Hallo,
ich habe eine Vertragsübernahme durchgeführt, um eine Rufnummer zu portieren. Jetzt musste ich leider feststellen, dass dadurch die ursprüngliche Kündigung nichtig wurde und ich auch nicht mehr fristgerecht kündigen kann.
Kann der ursprüngliche Vertragsende als Kündigungstermin wieder eingepflegt werden oder ist nur ein Widerruf der Vertragsübernahme möglich?
Mit freundlichen Grüßen
Carina