Sehr gerne hätte ich schriftliche Hilfe.
Bei der Hotline möchte ich nicht nochmals anrufen.
Vielen Dank schon mal
Lösung von o2_Michael
Zur Antwort springenLösung von o2_Michael
Zur Antwort springenbiczip schrieb:
" Da steht nichts von einer Anschlussgebühr. Müsste doch eigentlich drin stehen oder?"
Nein,andersrum wird ein Schuh daraus.
Es müsste drinstehen das KEINE Anschlußgebühr anfällt.
Demnach müssten nicht nur der Anschlusspreis im Vertrag stehen, sondern auch alle anderen Kosten. Und die müssen natürlich nicht aufgelistet sein. Dafür gibt es ja die Preisliste. Steht im Vertrag nichts abweichendes drin, fällt eine Anschlussgebühr an.
Das ist aber doch schon ein wenig sonderbar, oder?
Meiner Meinung nach sollte in dem Vertrag, den man unterschreibt, alles drinstehen, was man bei Vertragsabschluss zu zahlen hat. Und da zählt auch die Anschlussgebühr dazu. Nach meiner Meinung hat o2 keinen Anspruch auf Erhebung der Gebühr. Ein eventueller Hinweis auf die Preisliste dürfte da ebenfalls nicht greifen, denn diese wird dem Kunden erst nach Vertragsabschluss ausgehändigt bzw. bekannt.
stefanniehaus schrieb:
Demnach müssten nicht nur der Anschlusspreis im Vertrag stehen, sondern auch alle anderen Kosten. Und die müssen natürlich nicht aufgelistet sein. Dafür gibt es ja die Preisliste. Steht im Vertrag nichts abweichendes drin, fällt eine Anschlussgebühr an.
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