Wegen eines offenen Rechnungsbetrages in Höhe von 26,90 € wurde mein mobiler Datenverkehr gesperrt.
Gemäß eines Urteils des Bundesgerichtshofs unter dem Aktenzeichen III ZR 35/10 wurde seinerzeit entschieden, dass eine Sperrung erst ab einer Höhe offener Beträge von 75 Euro zulässig ist.
Mit welchem Recht maßt sich O2 an, dennoch den mobilen Datenverkehr zu sperren? Ist man der Meinung, dass man über dem Gesetz steht?
Zur Erreichbarkeit des Kundenservices via WhatsApp möchte ich mich an dieser Stelle lieber auch nicht weiter äußern. Wahnsinn!
Lösung von o2_Jessica
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