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Fehlende Zahlungsalternative zu Sofortüberweisung, trotz BGH-Urteil


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe online einen O2 Handyvertrag abgeschlossen.
Über Klarna bekommen ich die Aufforderung zur Zahlung von einem Euro per Sofortüberweisung.
Hierfür wird der NetKey und die Pin meiner Bankverbindung gefragt.
Eine alternative Zahlungsmöglichkeit wird nicht angeboten, bzw. war nicht zu finden.

Über Netkey und Pin können ALLE meine Banktransaktionen nachvollzogen werden. 
Es ist also verständlich, dass ich diese Daten keinem Dritten zur Verfügung stellen werde (und es wundert mich, dass es offensichtlich so viele andere tun).
Sollte es keine alternative Zahlungsmethode geben, muss ich von meinem Vertrag zurücktreten.

Es soll nur ein einzelner Euro abgebucht werden, obwohl ich O2 beim Vertragsabschluss eine Bankeizugsermächtigung erteilt habe.
Es liegt daher der Verdacht nahe, dass es genau darauf ankommt, meine privaten Daten auszulesen und zu verarbeiten und meine Finanzhistorie zu überprüfen.
Es ist nachvollziehbar, dass O2 meine Zahlungsfähigkeit prüfen muss.
Einer Schufa-Auskunft steht auch nichts im Wege, aber jede einzelne Überweisung die je über mein Konto gelaufen ist inkl. Sender bzw. Empfänger und bis zum letzten Cent geht entschieden zu weit.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs auf eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands e. V., dürfen „Sofortüberweisung“ gegenüber Verbrauchern nicht als einzige gebührenfreie Zahlungsmöglichkeit für Online-Bestellungen angeboten werden.
(Urteil vom 18.07.2017, KZR 39/16). 
Zwar ist das Geschäftsmodell von „Sofortüberweisung“ an sich zulässig, Unternehmen sind jedoch verpflichtet, Verbrauchern mindestens eine weitere gängige Zahlungsmöglichkeit anzubieten, für die sie keine Extragebühren berechnen.

Beste Grüße,
Dirk Denzer
 

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Lösung von bs0 21 March 2021, 13:05

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4 Antworten

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Ich würde auch so nichts zahlen, aber das zitierte BGH-Urteil trift hier leider nicht zu. Die Klage richtete sich damals gegen Unternehmen, die mehrere Zahlungsmethoden angeboten hatten, und alle außer Sofortüberweisen kostenpflichtig waren. Dass ein Unternehmen nur diese Möglichkeit anbietet ist daher zulässig, auch wenn nicht gerade kundenfreundlich.

Es steht dir natürlich frei, im Rahmen der Vertragsfreiheit, den Vertrag nicht abzuschließen wenn o2 nur diese Zahlungsmethode für die Anzahlung anbieten möchte.

Hallo @Dirk Denzer,

 

erstmal herzlich Willkommen in der Community. :relaxed:

 

Zum Thema Bezahlung/Abrechnung von Serviceleistungen und Hardware kann ich hier nur die Infos geben, die wir im Rahmen dessen anbieten. Was darüber hinausgeht, also Gerichtsurteile, für welche Bereiche und in welchem Kontext diese gefällt wurden leider nicht. Aus Kundensicht wäre dies dann eine indivuelle Entscheidung, aus rechtlicher Hinsicht wären wir hier der falsche Kanal - ausser du möchtest das einfach hier in und mit der Community diskutieren, das ist natürlich möglich.

 

Gruß,

Michi


Hallo zusammen,

es ist schwer verständlich, dass in besagtem Urteil bemängelt wurde, dass alle Alternativen zur Sofortüberweisung kostenpflichtig waren, es aber scheinbar ok zu sein scheint, die Alternativen einfach zu streichen.
Natürlich ist hier die falsche Stelle um Rechtsthemen bis zum Ende auszudiskutieren.
Ich hatte mir erhofft, dass O2 an dieser Stelle evtl. doch eine Alternative aufzeigen kann.

Die von Klarna eingeforderten Informationen stellen äußerst sensible Daten dar!
Mit den Zugangsdaten zum Konto hat Klarna (bzw. Sofort-GmbH) Zugriff auf die über die Onlinebankingschnittstelle sichtbare Transaktionsübersicht, den Kontostand, erteilte Daueraufträge, Depotbestände usw.
Auf diesem Umstand wird an keiner Stelle hingewiesen (ok, vielleicht doch irgendwo im Kleingedruckten irgendeiner AGB ...)

Nun denn, nach einigem Googeln habe ich dann doch etwas gefunden, was bei mir auch funktioniert hat.
Ob dies bei jedem funktionieren wird, kann ich nicht garantieren und muss bei jedem individuell geprüft werden. Bei mir ging es um einen einzelnen Euro, so dass das Risiko überschaubar gewesen ist.

Lösung:

Die Aussage <<Bitte führen Sie Ihre Guthaben Einzahlung unbedingt online über den Link in dieser E Mail durch. Manuelle Bank Überweisungen, Bar Einzahlungen in einem O2 Shop oder Zahlungen nach Ablauf der Frist können aus internen Gründen leider nicht verarbeitet werden.>> ist Falsch! 
Man kann den Euro doch manuell überweisen!

Klickt man in der Email auf <<jetzt anzahlen>> erhält man (im Kleingedruckten) eine Sofort Transaktions-ID und einen Verwendungszweck.
=> Beide Informationen kopieren (keine weiteren Daten zufügen) und in den Verwendungszweck der manuellen Überweisung eintragen. Den Euro an folgende Bankverbindung zahlen:
     Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
     Hypo Vereinsbank AG München
     Konto-Nr.: 5713153
     BLZ: 70020270
     IBAN: DE16 7002 0270 0005 7131 53
     Swiftcode (BIC): HYVEDEMMXXX

Auch wenn alle O2-Servicemitarbeiter, die ich per Hotline erreichen konnte das Gegenteil behauptet hatten: Bei mir hat es so funktioniert! 
SIM-Karten und Handy sind 4 Tage nachdem ich den Euro überwiesen hatte angekommen.
Zwischenzeitlich ist die SIM-Karten aktiviert und ich bin online.
Bei einem einzelnen Euro war das Risiko überschaubar. Für größere Beträge würde ich ggf. andere Wege suchen.

Fazit: Fall gelöst.

Beste Grüße,
Dirk


PS: Für die Suchmaschine, damit der Post von anderen mit ähnlichen Schwierigkeiten gefunden werden kann:
#Klarna
#Sofort GmbH
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#Netkey
#Zugangsdaten

Hallo @Dirk Denzer ,

 

das ist doch super, dass es nun geklappt hat und du dein Handy und die Simkarte erhalten hast. 

Es freut mich, dass dein Anliegen somit gelöst werden konnte. 

 

Liebe Grüße und schöne Ostertage

Maria

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