Warum O2
Warenkorb
Service

Ablehnung auserordentliche Kündigung STERBEFALL /Generallvollmacht


Hallo ich habe eine Generalvollmacht von meinem Vater und von meiner verstorbenen Mutter. Mein Vater ist nicht in der Lage irgendetwas zu regeln, deshalb bin ich für alles zuständig. Der schwere Verlust am 22.4.2020 verstorbenen Mutter macht es zusätzlich schwierig. Nun habe ich erst versucht telefonisch die Partnerkarte zu kündigen darauf hin wurde mir gesagt muss schriftlich erfolgen mit Sterbeurkunde. Gesagt getan. Alles dabei Generalvollmachten Sterbeurkunden Ausweiskopien von meinem Vater und von mir. Alles per Einschreiben 12.6.20. 

Heute bekomme ich eine Antwort Kündigung abgelehnt. 🧐

Wie kann es sein das solch eine Kündigung abgelehnt wird trotz der Generalvollmacht. Kein anderer DIENSTANBIETER / BEHÖRDEN reagieren so lehnen ab.

 

 


10 Antworten

Auf welchen Vertragsinhaber lief die Partnerkarte, auf deinen Vater oder auf deine Mom?

Vertragspartner ist mein Vater 

 

Er ist nicht in der Lage etwas selber zu erledigen deshalb die Generalvollmacht. 

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

Wäre deine Mutter die Vertragsinhaberin gewesen, wäre die Kündigung bewilligt worden. Evtl nochmal begründen und auf Kulanz hoffen. 

 

Mein aufrichtiges Beileid. 

Benutzerebene 7
Abzeichen +3

Wie traurig die Angelegenheit auch ist. Der Todesfall berührt die Verträge deines Vaters ja in keinster Weise.

Liefe der Vertrag auf deine Mutter, wäre das ganze keiner Diskussion Wert. Aber so sieht es eher schlecht aus.

 

Zudem: Wenn du eine Generalvollmacht nachgewiesen hat, dürfte o2 eine reguläre Kündigung nicht abweisen. Nur für eine AUßERORDENTLICHE Kündigung fehlt die Grundlage.

Das ist eine Partnerkarte für meine Mutter gewesen die jetzt nicht mehr genutzt wird. Sie ist überflüssig. Da wird es doch wohl ne Lösung geben müssen. Der Vertrag bleibt ja weiterhin bestehen für die Hauptnummer meines Vaters. 

Benutzerebene 7
Abzeichen +3

Wer die Partnerkarte nutzt, ist letztendlich vollkommen irrelevant. 

Relevant ist, wer Vertragsinhaber ist.

 

Wenn deine Kulanzanfrage bereits abgelehnt worden ist, bleibt dann nur die reguläre Kündigung des Vertrages.

Hallo @MonikaMietz ,

 

bitte entschuldige die Wartezeit.

Zuerst möchte ich mein herzliches Beileid ausdrücken und wünsche dir viel Kraft.

 

Ich habe dir gerade eine private Nachricht geschrieben - du findest Sie in deinem Posteingang (von “o2 Support”).

Wir schauen uns das an nach deiner Rückmeldung und unterstützen dich. :relaxed:

 

Viele Grüße,

Michi

Benutzerebene 2

Wer die Partnerkarte nutzt, ist letztendlich vollkommen irrelevant. 

Relevant ist, wer Vertragsinhaber ist.

Sicher. Aber bei O2 sollte man sich auch überlegen, wie man die Produkte vermarktet und wie man sie benennt (“Partner”). Die Kunden werden ja durch das Marketing dazu angehalten, Verträge für Partner auf ihren eigenen Namen abzuschließen anstatt auf den Namen des Partners. Wenn dann aber kein Partner mehr da ist, dann ist das ad absurdum geführt und könnte mit entsprechendem Feingefühl gehandhabt werden.

 

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

Partner muss doch nicht der Lebenspartner sein, und man bekommt hohe Rabatte bei solchen Verträgen, was diese sehr attraktiv für Zweitverträge macht. Ich denke also nicht, dass eine andere Bezeichnung hier viel ändern würde. Ich kann mir vorstellen, dass wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass der Verstorbene den Vertrag benutzt hat, eine vorzeitige Auflösung aus Kulanz nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist.

Deine Antwort