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Umzug in die Schweiz

  • 10 September 2019
  • 8 Antworten
  • 339 Aufrufe

Sali mitanand aus den Bergen,

Vor einiger Zeit (am 12.06.2019) bin ich in die Schweiz gezogen. Bevor es losging habe ich meinen O2-Vertrag schriftlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt. Im 02 Shop sagte man mir, dass eine außerordentliche Kündigung aufgrund der Abmeldung in Deutschland möglich sei. Leider ist die Vertrag nun erst zum 15.11.2020 gekündig worden, und ich zahle seitdem unnötig jeden Monat für einen deutschen Vertrag. Kann mir das jemand erklären?
Zum o2-Kundendienst telefonisch Kontakt aufzunehmen ist einfach zu teuer von hier aus. Ich hoffe, das lässt sich dann doch per E-Mail, schriftlich oder von mir aus über das Forum hier klären.

Liebe Grüße
Kathy
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Lösung von stefanniehaus 10 September 2019, 13:43

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8 Antworten

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Wenn du ganz regulär zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt hast, dann kommt o2 dem natürlich auch nach. Entsprechend läuft der Vertrag dann regulär im Jahr 2020 aus.

Du kannst versuchen mit folgendem Formular vorzeitig aus dem Vertrag zu kommen:
https://static2.o9.de/resource/blob/67642/a31b9076699b937e77c51c0fdc039956/kuendigung-umzug-ins-ausland-download-data.pdf
Das wäre dann aber reine Kulanz, da bei einem Umzug ins Ausland kein außerordentliches Kündigungsrecht besteht.
Wo er Recht hat, hat er Recht. 😉
Es ist nur etwas verwirrend, denn o2 bestätigt i.d.R. zuerst das reguläre Vertragsende und dann später nach Prüfung das vorzeitige Vertragsende. Dann werden aber ohnehin 3 Monate Vertragsstrafe nach TKG fällig. Vorausetzung ist dann aber die Ummeldebestätigung und eine entsprechend korrekte Kündigung mit Verweis auf die Umzugsregelung im TKG. Die Formulierung "nächstmöglichen Zeitpunkt" bewirkt immer nur ordentliche Kündigung.
Ok, danke. Von dem Formular hat man mir im O2 Shop nichts gesagt. Ich habe denen in der Kündigung vom Umzug geschrieben und habe meine Abmeldung in Deutschland, meinen Miet- und Arbeitsvertrag in der Schweiz mit zugesendet. Müsste doch reichen, oder?
Was würde man mir dann raten, als nächstes zu tun? 3 Monate sind ja vollkommen in Ordnung, bloß bis November 2020... wäre sehr schade. Bisher habe ich bloß das Vertragende per MeinO2 einsehen können. Keine Post, keine Ankündigung der weiteren Prüfung

Vielen Dank im Voraus
Da wurde bestimmt eine Email mit Bitte um Ummeldebescheinigung geschickt ...
Reiche diese nach und es klärt sich.
@Klaus_VoIP Sicher das bei einem Mobilfunkvertrag nach TKG aufgelöst wird? Mir ist das nur bei DSL bekannt. Denn ein Mobilfunkvertrag könnte auch im ausland weitergenutzt werden. Hier ist es tatsächlich Kulanz wenn o2 vorzeitig auflöst.

Ich würde alle erforderlichen Unterlagen noch einmal an O2 senden.
Ja, ziemlich sicher. 😉
O2 bietet in der Schweiz nicht an und durch erhebliche Roamingkosten ist die Sache klar.
Das TKG ist zudem universell geschrieben und erfasst ungeahnte Bereiche wie TV etc.
😮
Sonst wäre auch die 3-Monatsregelung nicht im Formular aus der ersten Antwort.
Ja das kann man ja als Vorlage nehmen mit den 3 Monaten. Aber wo du es sagt macht das Sinn. Danke Dir.

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