Sehr geehrter Damen und Herren,
ich hatte vor längerer Zeit eine Kündigungsvormerkung eingestellt, letztendlich aber nicht gekündigt.
Daraufhin wurde mein Rabatt auf meine Grudngebühr gestrichen, so dass ich nun die volle Grundgebühr zahlen soll, da, wie die Dame mir am Telefon mitgeteilt hat, eine Kündigungsvormerkung bei Ihnen mit einer Kündigung gleich gesetzt wird. Ich habe aber die Kündigung nie durchgeführt und eine Vormerkung und eine wirkliche Kündigung in meinen Augen 2 verschiedene Dinge sind.
Dazu habe ich auch auf Ihrer Seite folgendes gefunden: “ Unternimmst du in der vorgegebenen Zeit nichts, entfällt die Vormerkung und alles bleibt wie gehabt. “ (https://hilfe.o2online.de/o2-mobilfunk-vertrag-tarife-15/die-o2-vertragskuendigung-wie-du-online-deine-kuendigung-vormerken-kannst-476345).
Somit sagen Sie selbst, dass alles wie gehabt bleiben würde, mein Rabatt aber nun trotz alle dem nicht mehr gewährt werden kann, obwohl ich die Kündigung nie vollzogen habe, sondern diese nur vorgemerkt hatte.
Ich möchte darum bitten zu klären, wie es sein kann, dass Sie eine Vormerkung einer Kündigung mit einer tatsächlichen Kündigung gleichsetzen und den Rabatt stornierne, obwohl es nie zu einer Kündigung kam.
Mit freundlichem Gruß
- Walter
Lösung von o2_Tobias
Zur Antwort springen