Abos abschließen, verwalten und kündigen bei o2
Reklamieren solltest du hier: https://www.o2online.de/service/kontaktformular/
Setze dringend eine Drittanbietersperre. https://www.o2online.de/service/drittanbieter/
o2 ist nicht berechtigt, das Geld einzubehalten, wenn sie die Vorgaben der BNetzA nicht umsetzen.
Bitte melde den Fall zwingend der BNetzA. o2 erstattet idR nur für 2 Monate rückwirkend. Mir sind Fälle bekannt, da bekamen Kunden alles wieder, wenn Beschwerde bei der BNetzA eingelegt wurde.
Direkt zum Beschwerdeformular
Schutzmaßnahmen durch die Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur hat Regeln für die Abrechnung der Drittanbieterleistungen festgelegt. Seit Februar 2020 müssen Sie vor dem Kauf auf die Kosten ausdrücklich hingewiesen werden. So darf Ihr Mobilfunkanbieter Drittanbieterdienstleistungen nur dann abrechnen, wenn:
- entweder ein Redirect durchgeführt wurde; der Redirect ist eine Art Umleitung. Der Kunde wird vor dem Kauf auf die Internetseite seines Mobilfunkanbieters mit allen relevanten Produktinformationen umgeleitet. Hier wird er für eine Dienstleistung erst bezahlen, nachdem er z.B. auf „kaufen“ oder „zahlungspflichtig bestellen“ geklickt hat.
- oder das Mobilfunkunternehmen verschiedene festgelegte verbraucherschützende Maßnahmen implementiert (Kombinationsmodell).
Diese Kombinationslösung setzt sich u.a. aus Redirect, Registrierung und Login sowie Geld-Zurück-Garantie zusammen. Während das Redirect alleine eine technische Lösung bei der Identifizierung des Teilnehmers vorgibt, basiert das alternativ anwendbare Kombinationsmodell auf einer von der Bundesnetzagentur im Rahmen des Festlegungsverfahrens moderierten Selbstverpflichtung der Mobilfunkanbieter.
Die Festlegung der Bundesnetzagentur zum mobilen Bezahlen über die Mobilfunkrechnung finden Sie Verfügung Nr. 108 vom 16.10.2019 (Amtsblatt Nr. 20/2019) (pdf / 677 KB) .
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Aerger/Faelle/Drittanbieter/artikel.html
Beschwerde – so geht es!
Für unsere Ermittlungen benötigen wir möglichst detaillierte Sachverhaltsschilderungen. Es ist deshalb sehr wichtig, dass Sie uns alle Details zu Ihrem Fall schildern.
Diese Informationen brauchen wir
- Ihre persönlichen Daten,
- Die betroffene Mobilfunkrufnummer, über die die Abrechnung des unerwünschten Drittanbieterdienstes erfolgt ist,
- Informationen zu Ihrem Mobilfunkanbieter,
- Informationen zum unerwünschten Drittanbieter,
- Ggf. Kopie der Mobilfunkrechnung,
Direkt zum Beschwerdeformular
Hallo @Almirmahmoud,
herzlich willkommen in unserer o2 Community
Schade, dass dir die Kolleg:innen an der Hotline nicht weitergeholfen haben. Wir finden hier mit Sicherheit eine Lösung.
Generell ist es so, dass du nach der Buchung eines Abo´s eine Bestätigung per SMS bekommst. Wurde die Buchung durchgeführt, findest du das entsprechende Abo in deiner Entertainment Wallet unter „Meine Downloads und dann unter dem Reiter „Meine Abos“. Dort kannst du die Abos verwalten und kündigen.
Die Kündigung habe ich in dem Fall für dich vorgenommen und dir die Gebühren zurückerstattet.
Damit zukünftig keine Berechnung mehr erfolgt bzw du vor solchen Abbuchungen geschützt bist, empfehle ich dir diese zu sperren. Die Sperrung kannst du online unter Mein o2 oder in der o2 App veranlassen.
Schau gerne dazu in unseren F.A.Q´s:
https://hilfe.o2online.de/digitales-leben-o2-tv-priority-o2-music-o2-cloud-o2-protect-38/bezahlen-per-o2-handyrechnung-drittanbieterdienste-selbst-verwalten-oder-sperren-235883
Dort findest du alle Informationen, wie du Drittanbieter selbst verwalten oder sperren kannst.
Bei weiteren Fragen komm gerne auf uns zu
Viele Grüße
Daniela
Guten Morgen @Almirmahmoud,
freut mich, dass wir zusammen eine Lösung gefunden haben
Bis zum 29.01.2024 hast du die Möglichkeit das Samsung Galaxy Z Flip5 zusammen im Bundle mit der Galaxy Watch 6 zu testen. Bei Interesse schau gerne hier:
Melde dich jederzeit bei uns, wenn dir etwas auf der Seele brennt.
Viele Grüße
Daniela