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Nach Vertragsunterzeichnung Kündigung eingereicht


Hallo an das O2-Team, vor ca. 2 Jahren habe ich einen O2 Vertrag mit Super-Konditionen in einem O2 - Shop abgeschlossen. Da ich weiß, dass eure Kündigungsfrist relativ lang ist, habe ich es mir angewöhnt Verträge mit Mindestvertragslaufzeit am Tag des Vertragsabschlusses direkt fristgerecht zum Vertragsende zu kündigen, um nicht in das Problem mit abgelaufenen Kündigungsfristen zu laufen.

Aktuell sehe ich, dass mein aktueller Vertrag nächsten Monat ausläuft, eine Kündigungsbestätigung habe ich allerdings nie erhalten. Ich gehe nun davon aus, dass mein Vertrag fristgerecht ausläuft und ich hier nichts weiter getan werden muss, richtig? 

Beste Grüße,

CM


30 Antworten

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Wirst du dann sehen. Für eine erneute Kündigung ist es eh zu spät.

 

Hallo Denner, 

vielleicht formuliere ich die Frage um: sendet O2 für gewöhnlich Kündigungsbestätigungen raus? Ich weiß, dass ich den Vertrag gleich zu Anfang gekündigt habe, leider sehe ich jedoch weder Online noch in meinen Unterlagen irgendeine Form der Kündigungsbestätigung.

Best, CM

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Nein, gewöhnlich sendet o2 keine Bestätigungen raus, da diese wie gesetzlich vorgeschrieben in den Mobilfunkrechnungen zu finden sind. Hast du nicht für alle Fälle den Zustellbeleg / Ausdruck der Sendungsverfolgung aufgehoben?

Hi bs0,

den Vertrag habe ich vor Ort in einem O2-Shop gekündigt. Hier gibt es leider keine Sendungsverfolgung. Sollten Informationen auf der Rechnung zu finden sein?

Benutzerebene 7
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Im Shop gekündigt? Hoffentlich wurde die Kündigung weitergeleitet. Sowas ist ganz gefährlich, da du gar keinen Nachweis hast.

Ja, die Information sollte in den Rechnungen stehen (ob und zu wann der Vertrag gekündigt ist).

Hi bs0 danke für die Info!

Ich sehe gerade auf einer Rechnung, dass hier scheinbar keine Kündigung weitergeleitet wurde und ich über die Kündigungsfrist hinaus bin. Das ist ärgerlich, lässt sich aber sicher mit O2 regeln. Ich denke ich werde dort morgen einfach mal anrufen.

Eine Kündigung vor Ort in einem Shop ist ja durchaus auch eine belegbare, rechtskräftige Handlung, da mache ich mir für gewöhnlich keinen Kopf, dass das im Nachgang zu Problemen führen könnte. Die Kollegen vor Ort arbeiten ja für O2 und sollten neben Unterzeichnungen auch Kündigungen managen können.

Best,
CM

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Eine Kündigung in einem Shop ist lediglich die Bitte an den Mitarbeiter, diese an o2 weiterzuleiten. Die Kündigung ist nicht schon eingegangen wenn du sie dort abgibst. Und als Kündiger bist du auch in der Beweispflicht, dass die Kündigung fristgerecht eingegangen ist. Die Mitarbeiter im Shop arbeiten übrigens höchstwahrscheinlich nicht für o2, da die Shops größtenteils unabhängig sind.

Am besten du rufst eben morgen die Kundenbetreuung an, aber wenn keine Kündigung vorliegt, wirst du wohl leider schlechte Karten haben.

Hi bs0,

das glaube ich nicht. Eine Vertragskündigung bei einem Mitarbeiter in einem O2 Shop ist eine de facto Vertragskündigung und keine Bitte. Sonst wäre eine Vertragsunterzeichnung in einem O2 Shop ja auch nichts als eine Bitte. Dann könnte mich ja O2 bitten Geld zu überweisen und ich könnte diese Bitte ablehnen.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass sich das klären lässt. Ich habe wie gesagt einen Vertrag für 2 Jahre unterzeichnet und postwendend gekündigt, das mache ich immer so - bislang stellte das nie ein Problem dar. Ggf., sollte O2 weiter abbuchen, werde ich der Einzugsermächtigung widersprechen bis sich das geklärt hat. Ich denke aber nicht, dass es soweit kommen wird/muss und das ich das morgen mit O2 direkt klären kann.

Vielen Dank für die Hilfe.

Wenn bei o2 keine Kündigung eingegangen ist und Du keinen Nachweis hast, frist- und formgerecht gekündigt zu haben, hast Du das Nachsehen. Da kann auch nichts geregelt werden. 

Wenn Du Deine Rechnungen nicht zahlst, rechne mit Mahnungen, Sperrungen, Inkasso und Schufa-Eintrag. 

Hi Omikron,

vielen Dank für deine Nachricht. In meinem Fall wird O2 das Nachsehen haben müssen, da ich wie bereits mehrfach erwähnt fristgerecht gekündigt habe. Daher mache ich mir da keine Gedanken. Bei fristgerechter Kündigung kann O2 ja glücklicherweise keine Rechnungen mehr einfordern & daher auch nicht mahnen, sperren oder Inkasso-Unternehmen oder etwa die Schufa beauftragen.

Einen schönen Sonntag wünscht,

CM

Hast Du denn einen Nachweis oder nicht?

Gem. AGB hat man auf bestimmten Wegen zu kündigen. Von einer Kündigung in einem Shop steht da nix. 

Hi Omikron,

wie gesagt ich habe das in einem (reinen) O2-Shop vor Ort gekündigt. Die Mitarbeiter dort haben mir keinen Nachweis mitgegeben. 

Best,
CM

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Du musst mir nicht glauben aber wenn du keinen Nachweis hast wie soll o2 etwas nachweisen, wenn nichts vorliegt? Und was der Shop angeht, da liegst du leider falsch. Und natürlich wird o2 mahnen usw. wenn keine Kündigung vorliegt.

Hi Omikron,

mein Service-Verständnis impliziert, dass sich die Mitarbeiter dort um diese Art Anliegen kümmern. Wozu bräuchte man sonst einen eigenen Store in der Innenstadt? O2 bietet diesen Service doch von Haus aus an. AGB hin oder her. Bei T-Mobile war das zum Beispiel kein Problem, dort habe ich es genau so gemacht.

Best,
CM

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AGB hin oder her? Wirklich? Auch bei o2 kann es klappen, und auch bei der Telekom (die eigene Shops haben) muss es nicht klappen.

wie gesagt ich habe das in einem (reinen) O2-Shop vor Ort gekündigt. Die Mitarbeiter dort haben mir keinen Nachweis mitgegeben. 

Wenn die Kündigung damals geklappt hätte, wäre sie in den Rechnungen auf der letzten Seite unter „Gut zu wissen“ vermerkt. Da sie es dort nicht ist, spricht alles dafür, dass der Vertrag nicht ordentlich gekündigt wurde. 

Tut mir leid, aber da hast Du wohl leider wirklich Pech gehabt. 

Kündige in Zukunft lieber nachweisbar (Brief als Einschreiben oder Fax mit Sendebeleg). 

Auch Dir noch einen schönen Sonntagnachmittag. 

Freundliche Grüße

Omikron

Vielleicht schaue ich morgen auch einfach auch nochmal persönlich dort in dem Shop vorbei, ich denke mal die Mitarbeiter werden dafür eine Lösung finden. Dafür bekommen Sie ja am Ende des Tages u.A. ihr Geld. Ich habe da jetzt einfach mal Vertrauen in das Unternehmen.

Sonst würden sie sich ja ins eigene Fleisch schneiden. Ich könnte meinen nächsten Vertrag ja wieder dort unterzeichnen, davon würde ich allerdings absehen, sollte man sich bei so etwas querstellen. Sollte ich wider erwarten im Unrecht sein hoffe ich zumindest auf Kulanz oder ein ähnlich gutes Vergleichsangebot.

Sei bitte so nett und berichte dann hier. 

Kulanz zeigen die Mobilfunkanbieter bei nicht form- und fristgerecht eingangenen Kündigungen erfahrungsgemäß nicht. Man wird Dir vielleicht höchstens eine Vertragsverlängerung mit Rabatten anbieten. 

Noch etwas Generelles, das mir gerade zu dem Thema auf der Zunge liegt:

Aus Verbrauchersicht spricht meines Erachtens nach eigentlich alles dafür, dass stillschweigende 12 Monats-Verlängerungen ohne vorherige Erinnerung oder Einverständniserklärung für rechtswidrig erklärt werden. Ich finde das im Grunde eine Frechheit 2 Jahres-Verträge an sich sind schon in Zeiten von Netflix/Amazon Prime/DAZN etc. Abo-Modellen eine verbraucherunfreundliche Vertragslaufzeit für etwas so marginales wie ein Handyvertrag. Eine unzugestimmte automatische Verlängerung setzt dem allerdings nochmal die Krone auf. 
Der erste Anbieter, der das monatlich kündbare Vertragsmodell zu moderaten Preisen anbietet ist der Anbieter meiner Wahl. Bei Stromanbietern funktioniert das sogar schon. Ich denke und hoffe mal, dass das in Zukunft auch endlich für den Mobilfunkmarkt, wenn nötig per Gesetz kommen wird.

:)

Das Wort zum Sonntag.

Hi Omikron,

das mache ich. Ich berichte wenn ich dran denke morgen was dabei herausgekommen ist.

Aus Verbrauchersicht spricht meines Erachtens nach eigentlich alles dafür, dass stillschweigende 12 Monats-Verlängerungen ohne vorherige Erinnerung oder Einverständniserklärung für rechtswidrig erklärt werden.

Da liegst Du falsch. 

Bei Vertragsabschluss akzeptiertest Du die Vertragskonditionen und die AGB. Da steht alles drin. Der Anbieter muss nicht noch einmal darauf hinweisen. 

Beschäftige Dich vielleicht mal näher mit Vertragsrecht. Du scheinst da erhebliche Defizite zu haben. 

Hi Omikron,

Das ist so nicht ganz richtig. 

Um jenes Vertragsrecht geht es in meiner Ausführung. Da ich nicht der einzige Verbraucher bin, dem dies auf den Zeiger geht: Es ist bereits auch politisch einiges im Gange aktuell: https://www.tagesspiegel.de/verbraucher/mehr-schutz-fuer-verbraucher-handyvertraege-sollen-nur-noch-ein-jahr-laufen/25470210.html 

Hoffentlich gibt es bald nur noch 12 Monatsverträge und maximale automatische Verlängerung von 3 Monaten. Ich weiß nicht, welcher Ottonormalverbraucher die Zeit dafür aufbringen will sich die AGBs en Detail für jeden Kleinstvertrag durchzulesen. Rechtlich sicher lupenrein, wie du es hier ausführst, als Verbraucher jedoch ein einziger Jungle. 

Ich erwarte nicht, dass du hier mit mir einer Meinung bist, aber das politische Feedback zeigt, dass ich hier nicht der einzige bin dem es so geht. Ich denke und hoffe durch die großen serviceorientierten Firmen kippt das Service-Verständnis in unserem Land auch, sodass auch Kündigungen als Teil eines vernünftigen SLAs mit Anbietern als Entscheidungskriterium in den Vordergrund treten. Denke lange können die Handyanbieter das  aktuelle Modell so nicht mehr fahren :)

Liebe Grüße,
CM

 

Du kannst das drehen und wenden, wie Du willst: die derzeitige Rechtslage ist nun mal so, wie sie ist. Die beabsichtigten Änderungen in der Gesetzeslage begrüße übrigens auch ich. Aber selbst wenn sie irgendwann mal umgesetzt worden sein sollten, gilt für Deinen konkreten Fall die derzeitige Rechtslage. 

Aber egal. Wir haben unsere Standpunkte nun ausgetauscht. Neue Argumente sind nicht zu erwarten, daher sehe ich für mich nun erst einmal keinen großen Sinn mehr darin, die Diskussion fortzuführen. 

Ich wünsche Dir bei Deinem Anliegen viel Glück!

Freundliche Grüße und bleib gesund!

Omikron

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Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Der Kunde trägt im Streitfall die Beweislast für den fristgerechten Zugang beim Anbieter. Als Beleg gilt zb die Sendebestätigung vom Fax oder Bestätigung des Eingangs über Einschreiben. Also: hast du keinen Beweis, hast du auch nicht gekündigt. 

 

Es gibt Verträge auch ohne eine MVLZ, FLEX-VERTRÄGE sind monatlich kündbar.

 

Zudem steht in den Unterlagen, im Onlineportal sowie auf JEDER Rechnung  die MVLZ und der späteste Kündigungstermin, also wann die Kündigung spätestens eingegangen sein muss. 

 

In dem Fall würde ich sagen: selber Schuld. 

Vielen Dank,

ihr habt mir alle sehr geholfen.

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