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o2 Games Abo Widerruf und limitierte Geschwindigkeit


So jetzt muss ich meinem Ärger hier auch mal etwas Luft machen

Vor ein paar Wochen hat sich ein O2-Games Abo selbst abonniert da mein Display in meiner Hosentasche angegangen ist. Habe es dann sofort wieder deabonniert, konnte es aber nicht ohne mich mit dem Support rumzuschlagen widerrufen.

Habe dann (innerhalb der Widerrufsfrist) dort angerufen und es wurde mir gesagt es wird sich darum gekümmert. 

Natürlich ist nichts passiert und mein Geld habe ich bis heute nicht wiedergesehen.

Um dem allen jetzt noch die Krone aufzusetzen ändert O2 das Kleingedruckte bei ihren free-tarifen (die als Produkt jahrelang so beworben wurden dass man nach verbrauchen des datenvolumens "free" ist) sodass daraus überteuerte Scheißverträge werden die für den arglosen Nutzer eines der alten Freevertäge beim Wechsel zu einem 2 jährigen Klotz am Bein werden. 

Wie man bei so einem Service Kunden halten will ist mir ein absolutes Rätsel 

 

Edit by o2_Katja: Titel aussagekräftiger gestaltet und von Netz zu Mobilfunk verschoben


9 Antworten

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Und wo ist die Abzocke?

Widerrufen sollte man immer so, dass man ggf. nachweisen kann. Ein Moderator kann sicherlich die Tage für dich nachschauen wie der Stand ist.

Bezüglich der Free-Tarife, ja, das ist eine wirklich unschöne Entwicklung in den Tarifen und es wäre sicherlich besser gewesen, die Tarife umzubenennen. Trotzdem: Die Änderung der Geschwindigkeit nicht im Kleingedruckten versteckt (zumindest nicht wenn man online bestellt und die Tarifinformation durchliest) und das Free hat sich streng genommen nie auf eine bestimmte Geschwindigkeit bezogen.

Der scheißladen lässt sich ja per email nicht erreichen, wollen Sie mir jetzt nahelegen Telefongespräche aufzuzeichnen weil ich sonst damit rechnen muss dass ein Widerruf ignoriert wird?

Und man kann sich jetzt schönreden indem man sagt es wurde nie eine explizite Geschwindigkeit angegeben da ja immer mit maximal 1mbit geworben wurde aber egal wie man es dreht und wendet 32kbit ist das absolute Gegenteil von free 

Und ich habe gerade nocheinmal durchgeklickt, wenn man sich nicht das pib herunterlädt steht nirgends etwas von dieser massiven Drosselung und wieso sollte man als kunde der dieses mit diesem Namen etablierte produkt bereits genutzt hatte sich dieses nochmal herunterladen?

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Der scheißladen lässt sich ja per email nicht erreichen, wollen Sie mir jetzt nahelegen Telefongespräche aufzuzeichnen weil ich sonst damit rechnen muss dass ein Widerruf ignoriert wird?

widerruf@cc.o2online.de

Wie du “Free” interpretierst mag ich nicht beurteilen. Das ist eins der bekannten Probleme wenn deutsche Unternehmen englische Begriffe für ihre Produkte verwenden. Ich rede nichts schön, ich sage nur wie ich es sehe. Andere Auslegungen sind natürlich möglich.

Ja, das PIB sollte man natürlich herunterladen! Wenn man auf das “i” neben dem Datenvolumen klickt steht das aber auch. Wie die Geschwindigkeit gedrosselt wird wurde auch bei den alten Tarifen nicht anders angegeben. Wo ich dir Recht geben muss ist, dass man aufgrund der Werbung für die alten Tarife eventuell davon ausgeht, dass es immer noch so ist, allerdings müsstest du dich dann mit dieser Argumentation auch beschweren, wenn die Geschwindigkeit jetzt 2 MBit/s wäre.

Ok scheinbar gibt es tatsächlich eine Emailaddresse allerdings ist diese weder in der Widerrufsbelehrung noch auf der o2 Seite noch unter 'Zusatzoption widerrufen o2' bei google zu finden gewesen

 

Die 2mbit sind aber nicht zum Nachteil des Kunden (mal davon abgesehen dass mein außer beim teuersten Vertrag vorher kein lte max hat) und ich wage mal zu behaupten dass es einen kleinen Unterschied zwischen Faktor 2 zum kundenvorteil und Faktor >30 zu dessen Nachteil gibt

 

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@bs0 ich sehe das anders, o2 hat jahrelang Kampagnen gefahren, genau um das Thema Drosselung und Free als Freiheit davon (frei von drossel) als Explizites Tarifmerkmal dargestellt.

 

Auch die 1 Mbit wurden immer als Free vermarktet, weil du damit noch fast alles machen kannst usw..

 

Selbst die popeligen 385 kbit Coronna Drossel wurde großspurig als Beitrag zur Pandemie promotet.

 

Das die Tarife o2 closed 2020 immer noch unter Free vermarktet werden ist und bleibt eine Sauerei.

 

Das da noch keine Untersuchungen wegen unlauterem Wettbewerb oder ähnliches laufen, wundert mich. Immerhin sind jetzt 5 Monate rum und genug Kunden wurden besseren Wissens hinters Licht geführt.

 

Ich mag o2, aber das ist ein very Bad move, der ja fast trumpeske  Züge hat.

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@Denner  Ja, ich weiß, dass du es anders siehst ;-)  Ist auch in Ordnung. Dass die Vermarktung hier alles andere als kundenfreundlich und transparent ist, stimme ich dir natürlich zu.

Deine Bezeichnung “Closed” (geschlossen) passt trotzdem nicht. Wenn Englisch dann musst du die Tarife als “limited” oder “restricted” bezeichnen!

Das da noch keine Untersuchungen wegen unlauterem Wettbewerb oder ähnliches laufen, wundert mich. Immerhin sind jetzt 5 Monate rum und genug Kunden wurden besseren Wissens hinters Licht geführt.

Das liegt vermutlich daran, dass die Konditionen in der Tarifinformation nachzulesen sind, die vom Gesetzgeber vorgesehen ist, und gerade dafür da ist. Auch wenn ich als Kunde etwas erwarte, darf ich nicht davon ausgehen.

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Ok scheinbar gibt es tatsächlich eine Emailaddresse allerdings ist diese weder in der Widerrufsbelehrung noch auf der o2 Seite noch unter 'Zusatzoption widerrufen o2' bei google zu finden gewesen

 

Das kann ich nicht sagen, aber hier schon:

https://static2.o9.de/resource/blob/6952/45403f4792ccc680775ec61b681ce64f/agb-widerrufsbelehrung-mobilfunk-privatkunden-download-data.pdf

(Seite: https://www.o2online.de/service/downloads/formulare/)

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@bs0 ich denke unlauteres Verhalten, oder wie man das sonst korrekt bezeichnen würde, lässt sich nicht mit Kleingedrucktem negieren. Es geht ja nicht um vorenthaltene Informationen sondern um unlauteres Verhalten.

 

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Ja, das habe ich schon verstanden, aber in was genau ist das Verhalten begründet? In der irreführenden Bezeichnung? Oder etwas anderes? Es müsste geprüft werden, wie der durchschnittliche Verbraucher die Bezeichnung interpretieren würde, aber dazu müsste ein Wettbewerber das Verhalten als Verstoß melden.

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