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Vertrag sepa mit ex


Hallöle,

mich habe folgendes Problem. Ich habe seit Februar diesen Jahres zwei Verträge bzw. wie ein partnervertrag abgeschlossen. Meine Ex und ich haben uns getrennt. Es war ausgemacht das sie Ihrs behält und zahlt. Nun kam sie an und hat mir heute mein Handy mit Karte gegeben und mir gedroht, dass ich es zu nehmen habe.(Vertragsinhaber bin ich- Sepa immer auf sie)

mich hab das Gerät und die Karte nun. Allerdings hat sie rückwirkend sich das Geld geholt. Muss ich jetzt, obwohl sie es die ganze Zeit benutzt hat rückwirkend zahlen oder was kann ich da machen?

liene Grüße 

 

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Lösung von Sandroschubert 23 December 2020, 17:02

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11 Antworten

Hallo,

 

da die Verträge auf deinem Namen laufen musst du dafür auch bezahlen. Du kannst es dir von deinem ehemaligen Partner wiederholen.

Das Problem ist das sie es nicht freiwillig zurück zahlen wird. Was kann ich nun tun?

Ganz einfach - SIM sperren

Sollte man natürlich vorher ankündigen und um monatliche Vorkasse bitten.

Ich habe doch heute das Gerät und die sim wieder bekommen, aber sie hat die sepa (Geld der letzten Wochen wieder geholt)sich rückwirkend geholt. 
also hat sie das Gerät die Zeit kostenlos genutzt 

Hallo,

du wirst für die Rücklastschrift aufkommen müssen, am besten änderst du die Bankverbindung auch gleich auf dich um. 
Mit der nächsten Freundin machst du das dann nicht mehr so, siehst ja was dann rauskommt. Wie du dich mit deiner Ex auseinandersetzt, musst du dann selber entscheiden.

LG

Das sieht nach einem zivilrechtlichen Problem aus und hier kannst Du keine Rechtsberatung erwarten. Nur eins dazu - ohne schriftliche und nachweisbare Vereinbarung wirst Du keine Forderung durchsetzen können.

Benutzerebene 7
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Also erstmal kannst du eigentlich froh sein, dass sie dir die Simkarte und auch das Handy gegeben hat... Sie hätte das Handy auch behalten können und einfach nicht mehr zahlen... Du haftest ja für die Zahlung..  

 

Auch wenn sie den Vertrag via Vertragsinhaberwechsel übernommen hätte, gilt das nur für den Tarif, selbstverständlich ohne Kombivorteil oder Hardwarerabatt... das Handy wäre nicht übertragbar. 

 

 

 

Benutzerebene 7
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Und du solltest schleunigst die Raten und Grundgebühren nachzahlen... Sonst wird der Handykauf vorzeitig beendet, die Restraten per Einmalzahlung gefordert und das mobile Internet gesperrt - ggf auch von deinem Hauptvertrag... 

Was ich mich an der Stelle frage, wenn die Karte und Partnerkarte auf den TE läuft warum wird das beides beim ehemaligen Lebensgefährten abgebucht. Macht auf den ersten Blick wenig Sinn. Wenn jetzt Lastschriften zurückgehen muss der Vertragsinhaber dafür aufkommen, klingt blöd ist im Vertragsrecht so. Wenigstens können jetzt keine ungewollten Kosten mehr kommen, die ein Vertrag erzeugen könnte.

 

Der Rest ist wie gesagt zivilrecht.

Ich weiß, das bringt jetzt nichts (zumal ja schon super Tipps gekommen sind), aber ich verstehe nicht, wie manche Ex-Partner/innen so niederträchtig sein können. Immerhin hat man sich ja lieb gehabt, zusammen gelebt, eine schöne Zeit gehabt, das Leben miteinander geteilt.

So was finde ich immer traurig. Aber vielleicht bin ich zu naiv und idealistisch.

Wobei ich sagen muss, dass ich im Leben schon andere Sachen gesehen (zum Glück nicht selbst erlebt) oder hier im Forum andere Sachen gelesen habe. Da ist dieser Sachverhalt zwar enttäuschend, aber immer noch relativ harmlos.

Benutzerebene 7
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Ja, so ist das... Ich schrieb ja, er kann froh sein, dass sie das Handy inkl Simkarte ausgehändigt hat ... Alles andere wäre noch niederträchtiger gewesen. 

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