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Widerspruch gegen Drittanbieterabrechnungen über die Handyrechnung

  • January 30, 2026
  • 12 Antworten
  • 94 Aufrufe

Widerspruch gegen Drittanbieterabrechnungen über die Handyrechnung

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit widerspreche ich den über meine Handyrechnung abgerechneten Drittanbieterzahlungen in Höhe von insgesamt 318 €.

 

Die betreffenden Käufe wurden nicht von mir bewusst oder absichtlich getätigt. Sie sind durch mein minderjähriges Kind versehentlich erfolgt, ohne dass mir der Umfang oder die Kosten dieser Dienste klar waren.

 

Ich habe diese Drittanbieterdienste nicht wissentlich beauftragt und bitte Sie daher um eine Überprüfung der Abrechnung sowie um eine kulante Rückerstattung der berechneten Beträge.

 

Zusätzlich bitte ich Sie, eine vollständige Drittanbietersperre für meinen Anschluss einzurichten, um zukünftige Vorfälle dieser Art zu vermeiden.

 

 

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und eine schriftliche Rückmeldung.

 

Edit o2_Dennis 30.01.2026 / 14:31 Uhr: Thema verschoben von O₂ Home: Rechnung → O₂ Mobilfunk: Rechnung

 

12 Antworten

Bumer
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  • January 30, 2026

Schau mal bitte:

 


  • Autor
  • Besucher:in
  • January 30, 2026

Vielen Dank für den Hinweis auf die FAQ.

 

Diese ist mir bekannt. In meinem Fall handelt es sich jedoch um eine unbeabsichtigte Nutzung durch mein minderjähriges Kind.

 

Ich selbst habe keine Drittanbieterleistungen wissentlich beauftragt oder bestätigt. Ein wirksamer Vertrag ist daher aus meiner Sicht nicht zustande gekommen (§ 104, § 108 BGB).

 

Ich bitte Sie daher weiterhin um eine konkrete Prüfung der abgerechneten Drittanbieterzahlungen sowie um eine kulante Rückerstattung der unberechtigt berechneten Beträge in Höhe von 318 €.

 

Zusätzlich bitte ich um eine vollständige Drittanbietersperre für meinen Anschluss und eine schriftliche Bestätigung der Prüfung und der getroffenen Maßnahmen.

 

Vielen Dank.


Bollermann
Legende
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  • January 30, 2026

@Katerjna Stepanenko 

Für die Nutzung der Simkarte und für dein Kind bist du verantwortlich. Waren keine Drittanbietersperren gesetzt, ist das ebenfalls deine Verantwortung.

Du kannst versuchen, dir die Kosten über den Drittanbieter zurück zu holen.


poales
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  • Legende
  • January 30, 2026

Zusätzlich bitte ich um eine vollständige Drittanbietersperre für meinen Anschluss

das kannst du selbst einrichten

Verwaltung der Drittanbieterdienste in Mein o2

 


  • Autor
  • Besucher:in
  • January 30, 2026

Предмет: Widerspruch gegen Drittanbieterabrechnung und Forderung auf Rückerstattung

Sehr geehrtes O2-Team,

hiermit lege ich formell Widerspruch gegen die mir in Rechnung gestellten Drittanbieterleistungen ein.

Ich bestreite ausdrücklich, dass diese kostenpflichtigen Dienste von mir wissentlich oder mit meiner Zustimmung beauftragt wurden. Die Nutzung des betroffenen Endgeräts erfolgte durch ein minderjähriges Kind. Ein rechtswirksamer Vertragsschluss kann unter diesen Umständen nicht angenommen werden.

Ich bitte Sie daher um die vollständige Darlegung und den Nachweis, wie und wann es zu einem angeblichen Vertragsabschluss gekommen sein soll, insbesondere:
- Nachweis eines wirksamen Double-Opt-In,
- Datum, Uhrzeit und technische Details der Aktivierung,
- Name und vollständige Kontaktdaten des Drittanbieters.

Solange kein entsprechender Nachweis erbracht wird, weise ich die Forderung zurück und fordere die Rückerstattung der bereits abgebuchten Beträge.

Unabhängig davon habe ich inzwischen eine vollständige Drittanbietersperre für meinen Anschluss eingerichtet.

Sollte innerhalb von 14 Tagen keine zufriedenstellende Klärung erfolgen, behalte ich mir vor, den Vorgang an die Verbraucherzentrale sowie an die Schlichtungsstelle Telekommunikation weiterzugeben.

Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung und eine zeitnahe Klärung.

Mit freundlichen Grüßen  
 


Bollermann
Legende
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  • January 30, 2026

@Katerjna Stepanenko 

In einem Forum kannst du nicht widersprechen. 

Wende dich schriftlich an o2.


bs0
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  • Legende
  • January 30, 2026

Nutze dazu ggf. das Kontaktformular. o2 kann sich dann auf Wunsch in deinem Namen beim Drittanbieter nachfragen.

Wie dir bereits mitgeteilt wurde, bist du für deine SIM-Karte verantwortlich. Du müsstest also nachweisen können, dass das Kind ohne deine Zustimmung das Handy benutzt hat und ohne deine Zustimmung Leistungen gebucht hat. Der Verweis auf §§ 104, 108 BGB ist nur bedingt relevant.

Bezüglich der anderen Punkte: Die Kontaktdaten des Drittanbieters stehen auf der Rechnung.


  • Autor
  • Besucher:in
  • January 30, 2026

Gib mir Links und Kontakte, wo ich mich offiziell bewerben kann


jsc
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  • Legende
  • January 30, 2026

hier bitte

Kontaktformular


bs0
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  • Legende
  • January 30, 2026

Man kann auch höflich fragen! Danke ​@jsc 


jsc
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  • Legende
  • January 30, 2026

@bs0 höflich fragen scheitert manchmal an der deutschen Sprache… ;)


Bumer
Legende
  • January 31, 2026

Zur Info, inzwischen wird dort das Gegenteil gefordert!