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O2 Online Kündigung - Glatter Betrug!!? FINGER WEG!!!!!


Benutzerebene 1
Am 01.01.2014 habe ich Kündigung von zwei Nummer online vorgemerkt.

 

Am 02.01.2014 habe ich bei Hotline die Kündigung bestätigt und die zwei Nummer portieren lassen. Die beiden Nummer sollen laut Aussage des Kundenservices, bis 28.02.2014 gekündigt werden. 

 

Die beiden Nummer wurden dann in Februar portiert und die o2 Sim-karten wurden nicht mehr benutzt. 

 

Im April bekam ich plötzlich noch mal eine Rechnung von O2 ... Kundenservice noch mal angerufen und bekam die Aussage: eine Nummer von dem zwei wurde nicht gekündigt. Das Kundenservice sagte zurrest, dass sei einen Fehler in System. Nachdem ich mich schriftlich bei O2 Kundenberatung in Nürnberg beschwert habe, habe ich heute das Schreiben von O2 bekommen: es sein keinen Systemfehler, der Vertrag wurde nicht gekündigt, weil ich die Vormerkung nicht bestätigt habe. 

 

Die ganze Online-Kündigung ist ein systematischer Betrug:

man kann nicht beweisen, dass man beim Kundenservice seinen Vertrag gekündigt hat. Es gibt keine SMS-Bestätigung, keine Verarbeitungsnummer. Wenn der Kundenservice (mit Absicht??) die Kündigung nicht in dem System eingetragen hat, kann man nachher nichts machen. 

 

Ich rate euch alle ab, die Online-kündigung zu benutzen!!

Die Online-Kündigung ist nicht da, um die Kündigung zu vereinfachen, sondern um den Kunden abzuzocken!

 

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Lösung von pirol430 9 May 2014, 22:01

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25 Antworten

Benutzerebene 3
Abzeichen
f__k schrieb:

Die Online-Kündigung ist nicht da, um die Kündigung zu vereinfachen, sondern um den Kunden abzuzocken!

 

Na na, Vorsicht! Es ist in der Tat nicht der optimalste Weg, einen Vertrag zu kündigen. Da gebe ich dir vollkommen recht. Auf der sicheren Seite ist man wirklich nur bei einer schriftlichen Kündigung per Fax oder Einschreiben. Dann hat man wenigstens einen Nachweis in der Hand.

 

Ich kann deine Empörung verstehen, kann dir aber leider hier im Forum auch keine Hilfe anbieten. Möglicherweise schaut sich das einer unserer Moderatoren noch mal an und findet vielleicht eine Lösung für dich. Wenn du aber schon von der Hotline die Aussage erhalten hast, daß der Vertrag nicht gekündigt wurde (warum auch immer), sehe ich da wenig Chancen.

Benutzerebene 1
Ich habe hier gepostet weil ich möchte, dass wenn jemand nach online Kündigung googlet, diese Post sieht.

 

Natürlich weiß ich dass es wenige Chance gibt: der Kunde ist bei diesem Prozess einfach benachteiligt, wenn das nicht abzocken heißt, was sonst?

 

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
angebliche Benachteiligung = Abzocke?

Schlag das Wort nochmal im Duden nach...

Benutzerebene 7
Abzeichen +2
In Hinsicht dessen, dass diese Methode der Kündigung einfach nicht ausgereift ist, sind wir ganz bei dir! Aber ob es Abzocke ist, müsste man beweisen können. Ich denke, der momentan sicherste Weg ist immer noch die schriftliche Kündigung, wie pirol schon geschrieben hat.

Benutzerebene 1
Wenn es nicht ausgereift ist, soll o2 es gar nicht anbieten!!!

Mit Kunde soll kein Experiment gemacht werden!!!

Benutzerebene 1
Sorry Deutsch ist nicht meine Muttersprache, auf Duden hat ich keine Lust.

Die Kunden mit Absicht benachteiligen, wie kann man so was besser fomulieren?

Passt das Wort Betrug vielleicht besser ?

Benutzerebene 3
Du schreibst das du beide Nummern portiert hast, wie kann sie dann nicht gekündigt sein?

Benutzerebene 1
natürlich kann man nummer portieren, ohne den Vertrag zu kündigen, dann bekommt man eine neue Nummer von O2.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
f__k schrieb:
Sorry Deutsch ist nicht meine Muttersprache, auf Duden hat ich keine Lust.

Die Kunden mit Absicht benachteiligen, wie kann man so was besser fomulieren?

Passt das Wort Betrug vielleicht besser ?

Nein, das Wort Betrug passt noch weniger, denn damit wirfst du o2 du in einem öffentlichen Forum eine vorsätzliche Straftat vor. Das Wort Benachteiligung passt doch. Mehr ist es auch nicht.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
f__k schrieb:
Wenn es nicht ausgereift ist, soll o2 es gar nicht anbieten!!!

Mit Kunde soll kein Experiment gemacht werden!!!

Ja, da stimme ich dir zu, deswegen wird dir hier niemand die Online-Vormerkung empfehlen. Im Vertrag ist ohnehin eine schriftliche Kündigung vorgesehen und immer der sicherste Weg.

Benutzerebene 1
take it easy, war nur Ironie... 

 

Es ist doch egal wie es heißt oder welches Wort besser dazu passt. Der Motor ist halt Finger Weg von Online Kündigung.

 

 

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
f__k schrieb:
take it easy, war nur Ironie... 

 

Es ist doch egal wie es heißt oder welches Wort besser dazu passt. Der Motor ist halt Finger Weg von Online Kündigung.

 

 

I'm taking things very easy right now, thank you, aber: die Ironie war nicht wirklich offensichtlch, und viele Leute (auch deutsche Muttersprachler) wissen nicht was Abzocke und Betrug bedeuten 😉 Und nein es ist gar nicht egal, welches Wort man benutzt, denn mit falschen Vorwürfen einer Straftat - und das auch noch öffentlich - kann man sich selber strabar machen. Nur so als freundlicher Hinweis.

 

Dass die Online-Vormerkung nicht empfehlenswert ist stimmen dir alle zu. Und das meinst du vermutlich mit "Finger weg".

 

Benutzerebene 1
nein es ist nicht nur "nicht empfehlenswert", es ist auch unfair und gefährlich. 

 

Nicht nur als Hinweis sondern auch als Warnung.

Benutzerebene 3
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Bei allem Verständnis für deine Situation sollte man aber auch den Umstand nicht außer acht lassen, daß es hier in diesem Forum bisher noch zu keinem einzigen ähnlichen Fall gekommen ist. Ich kann mich jedenfalls an keinen erinnern. So unwahrscheinlich ist es also nicht, daß die Ursache eine ganz andere ist. Vielleicht sollte man deiner ganzen Problematik erstmal auf den Grund gehen und analysieren, was da wirklich gelaufen ist.

 

Ohne dir jetzt in irgendeiner Form etwas unterstellen zu wollen; aber sollte sich am Ende rausstellen, daß du die Kündigung wirklich versäumt hast und somit das Verschulden auf deiner Seite läge, ist diese ganze Diskussion hier hinfällig.

Benutzerebene 3
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bangex schrieb:
Du schreibst das du beide Nummern portiert hast, wie kann sie dann nicht gekündigt sein?

Es gibt (nicht nur bei o2) zwei Arten der Rufnummernportierung. Einmal mit der Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit und zum anderen aus einem laufenden Vertrag heraus. Dann wird der Vertrag ganz normal unter Zuteilung einer neuen Rufnummer weitergeführt.

Benutzerebene 3
Hallo f__k,

 

bevor ich Dir genauer Rückmeldung gebe, möchte ich Dir versichern, dass ich deinen Ärger hier durchaus nachvollziehen kann.

 

Grundsätzlich ist es so, dass bei Kündigungsvormerkungen mehrerer Verträge bzw. Rufnummern diese auch explizit im nachfolgenden Telefongespräch mit unseren Kollegen einzeln bestätigt werden müssen.

 

Wenn dies so nicht geschieht, wird auch nur der bestätigte Vertrag gekündigt. Andere, nicht bestätigte Kündigungsvormerkungen werden hiernach verworfen.

 

Die Möglichkeit, eine Kündigung online vormerken zu lassen, ist ein zusätzlicher Service für unsere Kunden. Sie soll den Schriftweg, der sonst bei Kündigungen aller Art üblich ist, vereinfachen.

 

Das dies in deinem Fall so nicht geklappt hat, tut mir Leid. Du wirst zu deinem Anliegen in den nächsten Tagen ausführlicher schriftlich von uns eine Rückmeldung bekommen. Bitte habe daher Verständnis dafür, dass ich dem an dieser Stelle auch nichts weiter hinzufügen kann.

 

 

Viele Grüße

Julia

 

 

 

 

 

Ich habe leider eine ähnliche Erfahrung gemacht. Allerdings mit der Festnetzsparte von o2.
Ich habe am 20. Mai 2014 meine Kündigung online vorgemerkt und am 22. Mai die angezeigte Servicenummer angerufen. Ich habe dort ausdrücklich meinen Kündigungswillen erklärt. Die Mitarbeiterin vermerkt dann aber nur im System, dass die "Rückgewinnung nicht erfolgreich war". Eine Kündigung hat sie im System nicht vermerkt.
Ich war irritiert, dass erstmal keine Kündigungsbestätigung kam. Spätestens am 01.07. wusste ich dann, dass die Kündigung zum 30.06. nicht funktioniert hat.
Ich habe dann wieder bei der Servicenummer angerufen, nachdem ich online meine Kündigung vorgemerkt hatte. Ich habe dann bei dem o2-Mitarbeiter nachgefragt, ob eine schriftliche Kündigung nötig sei. Seine Antwort darauf, war: "Nein, deshalb sprechen wir ja jetzt miteinander". Ich habe ihn dann auf den Sachverhalt hingewiesen, mit dem Ergebnis, ich möge mich doch bitte schriftlich an o2 mit diesem Problem wenden. Das habe ich getan.
Was soll ich sagen. Heute (20.07.) habe ich immer noch keine Reaktion von o2, warum die Kündigung nicht bis zum 30.06. vorgemerkt wurde. Fakt ist, dass die dort im System vermerkt haben, dass es das Kündigungsgespräch gab. Ich habe dort meine Kündigung bekannt gegeben und die Mitarbeiterin hat, fahrlässig oder nicht, diese nicht ausgelöst. Es ist mehr als enttäuschend, dass nicht einmal eine schriftliche Reaktion von o2 erfolgt und das obwohl das Schreiben laut Support dort vorliegt.
Ich bin echt enttäuscht von diesen "Machenschaften" bei o2 und kann daher den Vorwurf des Betruges bzw. der Abzocke nachvollziehen. Das muss natürlich kein System haben, aber wenn o2 so einen Kündigungsservice anbietet und die Mitarbeiter dann nicht in der Lage sind, eine Kündigung gemäß Willenserklärung durchzuführen, dann ist das schon bitter. Der Leidtragende ist der Kunde. Auf jeden Fall hat mich die Reaktion seitens o2 jetzt dazu bewogen auch meinen Handytarif zum Ende des Jahres zu kündigen. Diesmal aber schriftlich! Da man heutzutage ja die Nummer mitnehmen kann, ist mir auch meine 12jährige Kundentreue nicht mehr so wichtig.
Mag sein, dass es bei anderen Anbietern nicht besser läuft, aber ohne Reaktion kann so ein Verhalten nicht bleiben. Es war auch nicht der erste Totalausfall des Supports, aber bisher der ärgerlichste.

P.S. Schön, dass die Wartezeit beim Support laut Bandansage 10 Minuten dauert, ich aber bereits wieder 23 Minuten in der Warteschleife hänge.
P.P.S. Nach 30 Minuten Wartezeit aus der Warteschleife gekickt worden. Großes Kino o2. Soviel also zu 10 Minuten Wartezeit.
P.P.P.S. Okay. Fairerweise muss man sagen, dass die Bandansage lautet "mindestens 10 Minuten".

Benutzerebene 3
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Ohne jetzt diesen Sachverhalt in irgendeiner Form in Abrede stellen zu wollen, ist es doch immer noch so, daß laut Punkt 8.4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Festnetzprodukte eine Kündigung der Schriftform bedarf. Diese Onlinegeschichte ist nur als "Erleichterung" für die Kunden gedacht, die aber wohl oftmals nicht zuverlässig zu funktionieren scheint.

Das mag so in den AGB ja stehen, allerdings bietet o2 ja dieses Kündigungsverfahren an. Ich bin jetzt ja so nicht firm im BGB, aber meines Wissens nach können Vertragsparteien ggf. auch vom Vertragsinhalt abweichen. Daher können Kündigungen, Vertragsverlängerungen, Tarifwechsel ja auch online bzw. telefonisch durchgeführt werden. Und wenn o2 diese Kündigung online "annimmt" und mir die Möglichkeit einräumt meine Willenserklärung fernmündlich abzugeben, dann entfaltet diese auch ihre volle Wirkung, da eine fernmündliche Willenserklärung ja auch eine Erklärung unter Anwesenden zu sein scheint, wenn man dem § 147 BGB glauben schenken mag.
Es kann also kein Hemmnis sein, dass man sich auf die AGB immer dann beschränkt, wenn die Mitarbeiter Mist machen. Die Kündigung kann und wird ja auch wirksam, wenn eine Willenserklärung fernmündlich erfolgt. Das geht ja weit über den Begriff "Service" hinaus und entfaltet ja auch dann seine rechtliche Wirkung. Mir unverständlich warum also im Mai meine Kündigung nach AGB nicht gelten sollte, aber Anfang Juli schon. 😉 Von daher gehe ich mit der AGB-Erklärung NICHT d'accord.

Benutzerebene 3
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Ich schrieb ja auch, daß ich das Problem nicht in Abrede stelle. Natürlich hat die Kündigung wirksam zu werden, wenn die fernmündliche Erklärung derselben ermöglicht wird.

 

Auf der sicheren Seite ist man aber anscheinend doch nur mit der schriftlichen Einreichung, schon aus Nachweisgründen.

Ich weiß auch nicht was mich dieses Mal geritten hat. 😕 Normalerweise kündige ich i.d.R. immer schriftlich. Bei o2 dachte ich halt irgendwie, dass das klappt, da meine Kündigung im System online vorgemerkt ist und ich diese ja "nur noch" bestätigen müsse.
Wenn man dann sogar noch bereitwillig erklärt warum man kündigen möchte und dann die Kündigung nicht ausgelöst wird, ist mehr als ärgerlich. Daher läuft auch die Kommunikation nur noch über Schriftverkehr. In einem anderen Fall mit o2 habe ich zwar bereits eine SMS erhalten, dass man mich um Rückruf bittet.
Zitat: "Lieber o2 Kunde. Vielen Dank für Ihr Schreiben. Um die Wartezeit zu verkürzen und ihr Anliegen schnell und persönlich zu klären, nutzen Sie alternativ unseren o2 Online Chat unter ... oder rufen Sie uns einfach unter ... an. ... Vielen Dank! Ihr o2 Team."
Alleine das Vertrauen fehlt mir, denn fernmündliche Absprachen später zu beweisen ist so gut wie unmöglich. Daher pfeife ich inzwischen bei o2 auf schnelle und persönliche Klärung, da nicht beweiskräftig genug. Diese einfache Kündigung hat es mir nur mal wieder gezeigt. Was man nicht niedergeschrieben in der Hand hält, ist nachweislich fast nichts wert.

Im oben genannten Fall, ist ja meine "Rettung", dass die Mitarbeiterin des Supports im Mai zumindest vermerkt hat, dass eine Rückgewinnung nicht erfolgreich war, was meinen Standpunkt ja schon stützt.

Mal schauen was bei rauskommt. Man kann anderen o2-Kunden halt nur raten, die Kündigungen in Zukunft schriftlich zu verfassen. ☺️

Schreibe mal eine PN an @o2_DSL  mit deiner Kundennummer und persönlichen Kennwort. Von den Mitarbeitern bekommst du dann eine Antwort.

 

Gruß

 


Es kann also kein Hemmnis sein, dass man sich auf die AGB immer dann beschränkt, wenn die Mitarbeiter Mist machen. Die Kündigung kann und wird ja auch wirksam, wenn eine Willenserklärung fernmündlich erfolgt.

Es ist ja auch kein Hemmnis. Man darf die Onlinekündigung rechtsgültig nutzen. Problem dabei ist, dass die Kündigung eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung ist, deren Zugang du beweisen müsstest. Hier sehe ich eben das Leck in der Stelle.



Im oben genannten Fall, ist ja meine "Rettung", dass die Mitarbeiterin des Supports im Mai zumindest vermerkt hat, dass eine Rückgewinnung nicht erfolgreich war, was meinen Standpunkt ja schon stützt.

 Das ist vollkommen korrekt. Dies werden die Moderatoren auch erkennen können. Daher ist der Tipp von @Sandroschubertsehr gut.

bielo schrieb:
 


Es kann also kein Hemmnis sein, dass man sich auf die AGB immer dann beschränkt, wenn die Mitarbeiter Mist machen. Die Kündigung kann und wird ja auch wirksam, wenn eine Willenserklärung fernmündlich erfolgt.

Es ist ja auch kein Hemmnis. Man darf die Onlinekündigung rechtsgültig nutzen. Problem dabei ist, dass die Kündigung eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung ist, deren Zugang du beweisen müsstest. Hier sehe ich eben das Leck in der Stelle.



Im oben genannten Fall, ist ja meine "Rettung", dass die Mitarbeiterin des Supports im Mai zumindest vermerkt hat, dass eine Rückgewinnung nicht erfolgreich war, was meinen Standpunkt ja schon stützt.

 Das ist vollkommen korrekt. Dies werden die Moderatoren auch erkennen können. Daher ist der Tipp von @Sandroschubertsehr gut.

Da schon seit Anfang Juli bei o2 ein Brief mit meiner Beschwerde vorliegt und mir auch telefonisch mindestens zweimal beim Support mitgeteilt wurde, dass dieser Vorgang bearbeitet würde, wird eine weitere Mail wohl keine neuen Erkenntnisse zu Tage fördern, oder? 😉
Ich gehe einfach mal davon aus, dass der Sachverhalt so lange in Bearbeitung ist, bis ich ggf. die Abrechnung für den Monat Juli dann im August zurückbuchen werde. Vorher rechne ich mit keiner Reaktion seitens o2.
Ich habe nun mehrfach, so wohl auf schriftlichem wie auch auf vor allem auf fernmündlichem Wege zu diesem Problem Stellung genommen. Irgendwann ist auch mal der Punkt, wo o2 eine Reaktion zeigen sollte. Daher ist für mich der Hinweis, dass ich dem Support eine Mail schreiben könnte, auch nicht wirklich nützlich. Sorry.

Ich gehe mal davon aus, dass es sich in solchen Fällen um "bedauerliche Einzelfälle handelt, die im Normalfall nicht vorkommen sollten". Dennoch wollte auch ich ähnliche Erfahrungen wie der TE einfach mal schildern, damit andere o2-Kunden wissen, dass die Kündigung per Onlineportal eine sehr zwiespältige Sache sein kann, die in der Regel funktionieren dürfte, aber im Falle des Falles auch Schwierigkeiten verursachen kann, wenn die Mitarbeiter nicht die Willenserklärung des Kunden umsetzen. Das ist im besten Fall einfach nur schade und im schlimmsten Fall sogar ziemlich ärgerlich und problematisch.

Jürgen_würgen schrieb:Daher ist für mich der Hinweis, dass ich dem Support eine Mail schreiben könnte, auch nicht wirklich nützlich. Sorry.
Und wir wissen das eine Mail dorthin schon vielen Usern hier geholfen hat, geschadet hat es auf keinen Fall.

 

Da dein Beitrag aber nur rein informativ war (allerdings mit Infos die hier im Topic niemanden interessieren) kannst du den Tip gern ignorieren.

 

Gruß