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Rufnummermitnahme


Hallo,

 

Drillisch hat doch Anteile an Telefonica und gehört somit - zumindest anteilig - zur Telefonica-Gruppe, oder interpretiere ich das falsch?

Somit sollte doch keine Gebühr für die Rufnummermitnahme zu Drillisch/Telefonica anfallen.

Bitte um Aufklärung.

Gruß Dieter

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Lösung von bielo 25 November 2019, 10:57

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16 Antworten

Hallo,

 

Drillisch hat doch Anteile an Telefonica und gehört somit - zumindest anteilig - zur Telefonica-Gruppe, oder interpretiere ich das falsch?

Somit sollte doch keine Gebühr für die Rufnummermitnahme zu Drillisch/Telefonica anfallen.

Bitte um Aufklärung.

Gruß Dieter

 

Bitte, hier ist es aufgeklärt worden:

 

https://hilfe.o2online.de/mobilfunk-vertrag-tarife-15/gebuehr-fuer-rnm-516848

Das ist keine Antwort auf meine zweite Frage!

Bitte klären Sie auf, ob Drillisch zur Telefonica-Gruppe gehört oder nicht.

Nein, ist ein eigenständiges Unternehmen.

Hallo @yldrhgvkishdrlghb serlob tzp ,

 

schön, dass du dich meldest :grinning:

 

Es handelt sich nicht um eine Telefonicamarke. Es fallen also Kosten an.

 

Gruß, Solveig

 

 

Die Bundesnetzagentur hat festgelegt das eine Rufnummermitnahme nicht mehr als 3,58€ kosten darf.

Da Ihr nicht in der Lage wart mir ein Angebot zu machen habe ich nun den Anbieter gewechselt.

Für meine Rufnummer soll ich nun 29,95€ zahlen. Das ist zuviel.

Interessiren Euch die Entscheidungen der Netzagentur nicht ?

Mfg

Thomas Michael

Die Bundesnetzagentur hat festgelegt das eine Rufnummermitnahme nicht mehr als 3,58€ kosten darf.

Da Ihr nicht in der Lage wart mir ein Angebot zu machen habe ich nun den Anbieter gewechselt.

Für meine Rufnummer soll ich nun 29,95€ zahlen. Das ist zuviel.

Interessiren Euch die Entscheidungen der Netzagentur nicht ?

Mfg

Thomas Michael

Welche Entscheidung? Magst Du die bitte verlinken?

  1. Pressemitteilungen
 

Bundesnetzagentur untersagt zu hohe Portierungsentgelte unter Mobilfunkdiensteanbietern

Ausgabejahr 2019
Erscheinungsdatum 30.09.2019

Die Bundesnetzagentur hat ein Entgelt der Vodafone für unwirksam erklärt, das für die Mitnahme einer Mobilfunknummer gegenüber Mobilfunkdiensteanbietern erhoben wurde. Gleichzeitig wurde ein abgesenktes Entgelt von 3,58 Euro (netto) angeordnet.

Die Bundesnetzagentur hatte das Entgelt einer Überprüfung von Amts wegen unterzogen. Das angeordnete Entgelt wurde anhand eines europäischen Preisvergleichs ermittelt. Vodafone wurde freigestellt, für die Leistung auch ein niedrigeres oder gar kein Entgelt zu erheben.

Die Entscheidung betrifft unmittelbar zwar nur die Entgelte, die Vodafone anderen Mobilfunkdiensteanbietern für die Portierung einer Mobilfunkrufnummer in Rechnung stellen darf. Dennoch sind die Entgelte aller am Markt tätigen Mobilfunkdiensteanbieter anhand der nunmehr ermittelten Preisobergrenze zu messen. Der Entscheidung kommt damit eine Signalwirkung für alle anderen Mobilfunkdiensteanbieter zu.

Da die zwischen den Anbietern vereinbarten Entgelte üblicherweise an die Endkunden weitergereicht werden, wird die Bundesnetzagentur nunmehr auch die von den Mobilfunkdiensteanbietern gegenüber den Endkunden in Rechnung gestellten Entgelte für die Mitnahme einer Mobilfunkrufnummer einer Überprüfung unterziehen. Nach der jetzigen Entscheidung dürften auch dort deutliche Absenkungen zu erwarten sein.

Da betrifft auch O2

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

Das ist keine Entscheidung, die Endkunden betrifft.

Eine Antwort wäre ja nicht schlecht.

Ich habe mich auch grade eben mit meinem Anliegen an die Bundesnetzagentur gewand und eine Beschwerde geschrieben

Eine Antwort wäre ja nicht schlecht.

Ich habe mich auch grade eben mit meinem Anliegen an die Bundesnetzagentur gewand und eine Beschwerde geschrieben

Da wirst Du nicht der erste sein. 😉

Gehts noch ? Wen sollte es sonst betreffen ?

Da die zwischen den Anbietern vereinbarten Entgelte üblicherweise an die Endkunden weitergereicht werden, wird die Bundesnetzagentur nunmehr auch die von den Mobilfunkdiensteanbietern gegenüber den Endkunden in Rechnung gestellten Entgelte für die Mitnahme einer Mobilfunkrufnummer einer Überprüfung unterziehen. Nach der jetzigen Entscheidung dürften auch dort deutliche Absenkungen zu erwarten sein.

 

Wer lesen kann ist klar im Vorteil

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

Gehts noch ? Wen sollte es sonst betreffen ?

Die Anbieter. Ja, es geht noch. Hast du den Text auch verstanden? Überprüfung ist nicht gleich Entscheidung.

Benutzerebene 7
Abzeichen +4

Da betrifft auch O2

Nein, das betrifft o2 erst, wenn die netzagentur das o2 untersagt und wie bei Vodafone einen Obergrenze festlegt. Du hast einfach zu früh gekündigt.

 

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

Auch bei Vodafone betrifft die hier gepostete Entscheidung nicht die Endkunden. Darum geht es hier nämlich. Dass die BNetzA inzwischen weitere Entscheidungen getroffen hat, die noch Gegenstand einer Untersuchung sind, ist diesbezüglich unerheblich.

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