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Warum O2 Service
Gelöst

Sonderkündigungsrecht bei Umzug


Hallo,

leider bin ich momentan sehr verärgert über O2 wegen folgender Situation:

Ich habe seit 2012 einen DSL / Festnetzvertrag laufen.

Aufgrund des Umzugs zu meinem Freund ins Haus und dem dort bereits vorhandenen DSL-Anschluss (kein O2) benötige ich den der alten Wohnung natürlich nicht mehr.

Nach Hilfe zum weiteren Vorgehen zur Kündigung, habe ich im beim O2 Kundenservice diesbezüglich angerufen. Dort wurde mir mitgeteilt, dass ich in diesem Fall von einem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen kann per Mail an die im Impressum stehende Adresse und mir hier keine Sorgen machen brauche.

Dies habe ich auch so gemacht.

Heute habe ich nochmals angerufen und nachgefragt wie der Stand meiner Kündigung ist. Daraufhin hat mir ein Kundenberater gesagt, dass wird kein Problem sein, allerdings könnte es sein, dass ich eine Abschlagszahlung von 3 Monaten zahlen muss. Somit wurde ich in die Kündigungsabteilung durchgestellt und habe dann eher einen Schock bekommen.


Man benötige die Bescheinigung der Gemeinde über den Umzug und die Bestätigung des am neuen Wohnort vorhandenen DSL-Anschlusses (egal welcher Anbieter!).

Die Dame am Telefon sagte mir, meine Sonderkündigung wird wohl abgelehnt, da an meinem neuen Wohnort kein O2 DSL vorhanden ist, sondern DSL über einen anderen Anbieter (schade auch dass man dies erst über die Hotline erfahren kann).

Die einzige Möglichkeit die ich habe sei den Vertrag evtl. meinem Nachmieter zu überschreiben.
Ärgerlich ist, dass hier leider nicht mehr die Möglichkeit habe, dies zu tun.Als Konsequenzdarf ich jetzt, die Grundgebühren für die restliche Vertragslaufzeit (ca. € 350,00) zahlen, obwohl ich von O2 nun nicht mal mehr in der Lage bin, Leistungen zu beanspruchen. Das ist für mich leider viel Geld und nicht einfach zu stemmen.

Etwas schade finde ich, dass mir damals telefonisch zugesichert wurde eine Sonderkündigung wäre möglich. Aber leider kann ich dies natürlich nicht beweisen. Hätte ich damals gleich die Information erhalten, dass dies nur mit vorhandenem O2 Vertrag möglich sei, hätte ich den Nachmieter den Vetrag natürlich versucht zu überschreiben.

Ich erhoffe mir durch diesen Beitrag nicht viel, aber eventuell gibt es ja doch irgendeine Möglichkeit mir hier entgegen zu kommen, zumal ich das DSL ja tatsächlich nicht mehr verwenden kann.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen schon einmal im Voraus,

Grüße

Lösung von bs0

Die Hotline hat dir leider Blödsinn erzählt. Erstens hat man in einem solchen Fall kein Sonderkündigungsrecht und zweitens geht das nicht per E-Mail an die Adresse für Website-Angelegenheiten im Impressum. Natürlich muss man auch Nachweise einreichen, dass man umgezogen ist, und die 3x Grundgebühr sind im TK-Gesetz vorgegeben.

Die korrekte Vorgehensweise wäre: 

  • Umzug beantragen
  • Warte auf Rückmeldung ob o2 an der neuen Adresse schalten kann oder nicht
  • Wenn nicht, gegen 3x Grundgebühr ab Datum des Umzugs (Meldebescheinigung) vorzeitig kündigen.

Sofern o2 an der neuen Adresse schalten kann (was auch bei einem vorhandenen Anschluss in der Regel möglich ist), hast du tatsächlich nur zwei Möglichkeiten: Anschluss umziehen oder Vertrag überschreiben. Anderenfalls läuft der Vertrag bis Ende der regulären Laufzeit weiter und du müsstest bis dahin die Grundgebühr zahlen. 

 

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2 Antworten

Joe Doe
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  • 24. April 2020

@Nadine K. Du hast kein Sonderkündigungsrecht, sondern must offiziell einen Umzug über dein mein o2 Kundencenter an die neue Adresse beantragen. Wenn o2 Dich an dem neuen Standort nicht versorgen kann, so bist Du nach drei Monaten zum Monatsende aus dem Vertrag.

Sonst hier noch weitere Informationen

 

 


bs0
Profi
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  • Lösung
  • 24. April 2020

Die Hotline hat dir leider Blödsinn erzählt. Erstens hat man in einem solchen Fall kein Sonderkündigungsrecht und zweitens geht das nicht per E-Mail an die Adresse für Website-Angelegenheiten im Impressum. Natürlich muss man auch Nachweise einreichen, dass man umgezogen ist, und die 3x Grundgebühr sind im TK-Gesetz vorgegeben.

Die korrekte Vorgehensweise wäre: 

  • Umzug beantragen
  • Warte auf Rückmeldung ob o2 an der neuen Adresse schalten kann oder nicht
  • Wenn nicht, gegen 3x Grundgebühr ab Datum des Umzugs (Meldebescheinigung) vorzeitig kündigen.

Sofern o2 an der neuen Adresse schalten kann (was auch bei einem vorhandenen Anschluss in der Regel möglich ist), hast du tatsächlich nur zwei Möglichkeiten: Anschluss umziehen oder Vertrag überschreiben. Anderenfalls läuft der Vertrag bis Ende der regulären Laufzeit weiter und du müsstest bis dahin die Grundgebühr zahlen. 

 


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