Warum O2
Warenkorb
Service
Gelöst

Höhere Rechnung


Hallo,

Ich bin seit Oktober neu bei o2. Habe einen junge Leute Tarif, 10GB Flat und ein Gerät dazu. Eigentlich sollte ich laut Vertrag 29,99 Euro im Monat zahlen. Nun hatte ich im Oktober eine Rechnung von 45,...€ und im November 43,...€. Aus den Rechnungen werde ich nicht schlau. Ich habe keine Einzelnachweise, bin nicht über die 10 GB drüber gekommen und habe auch mit keiner Hotline oder sonstwas telefoniert...

icon

Lösung von o2_Larissa 28 November 2019, 15:09

Zur Antwort springen

22 Antworten

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

Was genau steht denn in der Rechnung? Was ist falsch? Auf Seite 2 stehen alle Posten einzeln.

Was genau steht denn in der Rechnung? Was ist falsch? Auf Seite 2 stehen alle Posten einzeln.

 

Benutzerebene 7
Abzeichen

Hallo,

 

kannst du dir einen Einzelverbindungsnachweis (separat unter Mein o2 - unterhalb der Rechnung) herunterladen?

 

Dir wurden Verbindungen in Höhe von 31,25 € (netto) berechnet. Auf dem EVN kannst du prüfen wofür diese genau angefallen sind.

Schau mal, ob du einen EVN aktiviert hast. Da stehen Verbindungen auf der Rechnung.

Hallo,

 

kannst du dir einen Einzelverbindungsnachweis (separat unter Mein o2 - unterhalb der Rechnung) herunterladen?

 

Dir wurden Verbindungen in Höhe von 31,25 € (netto) berechnet. Auf dem EVN kannst du prüfen wofür diese genau angefallen sind.

Ich habe bisher keinen EVN, habe diesen in den Einstellungen nun aktiviert

Was kann es sein?

MMS kosten extra. Videoanrufe auch. Ebenso Anrufe ins Ausland oder Sondernummern. 

 

Schau mal evt in deiner Anrufliste.

Was kann es sein?

MMS kosten extra. Videoanrufe auch. Ebenso Anrufe ins Ausland oder Sondernummern. 

 

Schau mal evt in deiner Anrufliste.

Ich habe weder MMS, noch Videoanrufe, noch Auslandstelefonate oder Sondernummern angerufen, wirklich nicht. Das ist ja das verrückte, ich kann es mir wirklich nicht erklären

Benutzerebene 7
Abzeichen

Hast du vielleicht bei irgendwelchen Votings per SMS mitgemacht?

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

Steht am Ende der Rechnung ein Hinweis unter der Überschrift “Gut zu Wissen”?

Wenn du erst jetzt den EVN beauftragt hast, wird dieser nur für die Zukunft aktiviert.

Das ist bei O2 genau so vorgesehen. Wenn du nicht proaktiv deinen EVN einrichtest, kann im Nachhinein nicht nachvollzogen werden, für was diese Beträge berechnet wurden. Das ist so auch vom Anbieter gewünscht und rechtlich korrekt.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

Auch rechtlich erforderlich aufgrund der DSGVO. Man kann den EVN aber direkt beim Vertragsschluss aktivieren.

Auch rechtlich erforderlich aufgrund der DSGVO. Man kann den EVN aber direkt beim Vertragsschluss aktivieren.

Nach Aktivierung des Vertrages.

Hast du vielleicht bei irgendwelchen Votings per SMS mitgemacht?

Nein 

Steht am Ende der Rechnung ein Hinweis unter der Überschrift “Gut zu Wissen”?

Wenn du erst jetzt den EVN beauftragt hast, wird dieser nur für die Zukunft aktiviert.

Nur Informationen zu meinem Vertrag und rechtliche Hinweise, ich nehme mal an das ist Standard

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

Auch rechtlich erforderlich aufgrund der DSGVO. Man kann den EVN aber direkt beim Vertragsschluss aktivieren.

Nach Aktivierung des Vertrages.


Wirklich? Das wäre rechtlich fragwürdig aufgrund der damit verbundenen Konsequenzen, denn - wie auch im Thread von @Servicenomade erläutert - könnte ein Kunde darauf bezogen Ansprüche geltend machen. Ich dachte, das eigentliche Problem war die Notwendingkeit der datenschutzrechtlichen Zustimmung, nicht jedoch, dass man diese gar nicht beim Vertragsschluss erteilen kann!

Hatte @TBCMagic doch hier https://hilfe.o2online.de/mobilfunk-vertrag-tarife-15/ueberhoehte-rechnung-515981?postid=1979467 schon belegt, dass man bei Abschluss keinen EVN beauftragen kann.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

Ja, die Voreinstellung. Man sollte diesen aber bei der Bestellung ggf. ändern können. Dass das nicht möglich ist halte ich für problematisch - für o2.

Glaub mir (ich hab es bis zum letzten Punkt durchgespielt), man kann es im Bestellvorgang nicht aktivieren.

 

Auf der letzten Seite vor dem verbindlichen Bestellen ("Jetzt kaufen") findet sich das als einziger Hinweis zum EVN.

 

Das ist natürlich nicht akzeptabel. Ich hoffe, dass o2 das schleunigst behebt.

@Omikron  @bs0 Das Thema ist leider nicht neu und wurde auch schon mal bei O2 eingebracht - ohne Ergebnis.

 

Es können übrigens auch Käufe über Mobilfunkrechnung gewesen sein, aber ohne den EVN bekommen wir es nicht raus, erst in der übernächsten Abrechnung :/

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

Dann hat ein Kunde meines Erachtens sehr gute Chancen sich ggf. gegen unbekannte Verbindungskosten zu wehren - natürlich mit entsprechendem Aufwand.

Hay hay @LenaKa2019,

 

herzlich willkommen in unserer Community!

Ich kann nachvollziehen, dass du über die Berechnung verwundert bist, wenn du keinen EVN mitgeschickt bekommen hast. Die aktuell mir vorliegende Einstellung für den EVN ist zwar vorhanden, speichern dürfen wir ihn jedoch nicht. Dieses habe ich für dich nun eingerichtet, damit zu ab heute die einzelnen Verbindungen aufgelistet bekommst. Ich gehe davon aus, dass du alle informiert hast bzw. wirst, die den Anschluss nutzen, dass ein Einzelverbindungsnachweis erstellt wird ;)

 

Was ich dir auch ohne EVN sagen kann, ist, dass du kein aktives Abo auf deiner Rufnummer hast. Diese Art der Kosten können daher schon mal ausgeschlossen werden.

Wie von unseren Experten schon geschrieben, können die Kosten auf unterschiedliche Art und Weise entstanden sein: Sonderrufnummer(n), Auslandsanruf(e), Käufe über den Appstore/iTunes etc, Bezahlung von Fahrscheinen von beispielsweise öffentlichen Verkehrsmitteln, Parktickets und vieles mehr. 

 

Dass hier generell Handlungsbedarf besteht, sehe ich persönlich auch so. Der Fachbereich hat das Thema zur Klärung erhalten und muss vieles im Zuge des Datenschutzes und der technischen Umsetzbarkeit beachten. Daher ist das Thema umfangreicher als man auf den ersten Blick denkt. Ich hoffe allerdings, dass es hier bald Neuigkeiten gibt.

 

Liebe Grüße

Larissa

 

Deine Antwort