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Sonderkündigung abgelehnt, trotz offizieller Messung mit der APP der Bundesnetzagentur Mobilfunk


Hallo zusammen,

ich nutze bei O2 einen Vertrag mit privater und geschäftlicher Rufnummer. Leider besteht seit Vertragsbeginn ein eher schwacher Empfang, der sich jedoch seit November 2025 massiv verschlechtert hat.

Aktuell ist es mir deutschlandweit kaum möglich, störungsfrei zu telefonieren. Zudem liegen die gemessenen Datenraten deutlich unter den vertraglich vereinbarten Leistungen (300 Mbit/s Download / 100 Mbit/s Upload). Tatsächlich erreiche ich regelmäßig weniger als 5 Mbit/s im Download und unter 2 Mbit/s im Upload.

Ich habe bereits mehrfach Abhilfe eingefordert. Seitens O2 wurde mir jedoch stets mitgeteilt, dass keine Störung vorliegt. Die empfohlenen Maßnahmen (Deaktivierung von 5G, Nutzung verschiedener Endgeräte sowie SIM-/eSIM-Wechsel) habe ich umfassend getestet – ohne Verbesserung.

Ein Messprotokoll (u. a. über die App der Bundesnetzagentur) dokumentiert die deutliche und dauerhafte Unterschreitung der vertraglich zugesicherten Leistungen. Nach meinem Verständnis erfüllt dies die Voraussetzungen für eine Sonderkündigung gemäß Telekommunikationsgesetz sowie laut meinen Vertragsbedingungen.

Dennoch wird mein Kündigungsanliegen wiederholt abgelehnt – ohne nachvollziehbare Begründung oder konkrete Ansprechpartner. Auch über den Kundenservice konnte ich trotz erheblichem Zeitaufwand (über 50 Stunden in den letzten Wochen) keine Klärung erreichen.

Daher meine Fragen in die Runde:

  • Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit O2 gemacht?

  • Gibt es bekannte Kontaktwege oder Ansprechpartner für Sonderkündigungen?

  • Welche nächsten Schritte würdet ihr empfehlen?

Vielen Dank für eure Unterstützung.

 

 

12 Antworten

Libertas
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  • Legende
  • May 5, 2026

Es gibt keine “vertraglich vereinbarten 300/100 Down/Upload” - es gibt bis zu 300/100MBits. 

Nichts destotrotz sind 5MBits viel zu wenig. Wenn das ein Dauerzustand ist, wäre das echt mies. Aber was meinst du mit “deutschlandweit”? 


bs0
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  • Legende
  • May 5, 2026

Hast du die Hinweise der Bundesnetzagentur gelesen? So einfach ist es nämlich nicht aus dem Vertrag zu kommen, aber wenn alle Voraussetzungen vorliegen, könnte der Antrag auf Minderung eine sinnvolle Option sein. Wenn dir o2 gar nicht entgegenkommt, könntest du überlegen, einen Schlichtungsantrag bei der BNetzA zu stellen.

Aktuell ist es mir deutschlandweit kaum möglich, störungsfrei zu telefonieren.

Das wirst du kaum nachweisen können. Relevant wären (seit dem 20. April) zudem die Standorte an denen du dich gewöhnlich aufhältst (Wohnung / Arbeitsstätte).


poales
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  • Legende
  • May 5, 2026

  • Autor
  • Besucher:in
  • May 5, 2026

Ich bin beruflich viel unterwegs und habe die Messungen neben meinem Heimatort auch in Berlin, der Nordseeküste, Hannover, etc. gemacht. Es ist häufig immer das gleiche schlechte Ergebnis. Einen Schlichtungsantrag bei der Bundesnetzagentur habe ich gestellt. Allerdings liegt die geschätzte Bearbeitungszeit bei ca. 25 Wochen.  Im Vertrag steht das ich ein Recht auf Sonderkündigung habe, sollte die Leistung dauerhaft nicht erbracht werden. Ich habe jedoch auch eine Minderung über die Verbraucherzentrale berechnet. Demnach liegt diese bei 97 % des monatlichen Vertragspreis. Das Messprotokoll wurde am 22.04.26 und am 26.04.26 erstellt. Also nach dem 20. Zuvor wurde die mangelhafte Vertragsleistung jedoch mehrfach angezeigt und zur Abhilfe aufgefordert. 

 

Danke für die Infos!


bs0
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  • Legende
  • May 5, 2026

Im Vertrag steht das ich ein Recht auf Sonderkündigung habe, sollte die Leistung dauerhaft nicht erbracht werden.

Ja, das gibt es, bezieht sich allerdings auf die Gesamtleistungen des Vertrags. Im Vertrag steht bezüglich der Bandbreite ja nur “bis zu” und keine Mindestbandbreite. Seit dem 20. April hast du ein Minderungsrecht wenn die Bandbreite regelmäßig unter x% der max. angegebenen Bandbreite liegt. x ist dabei abhängig vom Standort (10 - 25%). Du brauchst aber 30 Messungen über 5 Tage verteilt.


Frau Bollermann
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30 Messungen über 5 Tage am gleichen Standort? 


bs0
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  • Legende
  • May 5, 2026

Ich finde von der BNetzA keine explizite Aussage dazu, aber es macht nur so Sinn, denn sonst ist der Nachweis kaum belastbar.


Frau Bollermann
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Die haben das irgendwie eingeteilt....?  Deswegen denke ich schon, dass die Messungen für den jeweiligen Ort bzw Radius und nicht deutschlandweit an verschiedenen Orten gelten. Zudem gilt die Minderung ja eigentlich für die Grundgebühr und nicht abzgl Rabatt....oder ? 


The_Voice_70
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Wie hoch die Preisminderung genau ist, muss jeder mit seinem Provider klären und notfalls vor Gericht ziehen. In Gebieten mit mittlerer Bevölkerungsdichte liegt die Schwelle laut Vorschlag der Netzagentur von 2024 bei 15 Prozent und in Gebieten mit hoher Bevölkerungsdichte bei 25 Prozent. Insgesamt 30 Messungen an fünf verschiedenen Tagen sind nötig, durchgeführt in der Breitbandmessung-App der Bundesnetzagentur. Laut Verfügungsentwurf von 2024 muss diese Schwelle an drei Tagen mindestens einmal erreicht werden – tut sie das nicht, greift der Rechtsanspruch. Wie hoch die finalen Vorgaben sind, klärt sich nun mit der Publikation des Regelwerks.

https://www.heise.de/news/Weniger-zahlen-bei-miesem-Handynetz-Staat-legt-Regeln-fest-11257861.html

 

Ehrlich: das Ganze ist eine Todgeburt vor dem Herrn und praktisch mit zu vielen Fallstricken versehen. 

 


Frau Bollermann
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@bs0 

Ich meinte eigentlich ob ​@T199  30 Messungen an 5 Tagen an denselben Standorten gemacht hat oder mal hier mal da 1-2 ...pro Tag... Das passt ja nicht.


Frau Bollermann
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was auch noch bedacht werden sollte, wenn man Messungen "verfälscht", indem zb mit 5G an Orten misst wo 5G noch nicht bzw nicht vollständig ausgebaut wurde... Oder innerhalb von Wohnungen eingeschränkt ist.. und LTE bessere Werte bringen könnte... Na ja ... Ich kann mich über "Preis/Leistung" nicht beklagen. Und so lange Netz da ist und funktioniert, werde ich persönlich auch nix unternehmen... 


The_Voice_70
Legende
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Genau darauf wollte ich hinaus. Deshalb ist das relativ sinnfrei was da jetzt versucht wird.