung zu widersprochen unter Beachtung der Hinweise von @Klaus_VoIP .

 

Ich wünsche dir viel Erfolg bei deinem Vorhaben.

 

Gruß

Gmo

Benutzerebene 2

Nochmal der Hinweis und in meinen Augen der Beweis dass keine Widerrufsbelehrung versendet wurde:

 

https://hilfe.o2online.de/o2-mobilfunk-vertrag-tarife-15/vertragsverlaengerung-seitens-o2-trotzt-rechtzeitige-und-bestaetigte-kuendigung-530716/index4.html#post2077855

 

Mehr kann man dazu fast nicht schreiben, verstehe nicht warum das niemanden interessiert von o2.

 

Ich danke Ihnen für die Hinweise. 
Hier noch mal deutlich. Alles was ich bekommen habe am 27.06.2019 . Im Anhang sind dann AGB, Preisliste, Leistungsbeschreibung und Datenschutzmerkblatt . 

 

 

Benutzerebene 7
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Man kann kein Recht bekommen, wenn man im Unrecht ist.

Denner, was soll das? Du weißt doch gar nicht wer hier im Recht oder Unrecht ist.

Natürlich weiß ich das. Ein mod hat hier vor Tagen die Mail gepostet, die damals an die Kundin ging. „Vielen Dank für die Kündigungsrücknahme…...“

 

Damit ist der Käse doch gegessen.

 

Benutzerebene 2

Und hier von gestern: 

 

 

Benutzerebene 7
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Man kann kein Recht bekommen, wenn man im Unrecht ist.

Denner, was soll das? Du weißt doch gar nicht wer hier im Recht oder Unrecht ist.

Natürlich weiß ich das. Ein mod hat hier vor Tagen die Mail gepostet, die damals an die Kundin ging. „Vielen Dank für die Kündigungsrücknahme…...“

 

Damit ist der Käse doch gegessen.

 

Nein. Die Mods können auch nichts anderes schreiben als das was sie im System sehen. Und das weißt du auch. Nach deiner Argumentation hätte also das System immer Recht und der Kunde Unrecht. Nach wie vor fehlt der Nachweis, und dieser muss o2 erbringen.

In der Mail war keine Widerrufsbelehrung dabei, und daher besteht ein Widerrufsrecht von 1 Jahr und 14 Tage.

Benutzerebene 2

Heute habe ich der Widerspruch per Einwurfeinschreiben an O2 in Nürnberg geschickt.  Dabei  die Bitte um Vorlage der Telefonatsaufzeichnung und  des Kündigungsrücknahme- Emails innerhalb 14 Werkstage. 

Ich werde dann wenn es soweit ist hier berichten. 
 

Viele Grüße 

 

Benutzerebene 2

Guten Abend liebe Community-Mitglieder, 

 

gestern bekam ich die Antwort auf meinem  Widerspruch. 
 

  • Eine Vorlage des Telefonats ist nicht möglich da anonym und nach Verwendung zur Schulungszwecken gelöscht.
  • eine Kopie des E- Mails von 26.09.2019 . „wir freuen uns dass Sie sich entschieden haben, weiterhin unseren Service zu nutzen. Die vorliegende Kündigung betrachten wir als gegenstandslos und wünschen Ihnen weiterhin viel Spaß mit Ihrem Tarif.“.  Darin ist eine Widerrufbelehrung dabei. Aber eben diesen E-Mail habe ich damals nicht erhalten. Eine Empfangsbestätigung ist allerdings nicht vorgelegt. 

weiter steht es dass im Laufe des Kundenrückgeinnungstelefonats die persönliche Kundenkennzahl angefragt sei. Das ist aber mit Sicherheit nicht geschehen. Ansonsten soll ich überprüfen ob die Kennzahl evtl. von einer dritten Person genutzt worden sei. 
 

Am Ende steht geschrieben:  


Bedeutet dass der Vertrag jetzt beendet wird?

 

Soll ich sicherheitshalber noch eine Sonderkündigung verfassen und per Einschreiben versenden?
 

 

Grüße und für euere Unterstützung herzlichen Dank 

 

 

Bedeutet dass der Vertrag jetzt beendet wird?

Nein. Das bedeutet, dass o2 auf seinem Standpunkt beharrt und der Vertrag “fristgerecht”, also nach Ende der automatischen Verlängerung beendet wird. Dazu bekommst Du noch eine extra Kündigungsbestätigung.

 

Soll ich sicherheitshalber noch eine Sonderkündigung verfassen und per Einschreiben versenden?

Mit welcher Begründung? Für o2 ist der Fall abgeschlossen.

Benutzerebene 2

Bedeutet dass der Vertrag jetzt beendet wird?

Nein. Das bedeutet, dass o2 auf seinem Standpunkt beharrt und der Vertrag “fristgerecht”, also nach Ende der automatischen Verlängerung beendet wird. Dazu bekommst Du noch eine extra Kündigungsbestätigung.

 

Soll ich sicherheitshalber noch eine Sonderkündigung verfassen und per Einschreiben versenden?

Mit welcher Begründung? Für o2 ist der Fall abgeschlossen.

Deshalb wurde ich gestern von der Kundenbetreuung angerufen und gefragt warum ich denn kündige? Obwohl ich zig mal gesagt und geschrieben habe dass es wegen des schlechten Empfangs ist. Was von Saftladen. Übrigens gestern würde ich nicht nach der Kundenkennzahl gefragt. 
Für O2 mag der Fall abgeschlossen sein, für mich aber nicht. 
Ich danke Ihnen für die Rückmeldung 👍

Benutzerebene 2

So heute per Einschreiben die außerordentliche Kündigung verschickt. 
Die Geschichte kann jetzt ihr Lauf nehmen!
 

werde weiter berichten. 

Benutzerebene 2

Ich habe gestern das Antwortschreiben auf meiner außerordentlichen Kündigung erhalten. Es hat denselben Inhalt wie hier zuletzt gepolstertes Brief. 
 

Weiß jemand ob ich jetzt den Rechtsanwalt kontaktieren soll?

 

Ich habe mich dazu entschieden die 6x5€ Rabatt =30€ mit der kommenden Rechnungen ( mit Verweis darauf) zu begleichen. Darnach werde ich die weitere Rechnungen ignorieren. So habe ich das in diversen Juraforen gelesen. 
 

Für Eure konstruktive Hinweise bedanke ich mich im Voraus .

 

 

Glaubst Du wirklich, dass Entscheidungen aufgrund irgendwelcher Aussagen in “Juraforen” eine gute Idee sind? :wink:

Lass Dich lieber von einem richtigen Anwalt beraten und vielleicht sogar vertreten. 

Nicht zu zahlen bedeutet in aller Regel weitere Konsequenzen: neben Sperren, Mahnungen und Inkasso auch Schufa-Einträge. Ob Du damit leben kannst, musst Du für Dich entscheiden.

Halte uns bitte weiterhin auf dem Laufenden, wir sind hier sehr neugierig. 

Benutzerebene 2

Glaubst Du wirklich, dass Entscheidungen aufgrund irgendwelcher Aussagen in “Juraforen” eine gute Idee sind? :wink:

Lass Dich lieber von einem richtigen Anwalt beraten und vielleicht sogar vertreten. 

Nicht zu zahlen bedeutet in aller Regel weitere Konsequenzen: neben Sperren, Mahnungen und Inkasso auch Schufa-Einträge. Ob Du damit leben kannst, musst Du für Dich entscheiden.

Halte uns bitte weiterhin auf dem Laufenden, wir sind hier sehr neugierig. 

Das glaube ich auch nicht. Ich denke aber dass ich nicht der einzige bin der mit solcher Problematik konfrontiert ist. Von daher hoffe ich, hier im Forum mehr darüber zu erfahren. 
 

 

Hier ist aber kein Rechtsforum. Da solltest Du eher dort fragen.

Nur ein Hinweis: einen zu früh eingeschalteten Anwalt wirst DU zahlen müssen! Reklamiert man formgerecht und nachweisbar(!!!), dann wird man beklagt und die Abwehr unberechtigter Ansprüche ist viiieeelll einfacher und der Kläger zahlt bei Unterliegen alle Kosten. :wink:  Daher ja auch diese Nötigungsversuche (Inkasso), die in >50% der Fälle nie klagen werden/können, da einfach kaum Aussicht auf Erfolg. 

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

 

Das glaube ich auch nicht. Ich denke aber dass ich nicht der einzige bin der mit solcher Problematik konfrontiert ist. Von daher hoffe ich, hier im Forum mehr darüber zu erfahren. 
 

 

Es gibt sicherlich andere Leute, die ähnliche Probleme hatten, aber es sind alle Einzelfälle, die als Einzelfälle betrachtet werden müssen. In einem Forum kommt es häufig vor, dass Leute nicht alles erzählen, und dann stellt es sich heraus, dass sie zumindest eine Teilschuld hatten. Das ist keine Wertung deines Falls aber aus Erfahrung kann man sagen, dass leider sehr oft die Schuld für die eigenen Fehler bei anderen gesucht wird. Daher sind Berichte in Foren stets mit Vorsicht zu genießen.

Wenn du ganz sicher bist, die Kündigung nicht zurückgenommen zu haben, dann ist und bleibt o2 natürlich in der Beweispflicht. Du kannst also entweder dich selber bei einem Rechtsanwalt (der sich auf diesem Gebiet gut auskennt) beraten lassen, oder, wenn du kein Problem damit hast, Mahnungen usw. zu bekommen und umgehend zu widersprechen, einfach warten bis o2 aufgibt oder - sehr unwahrscheinlich - klagt. Bis dahin ist es ein langer Weg.

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