kann ich bitte die Zugangsdaten für Internet und VOIP an meinem DSL-Anschluss bekommen, damit ich meinen eigenen Router einrichten kann?
MfG
kva
Lösung von kunde_von_alice
Zur Antwort springenLösung von kunde_von_alice
Zur Antwort springenAuch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam:In den Telefónica AGB ist die Textform vorgeschrieben und ist damit völlig gesetzeskonform. D.h. eine eigenhändige Unterschrift war noch nie erforderlich. Änderung gilt im übrigen für ab Oktober 2016 abgeschlossene Verträge.
(Form von Anzeigen und Erklärungen) eine Bestimmung, durch die Anzeigen oder Erklärungen, die dem Verwender oder einem Dritten gegenüber abzugeben sind, gebunden werden
b) an eine strengere Form als die Textform in anderen als den in Buchstabe a genannten Verträgen
Dank einer Gesetzesänderung wird kündigen jetzt einfacher: Ein unterschriebener Brief ist nicht mehr nötig. Die sogenannte Textform reicht. [...]
Bislang konnten Unternehmer hierfür aufgrund ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGB, verlangen, dass eine Kündigung schriftlich zu erklären ist, also eigenhändig unterzeichnet und per normaler Briefpost.
Durch eine Gesetzesänderung werden zum 1. Oktober 2016 alle AGB-Klauseln unwirksam, die für Kündigungen und andere Mitteilungen gegenüber Unternehmen mindestens die Schriftform vorschreiben. Die Schriftform erschwerte Verbrauchern unnötig die Abgabe von Erklärungen. [...]
Nunmehr darf keine strengere Form als die sogenannte Textform vorgesehen werden. Es ist also keine eigenhändige Unterschrift mehr erforderlich. [...]
Wichtig: Die Gesetzesänderung gilt nur für Verträge ab 1. Oktober 2016
Die Änderung des AGB-Rechts gilt allerdings nicht für bereits bestehende Verträge. Nach der Übergangsvorschrift sind nur Verträge betroffen, die ab dem 1. Oktober 2016 geschlossen werden.
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