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Hallo liebe Community, 



Ich möchte auf einen O2 Free L-Vertrag umsteigen, befinde mich allerdings derzeit und noch bis Ende Juli in Spanien und absolviere hier ein Studium (kein Auslandssemester). 



Die Fair Use Policy betrachtet ja nun vor allem die ersten vier Monate der Nutzung, die bei mir eben hauptsächlich im Ausland stattfinden würden: 



"Objektive Indikatoren für eine missbräuchliche oder zweckwidrige Nutzung sind:

i. überwiegende Auslandsnutzung (>50%-Regel)

ii. überwiegender Auslandsaufenthalt (>50%-Regel) "



Wie kann ich vermeiden, dass ich für diese vier Monate eine Gebühr zahlen muss bzw diese mir im Nachhinein berechnet werden? Ich werde ab August wieder in Deutschland sein. 



Schon vorab vielen Dank für Eure Unterstützung und liebe Grüße

Sebastian 



Was sind die Obergrenzen der Fair Use Policy?



Aufschläge bei SMS und Telefonie sind möglich, wenn der Kunde Nachweise über stabile Bindungen oder den gewöhnlichen Aufenthalt verweigert oder eine missbräuchliche oder zweckwidrige Nutzung durch den Roaminganbieter nachgewiesen wird.



Ein Aufschlag bei Datennutzung ist möglich, wenn der Kunde Nachweise über stabile Bindungen oder den gewöhnlichen Aufenthalt verweigert oder eine missbräuchliche oder zweckwidrige Nutzung durch den Roaminganbieter nachgewiesen wird bzw. wenn der Kunde ein bestimmtes Datenvolumen überschreitet.



Obergrenzen bei Überschreitung des Datenvolumens lassen sich nicht allgemein festsetzen.



Der Kunde kann das nach folgender Formel ausrechnen:

FUP Roamingvolumen = 2 x Inländischer Endkundengesamtpreis (= Gesamtpreis des Bündels - andere Dienste z. B. WLAN-Flat, (Securitydienste) – Endgeräte): Wholesalecap (Data)



Wholesalecap Data: 9,163 €/GB (15. Juni – 31. Dezember 2017); 7,14 €/GB (ab 01. Januar 2018); 5,355 €/GB (ab 01. Januar 2019); 4,165 €/GB (ab 01. Januar 2020); 3,57 €/GB (ab 01. Januar 2021) und 2,975 €/GB (ab 01. Januar 2022)



Bei vorbezahlten Tarifen („Pre Paid“) kann Telefónica Germany den Verbrauch von Endkundendatenroamingdiensten zum inländischen Endkundenpreis in der EU auf ein Volumen begrenzen, das zumindest dem Volumen entspricht, das sich aus der Division des Gesamtbetrags (ohne Mehrwertsteuer) des vom Kunden an den Betreiber zu Beginn der Roamingnutzung bereits bezahlten, verfügbaren Restguthabens durch das Wholesalecap Data ergibt (Es gilt die Formel: FUP Prepaid Volumen = verfügbares Guthaben: Wholesalecap Data).







Die 4-Monate-Regel ist ein objektiver Indikator, der aber auch mit einem subjektivem Indikator gekoppelt werden muss (Nachweise über stabile Bindungen). Bisher wurde die Regelung noch nicht angewandt bzw. ist mir auch kein Fall bewusst. Wenn du stabile Bindungen zu Deutschland nachweisen kannst, dann wird dir auch nichts passieren. Du wirst 2 Wochen im Vorraus von o2 verständigt, fall die Fair-Use-Policy anspringen sollte. Theoretisch ist dies möglich aber praktisch wird es nicht durchgeführt.



Für weitere Informationen kannst du dich auf die o2-Preisliste beziehen. Auf Seite 6 Punk 1a werden Aufenthaltsnachweise/stabile Bindungen genauer definiert.



https://static2.o9.de/blob/10317104/v=153/Binary/preisliste-mobilfunk-postpaid.pdf  




Hallo SebastianPf,



leider kann ich deine Daten zu deinem Vertrag nicht einsehen. Ich habe hier aber noch mal einen Link für dich in dem @o2_Emanuel die Fair Use Policy und deren Berechnung gut erklärt hat: https://hilfe.o2online.de/thread/216426-fair-use-policy-eu-roaming-basic 



Wichtig ist, dass in deinem Vertrag die Option Roaming Basic enthalten sein muss. Hier findest du auch noch mal alles Wichtige zum Roaming Basic.



Viele Grüße,



Andrea



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