Skip to main content
Warum O2
Warenkorb
Service

Hallo zusammen, 

mit Schrecken musste ich feststellen, dass für eine meiner Rufnummer Zusatzdienste auf der Rechnung auftauchen: 

o2 Musicabo (1x wöchentlich) 

Gymondo Fitnessabo (monatlich) 

 

Ich habe zu keine Zeitpunkt diese Dienste abonniert oder der Zahlung zugestimmt. Die Drittanbietersperre ist nun aktiviert, es sind unter Abos auch keine Dienste hier bei mein O2 aufgeführt. 
Ist der „Schrecken“ nun vorbei oder muss ich in meiner nächsten Rechnung wieder mit diesen absurden Extrabeträgen rechnen? Andernfalls: können bitte diese Dienste gekündigt werden? 
Ich freue mich über den Support von eine*r O2-MitarbeiterIn

 

Vielen Dank und Grüße 

@HED2023 

in diesem Artikel findest du Antworten:

Gruß 


Hallo @HED2023 

schau mal hier

https://hilfe.o2online.de/o2-mobilfunk-rechnung-23/abofalle-was-tun-585645

 

Übrigends bei Drillisch sind die Drittanbieter standardmäßig bei Vertragsabschluß gesperrt.

Gruß

Erfreulicherweise hat O2 die Kontaktaufnahme auch unter nachstehender Adresse ermöglicht.

https://www.o2online.de/service/kontaktformular/#/Rechnung_&_Zahlung/Sonstige_Rechnungs-_und_Zahlungsanliegen

 

Dies erspart u.U. das aufwendige Einwurfeinschreiben.


Hallo zusammen,

 

vielen Dank. Bei der Wallet-Seite werden mir keine Abos angezeigt, trotzdem habe ich schon mehrfach für diese Dienste zahlen müssen…

Ich werde mal per Kontaktformular versuchen, Kontakt aufzunehmen. Danke


Guten Abend @HED2023 

Herzlich willkommen in der O² Community!

vielen Dank, dass du dich mit deiner Frage an die Community wendest.


Zunächst widerrufen

 

Danach Drittanbietersperre setzen (gilt nur für neue Abos und muß für jede Nummer einzeln gesetzt werden)

 

 

Widerspreche den Rechnungen innerhalb der Frist von 8 Wochen bitte um Rückerstattung mit Begründung.

 


Herzlich willkommen in der Community @HED2023.

RhobarDerIII hat hier ja noch super Tipps hinterlassen, konntest du bereits alles bzgl. der Abos klären?

Hattest du die Rechnung innerhalb der 8 Wochen schriftlich wiedersprochen?

LG Steffen


Deine Antwort