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Schweizer Grenze Umzug


Guten Tag, seit ein paar Wochen wohne und arbeite ich an der schweizer Grenze. Dementsprechend muss ich auch das schweizer Internet benutzen, was aber nicht möglich ist da mein Vertrag das nicht zulässt. Kann ich von dem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen? Ich habe Den O2 Free M (2018) Vertrag.


6 Antworten

Benutzerebene 7
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Nein. Solange du in Deutschland wohnst und gemeldet bist, nicht. 

 

Wieso "musst" du das Netz nutzen? Was passiert, wenn du die automatische Netzwahl im Handy abschaltest?

Weil ich oft in der Schweiz wegen der Arbeit bin und ich das Internet dafür nutzen muss. Habe nämlich etwas beim Sonderkündigungsrecht gelesen Zitat: “Ziehst du um, bist du zunächst gesetzlich verpflichtet, deinen Internet- und Telefonvertrag mitzunehmen. Ist dieser an deinem neuen Wohnort gar nicht oder lediglich zu deutlich schlechteren Konditionen verfügbar, kannst du den Vertrag kündigen. Allerdings bedarf es hierfür einer Frist von drei Monaten. Dieser Text trifft eben auf mich zu habe gehofft hier eine Bestätigung zu bekommen.

Benutzerebene 7
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Du hattest lediglich was von "an der Schweizer Grenze" geschrieben, nicht dass du da wohnst. 

 

Wenn du dich aus Deutschland abmeldest und die Abmeldebestätigung an o2 sendest, kommst du mit einer Sonderkündigung und einer Zahlung von 3 weiteren Monaten ab Datum der Abmeldung raus. 

 

Solange dein Wohnsitz in Deutschland ist, gilt das nicht.

Benutzerebene 7

Hey @Kevii97 und Willkommen in der Community. :)

 

Wie @Bollermann schon richtig sagte, kann das Sonderkündigungsrecht in Anspruch genommen werden, wenn man seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt hat. Dann kann man dieses Formular einreichen.

Schau dir das Formular gerne an, dort sind auch die Unterlagen aufgelistet, die für eine Sonderkündigung nötig sind.

 

Wenn du noch Fragen hast, melde dich gerne wieder. :)

Viele Grüße
Juliane

Benutzerebene 7

Hallo @Kevii97,

 

kennst du eigentlich schon unser o2 Community Frühjahrsgewinnspiel? Schau gerne mal vorbei und mach mitt, wenn du Lust hast. Ich drücke dir die Daumen. :four_leaf_clover:

 

Viele Grüße
Juliane

Benutzerebene 7
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Anmerkung: Es geht hier um Mobilfunk. Das mit dem Internet umziehen gilt für DSL. Im Mobilfunkbereich gibt es kein Sonderkündigungsrecht sondern eine vorzeitige Vertragsauflösung aus Kulanz beim Umzug ins Ausland.

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