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Warum O2 Service
Gelöst

Auswahl Select & Stream unmöglich, O2 keine Hilfestellung


Hallo Zusammen,

ich habe meinen Telefonica Mobilfunkvertrag am 19.4. abgeschlossen und in diesem Zusammenhang ebenfalls Select & Stream erworben. 30 Tage wartete ich ohne Ergebnis einer Mail/SMS zur Buchung. Die Hotline konnte mir anschließend nicht weiter helfen, zwei weitere Anrufe bei dieser versickerten im Sande. Nix, null Reaktion und keine Bemühungen seitens O2 zur Sachlage. Schade!

Mein 5. Anruf hatte zur Folge, dass ich am 22.6. sodann einen Link zur angeblichen Auswahl erhalten habe. Dieser Link führt jedoch ins Nichts, eine Buchung ist weiterhin nicht möglich. Weder Online über die Priority Seite noch in der Mein O2 App. Postpaid Fehlermeldung und eine absurde Meldung, Select & Stream ist zum 22.8. abbestellt. 

Ich habe Telefonica/O2 jetzt 7 Tage gegeben, um diesen Sachverhalt zu lösen. Verstreicht diese Frist werde ich von meinem Vertrag auf Grundlage von § 323 BGB (Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachte Leistung) zurücktreten.

Aber vielleicht gibt es hier ja doch die eine Person, die helfen möchte und kann. 

Lösung von o2_Lars

Hallo @SirBobby, willkommen hier in unserer o2 Community :-)

Ich habe deine beiden Beiträge hier einmal zusammengefasst, damit es für uns alle übersichtlicher bleibt.

Die Frage von @Bollermann ist absolut berechtigt. Denn wenn man mehr als nur einen Vertrag bei uns hat, dann ist es für die Auswahl des Streaming Services absolut erforderlich, sich mit genau dr Rufnummer in unserem Onlineportal einzuloggen, mit der auch die Option Select & Stream besteht. Sofern diese noch nicht registriert sein sollte, kann dies schnell und einfach nachegholt werden :-)

 

Hallo @kimmy77,

dein Anliegen wurde ja schon in deinem Beitrag geklärt, wenn ich das richtig sehe, tut mir leid, dass es da anscheinend zu Missverständnissen gekommen ist :-/

Gruß,

Lars

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4 Antworten

  • Autor
  • Neuling
  • 1 Antwort
  • 10. Juli 2021

Hallo Zusammen,

ich habe meinen Vertrag am 19.4. abgeschlossen und in diesem Zusammenhang ebenfalls Select & Stream erworben. 30 Tage wartete ich ohne Ergebnis. Die Hotline konnte mir anschließend nicht weiter helfen, zwei weitere Anrufe versickerten im Sande. Nix, null Reaktion und Klärung seitens O2. Schade. Am 22.6. erhielt ich sodann einen Link zur angeblichen Auswahl. Dieser Link führt jedoch ins Nichts, eine Buchung ist nicht möglich. Postpaid Fehlermeldung.

Ich habe o2 jetzt 7 Tage gegeben, um diesen Sachverhalt zu lösen. Verstreicht diese Frist werde ich von meinem Vertrag auf Grundlage von § 323 BGB (Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachte Leistung) zurücktreten. 

Edit o2_Lars: Zu bestehenden Beitrag verschoben.


Bollermann
Star
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  • 27067 Antworten
  • 10. Juli 2021

Guten Abend,  

 

Welchen Tarif nutzt du und ist das dein einziger Vertrag inkl Select & Stream?


kimmy77
Neuling
  • Neuling
  • 16 Antworten
  • 10. Juli 2021

@SirBobby : Willkommen im Club,

ich habe leider dasselbe Problem wie du und ich habe auch schon mehrfach die Hotline genervt und hier im Forum auf Hilfe gehofft. Leider bisher völlig vergeblich.

Wenn man deinen Post und die vielen anderen Posts zum selben Thema liest, glaubt man wirklich langsam das sei gewollt.

Die Idee mit dem Rücktritt gem. §323 BGB werde ich für mich jetzt auch mal prüfen und dann evtl. meinen Rechtschutz beanspruchen. So kann es ja wirklich nicht weitergehen.

VG


o2_Lars
  • Moderator
  • 23522 Antworten
  • Lösung
  • 22. Juli 2021

Hallo @SirBobby, willkommen hier in unserer o2 Community :-)

Ich habe deine beiden Beiträge hier einmal zusammengefasst, damit es für uns alle übersichtlicher bleibt.

Die Frage von @Bollermann ist absolut berechtigt. Denn wenn man mehr als nur einen Vertrag bei uns hat, dann ist es für die Auswahl des Streaming Services absolut erforderlich, sich mit genau dr Rufnummer in unserem Onlineportal einzuloggen, mit der auch die Option Select & Stream besteht. Sofern diese noch nicht registriert sein sollte, kann dies schnell und einfach nachegholt werden :-)

 

Hallo @kimmy77,

dein Anliegen wurde ja schon in deinem Beitrag geklärt, wenn ich das richtig sehe, tut mir leid, dass es da anscheinend zu Missverständnissen gekommen ist :-/

Gruß,

Lars


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