ich habe meinen Vertrag bei O2 im Dezember 2014 gekündigt. Daraufhin habe ich die Kündigungsbestätigung für den 30.01.2015 erhalten.
Am 30.01.2015 wurde daher auch der DSL- und Festnetzanschluß abgestellt. Der Router wurde sofort von mir an O2 zurückgeschickt.
Nun erhielt ich am 28.01.2015 eine Rechnung über die Grundgebühr von 29,90 EUR für den 01.02.2015-28.02.2015.
Auf meine Anfrage beim Kundenservice warum mir für den Februar noch die Grundgebühr berechnet wird obwohl der Vertrag zu diesem Zeitpunkt gar nicht mehr besteht, wurde mir gesagt, daß die Rechnungen immer im Voraus erstellt werden und ich diese nicht beachten muß, da mir nichts mehr abgebucht wird. Wenige Tage später wurde mir dennoch der Betrag von 29,90 EUR abgebucht. Diesen Lastschrift habe ich dann widerrufen und den Betrag zurückbuchen lassen.
Wenige Tage später bekam ich eine Zahlungsaufforderung über die 29,90 EUR zuzüglich 4 EUR Rücklastschriftgebühr. Die Dame vom Kundendienst meinte, daß ich diesen Betrag nun bezahlen müßte, und ich dann am Ende des Monats die 29,90 EUR wieder zurücküberwiesen bekomme. Die vorherige Aussage des Kundenberaters interessiere sie nicht.
Daraufhin habe ich mich auch nochmal schriftlich an Telefonica gewandt, die mir lediglich zurückgeschrieben haben daß sie mich leider nicht telefonisch erreichen konnten (ist ja auch klar, da der Festnetzanschluß ja gar nicht mehr besteht seit dem 30.01.2015) und daß bei der Bereitstellung und Abrechnung keinerlei Unstimmigkeiten aufgetreten seien.
Wenige Tage später bekam ich ein Schreiben von O2, daß nun mein Anschluss gesperrt worden sei, da kein Zahlungseingang festgestellt werden konnte. Nun solle ich doch die 29,90 EUR zuzüglich 4 EUR Rücklastschriftgebühr, 5 EUR Mahngebühr, 5 EUR Datensperrgebühr, 0,12 EUR Zinsen einzahlen, da sonst ein Inkassobüro eingeschaltet wird. Merkwürdigerweise wurde bisher keine Abschlußrechnung erstellt, in der ich ja die 29,90 EUR für Februar 2015 zuzüglich 1,93 EUR für die Zeit vom 30.01.-31.01.2015 wieder gutgeschrieben bekomme. Außerdem ist es eine Frechheit mir 5 EUR Datensperrgebühr zu berechnen, obwohl gar kein Anschluß mehr existiert, der gesperrt werden kann. DER VERTRAG IST ZUM 30.01.2015 GEKÜNDIGT!!! Außerdem ist mir unverständlich, wie man Zinsen für einen Betrag fordern kann, der Ihnen gar nicht zusteht, da für den Monat Februar gar keine Leistung erbracht wurde. Daher möchte ich Sie bitten, mir noch die 1,93 EUR zu überweisen, da ist sonst diesen Fall an meinen Anwalt übergeben werde.
Lösung von bs0
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