zu diesem Thema zu umfangreich und damit evtl. für den einen oder anderen unübersichtlich ist, habe ich die, wie mir scheint, wichtigsten Maßnahmen hier nochmals zusammengefaßt.
- Zunächst widerrufen innerhalb 14 Tagen, falls die Zeit noch nicht verstrichen ist.
Wenn das Abo nicht von o2 ist, muss der Widerruf an den jeweiligen Anbieter gerichtet werden, Adresse siehe Rechnung. Widerspruch gegen die Rechnung geht ggf. an o2.
- Widerspreche den Rechnungen innerhalb der Frist von 8 Wochenund bitte um Rückerstattung mit Begründung.
Einwurfeinschreiben
Telefonica Germany GmbH & Co OHG
Kundenbetreuung/RE
90345 Nürnberg
Fax 01805 571766 (0,14 €/Minute)
- Da O2 das Redirektverfahren nicht korrekt umsetzt und nicht immer alle Kosten erstattet, würde ich u.U. eine Beschwerde mit Fallbeispielen einreichen bei
Edit: o2_Dennis 16.05.23 / Link aktualisiert Edit: Kurt 07.11.23 / Preisinformation Faxnummer ergänzt
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Hallo,
vielen Dank. Das verlinke ich dann gerne.
LG
@Gmo
Hallo,
hier und in deinem erwähnten anderen Threat teilst du mit, dass o2 das Redirektverfahren nicht ordnungsgemäß umsetzt.
Woran machst du es fest bzw wie kannst du diese Tatsachenbehauptung belegen?
Der unbedarfte User könnte sich daran festhalten und sich wundern, wenn die Kosten doch zu begleichen sind.
Das o2 teilweise anteilig oder ganz die Gebühren auch rückwirkend erstattet, liegt es vermutlich eher daran, dass es der bequemste und schnellste Weg ist, den Kunden zufrieden zu stellen, aber gewiss nicht, dass das Redirektverfahren nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
Daher, falls ich zb oder andere davon betroffen sind, wäre ich dankbar, dass du eine belegbare Quelle nennst, die deine Aussage verbindlich stützen.
Grüße
Hallo,
@der Giuseppe
LG
@Vilureef
Hallo,
auch da wird nur vermutet und es nicht belegt.
Wir sollten uns doch einig sein, dass zwischen einer Vermutung und einer Tatsache ein Unterschied besteht.
Grüße
Hallo,
bei so was empfehle ich immer, über den Tellerrand hinauszuschauen. @bielo hat es in dem verlinkten Artikel wunderbar beschrieben. Wenn das Redirect Verfahren korrekt angewandt werden würde, warum gibt es dann hier trotzdem so viele Anfragen? Wenn die o2_Moderation schreibt es ist alles korrekt, muss man das Glauben, und man kann sich trotzdem seinen Teil denken. Mal noch ein kleiner Denkanstoß, warum sperrt o2 die Drittanbieter bei Vertragsabschluss nicht automatisch? Wenn der Kunde es nutzen möchte, kann er es jederzeit selber freigeben.
LG
@Vilureef
Das der verlinkte Artikel wunderbar beschrieben ist, habe ich nicht in Abrede gestellt.
Sondern lediglich nach einer sicheren und verbindlichen Quelle gefragt, die die Aussage stützt, dass o2 das Redirect Verfahren nicht ordnungsgemäß umsetzt.
Selbst seinen Hinweis, dass er es mit Fallbeispielen unter umständen an die BNetzA senden würde habe ich nicht kommentiert, da es seine Entscheidung wäre, aber den anderen Kunden sollte nicht suggeriert werden, und das geht eindeutig aus seinem Artikel hervor, dass o2 das Redirectverfahren nicht ordnungsgemäß durchführt und der Kunde schlußendlich im Recht sei.
So soll es nicht, denn jeder Einzelfall muss geprüft und beschieden werden und nicht irgendeine unbelegte Aussage die pauschal ist und glaubt, dass diese Allgemeingültig und anzuwenden sei.
Anfragen zu Drittanbieter oder deren Beschwerden hierzu haben alle Mobilfunkanbieter.
Selbst bei der Telekom und Vodafon muss der Kunde, sofern er sie nicht möchte, selbst sperren.
Klar könnte o2 als Vorbild agieren um es bei Vertragsabschluss automatisch einrichten, aber warum sollten sie es tun?
Das Thema Drittanbieter und Abofallen ist seit gefühlt 20 Jahre Thema und ich denke, dass jeder sich selbst darum kümmern muss.
Und ja, es gibt viele Anfragen? Wobei viele relativ sind. Das die Moderatoren dem Einen oder Anderen eine Gutschrift erstellt heißt nicht, dass alle diese Gutschrift erhalten.
Ist nur meine Meinung.
Grüße
@Gmo
Hallo,
hier und in deinem erwähnten anderen Threat teilst du mit, dass o2 das Redirektverfahren nicht ordnungsgemäß umsetzt.
Woran machst du es fest bzw wie kannst du diese Tatsachenbehauptung belegen?
Der unbedarfte User könnte sich daran festhalten und sich wundern, wenn die Kosten doch zu begleichen sind.
Das o2 teilweise anteilig oder ganz die Gebühren auch rückwirkend erstattet, liegt es vermutlich eher daran, dass es der bequemste und schnellste Weg ist, den Kunden zufrieden zu stellen, aber gewiss nicht, dass das Redirektverfahren nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
Daher, falls ich zb oder andere davon betroffen sind, wäre ich dankbar, dass du eine belegbare Quelle nennst, die deine Aussage verbindlich stützen.
Da die Kaufbestätigung des Kunden und die Weiterleitung nicht funktionieren, ist das Redirektverfahren nicht korrekt umgesetzt.
Im Gegensatz hierzu, setzt es O2 bei Abschluß eines Handyverträgen korrekt um.
Beispiel:
Es passiert mir immer wieder folgendes:
Ich bin eingeloggt, schaue nach Angeboten bei O2 und ohne mein Zutun landet immer wieder mal ein Angebot ungewollt im Warenkorb. Ich neige nicht dazu auf dem Smartphone irgendwo herumzuklicken.
Nun habe ich die Möglichkeit in den Warenkorb zu gehen und den Artikel zu löschen oder per Kaufbutton zu bestätigen.
Bei den Abos existiert dieser Kaufbutton offensichtlich nicht. Der einzige Schutz wäre hier nicht eingeloggt zu sein.
Wie ich an anderen Stellen schon sagte, hat m.E. O2 sein System nicht vollkommen im Griff.
Ich unterstelle nicht einmal böse Absicht. Dann soll O2 aber bitte zu seinen Fehlern stehen.
O2 wird den Abschluss eines Abos kaum nachweisen können. Daß der Kunde das Abo nicht nutzt, sollte eindeutig genug sein für die Erstellung der Gutschriften.
Gruß
Gmo
Die Mods selber schreiben doch, dass man sich sowas versehentlich einfangen kann.
Sowas kann bei den genannten Verfahren m.E. nicht passieren.
Dass es hier Kunden gibt, die auf Dummfang gehen und trotz der sicheren Verfahren ihr Geld wieder haben wollen, stelle ich nicht in Abrede.
Daß Produkte ungewollt im Warenkorb landen, laste ich meinerseits nicht O2 an.
Durch Wischtechnik (nutze ich selbst nicht), automatische Tastaturergänzungen etc reagiert manches Smartphone wohl extrem sensibel und mit ungewollten Reaktionen, zumindest bei mir.
Was aber seitens O2 zuweilen offensichtlich nicht funktioniert, ist eine Handbremse, wie der Kaufenbutton, die nur bewußt gelöst werden kann.
Das wird aber im Redirektverfahren genau so definiert.
Eine Besonderheit stellt der neuen Verfügung zufolge das Abonnieren von Diensten dar, das künftig gar nicht mehr ohne Redirect erfolgen darf. Darüber hinaus gelte eine Ausnahme von den neuen Regeln für vertrauenswürdige Drittanbieter, bei denen sich der Kunde selbst durch ein Log-in identifiziert.
Beim Link *das Abonnieren von Diensten dar* ist die Allgemeinverfügung der BNetzA. Zwar knapp 34 Seiten, aber spannend zu lesen.
Vielen Dank dafür
Grüße
Edit Vilureef: Unmark Answer!
Upps,
da habe ich ungewollt gelöst. Dabei habe ich mich nur gefreut.
Ob das wieder jemand entlösen kann?
Die Lösung liegt ja eher in den Händen von O2.
Hallo,
@Gmo ist entlöst.
LG
Erfreulicherweise hat O2 die Kontaktaufnahme auch unter nachstehender Adresse ermöglicht.
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